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Lieferant beliefert nicht mehr und es wird verzweifelt eine neue Lösung gesucht

23 Jun 2024 16:00 #1 von Hilti75
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich sehr dringend Hilfe wegen der Windelversorgung meiner Tochter benötige. Sie hat aufgrund einer angeborenen Querschnittslähmung eine Neurogene Blasenentleerungsstörung und damit eine schwere Harn- und Stuhlinkontinenz.

Der Lieferant, dem ein noch bis zum 30.06.2024 gültiges Rezept vorliegt, beliefert uns seit mehreren Wochen nicht mehr. Die letzte Lieferung war Ende April. Er ist telefonisch nicht zu erreichen, weil laut Banddurchsage ständig alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Mehrere Versuche die dringend benötigten Windeln per Email zu bestellen verliefen im Sand. Zuerst bekam ich als Antwort eine Aufforderung meine Tochter neu bemustern zu lassen, weil die bisherigen Windeln angeblich nicht medizinisch notwendig seien. Grund: es läge kein Attest vor. Daraufhin habe ich ihnen ein Attest vom Arzt geschickt und die Antwort darauf war exakt das selbe Schreiben mit der Aufforderung nach dem Attest. Das gesendete Attest wurde einfach ignoriert! Weitere Reklamationen bleiben seither ohne Antwort, eine Lieferung der Windeln blieb ebenfalls aus.
Mittlerweile läuft uns die Zeit davon! Der noch vorhandene Vorrat an Windeln schrumpft und es ist nur noch für wenige Tage etwas da.

Ich habe die Krankenkasse schon informiert, diese gab mir die Auskunft, dass ich einen neuen Lieferanten aus ihrer Liste besorgen soll.
Das ist jedoch einfacher gesagt als getan. Den ersten Lieferanten, den ich kontaktiert habe, ist der Hersteller der bisher verwendeten Windeln. Nach mehreren sehr negativen Erfahrungen mit verschiedenen Windellieferanten, die ja nur Zwischenhändler sind und verdienen wollen, erscheint es mir am einfachsten mich direkt an den Hersteller zu wenden, wenn sich die Möglichkeit schon bietet.
Dieser Hersteller hat meine Tochter Anfang letzte Woche „bemustert“ und ihr leider nur sehr unzureichende Produkte geschickt. In der Lieferung waren hauptsächlich Vorlagen, obwohl ich ausdrücklich eine Windel verlangt habe. Vorlagen sind nicht ausreichend, bzw. meine Tochter ist nicht in der Lage sie selbst im Rollstuhl sitzend anzulegen, ohne dass die Vorlage verrutscht. Mit dem anlegen von Windeln kommt sie zurecht, wenn die Klettverschlüsse korrigierbar sind.
Ich habe danach telefonisch um geeignete Produkte gebeten. Diese neue Musterlieferung ist jedoch bis jetzt noch nicht bei mir eingetroffen, obwohl die erste Musterlieferung sehr schnell da war. Wie gesagt, mir läuft die Zeit davon.
Es ist außerdem aufgrund meiner bisher sehr negativen Erfahrungen mit verschiedenen anderen Windellieferanten fraglich, ob in der erneuten Lieferung geeignete Produkte enthalten sind.
Es kommt ja noch hinzu, dass für ALLE Produkte bis auf eines eine erhebliche Zusatzzahlungen pro Beutel zu leisten ist. So wird z.B. für ihre bisher verschriebene, genehmigte und verwendete „Premium“ Inkontinenzwindel, jetzt ein Aufpreis von 15, 67 Euro pro Beutel verlangt. Bei dem ungefähren Verbrauch von mindestens 186 Windeln pro Monat kämen da Mehrkosten von über 110,-- Euro auf meine Tochter zu!


Meine Fragen an euch als Forenmitglieder:

WIE FINDE ICH EINEN LIEFERANTEN DER DAZU BEREIT IST MEINE TOCHTER MIT DEN MEDIZINISCH NOTWENDIGEN WINDELN OHNE AUFPREIS ZU VERSORGEN?
Ein für den Lieferanten preisgünstiges aber qualitativ schlechtes Produkt kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage, das ist auch ärztlich so attestiert.
Die Krankenkasse bietet auf ihrer Webseite 3706 Deutschlandweit mögliche Lieferanten an, davon nur einen in unmittelbarer Nähe. Ich kann doch nicht alle anschreiben/anrufen und eine jeweilige Bemusterung abwarten?
Vor einem Jahr hatte ich schon einmal das Problem einen neuen Lieferanten suchen zu müssen, damals habe ich von der Krankenkasse eine Liste mit der Post bekommen, die ich komplett abgearbeitet habe. Es waren ca. 20 verschiedene Adressen drauf und nur ein einziger Lieferant hat sich auf meine Anfrage nach Versorgung überhaupt gemeldet. Und das ist der, der meine Tochter jetzt nicht mehr beliefert, obwohl das Rezept noch bis Ende des Monats gültig ist.

DARF EIN LIEFERANT EIN REZEPT MIT GENAUER BEZEICHNUNG DER WINDEL UND DAS DAZU GEHÖRENDE ATTEST EINFACH IGNORIEREN?
Meine Tochter bekommt von ihrem Arzt ein Rezept auf dem der Name der Windel mit Hilfsmittel Nummer vermerkt ist. Zudem noch die Art der Behinderung.
Zusätzlich hat sie ein Attest mit der Begründung, warum sie genau diese Windel benötigt.
Aufgrund vorhergehender Erfahrungen weiß ich, dass die Lieferanten nur minderwertige kostenfreie Produkte liefern. Die Windeln, die sie aufgrund schwerer Inkontinenz benötigt, werden als "Luxus" bezeichnet, für die ein "Qualitätszuschlag" zu entrichten ist.
WIE KANN MAN SICH DAGEGEN WEHREN; WENN NICHT EINMAL DIE GENAUE BEZEICHNUNG AUF DEM REZEPT ETWAS NÜTZT? Denn soll nicht der Arzt bestimmen was das "Maß des Notwendigen" ist?

IST ES RECHTLICH MÖGLICH, DASS ICH FÜR MEINE TOCHTER ÜBERGANGSWEISE SELBST WINDELN BESORGE UND DANN VON DER KRANKENKASSE ERSTATTET BEKOMME?
Uns läuft die Zeit davon, der Vorrat an Windeln ist so gering, dass er nur noch wenige Tage ausreicht. Ich muss dringend Ersatz besorgen und kann nicht warten bis ein neuer Lieferant gefunden ist.

Momentan bin ich wirklich am verzweifeln und danke euch für eure Hilfe schon einmal ganz herzlich im voraus! Ich bin sehr dankbar dass es ein Forum gibt, wo man sich gegenseitig helfen kann, denn es ist sehr mühsam sich die benötigten Informationen einzeln im Internet zusammen zu suchen.

Liebe Grüße

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23 Jun 2024 20:43 - 23 Jun 2024 20:46 #2 von MichaelDah
Hallo Hilti,

auf deine Fragen gibt es mehrere Antworten. Ich geb dir hier mal die Antwort, die aus meiner Sicht vermutlich am schnellsten zum Ziel führt ohne das jetzt genauer zu erklären…:

1) Du benötigst ein ärztliches Attest, das attestiert das, dass bisher eingesetzte Hilfsmittel notwendig ist. Die Begründung sollte mehrere bereits erprobte und als unzureichend befundene Hilfsmittel einschließen und genau beschreiben warum die anderen erprobten Hilfsmittel nicht funktioniert haben und warum das zur Zeit benutzte Hilfsmittel ausreichend und zweckmäßig funktioniert. Das Attest sollte die folgenden Punkte enthalten:

- Daten zur Person & Lebenssituationen (also Rollstuhl gebunden, berufstätig, Schülerin, selbstständig unterwegs, kann das Hilfsmittel selbstständig gewechselt werden etc.)

- Medizinische Diagnosen die für das HiMi relevant sind - also neben dem Grund für die Inkontinenz z.B. Behinderungen die ein Anlegen oder Wechseln erschweren können, b.z.w. die bestimmte Hilfsmittel als ungeeignet erscheinen lassen.

- Angaben über die Schwere der Inkontinenz - also wieviel Harn/Stuhl wird über vier Stunden verloren, passiert das schwallartig oder tröpfelnd. Am besten ein Miktionsprotokoll über drei Tage als Anlage beifügen.

- Durchgeführte Therapien + Erfolge/Misserfolge, Behandlungsplan wenn etwas therapiert wird das mit der Inkontinenz oder damit verbunden Problemen zusammen hängt sowie Medikamente.

- Tabelle mit den erprobten Produkten und warum sie nicht funktioniert haben

- das Produkt das das funktioniert - und daher verschrieben wird + Plus Mengenangabe pro Tag

Du kannst das im Prinzip selber schreiben und dir vom Arzt abstempeln lassen. Wenn du mit der Kasse nicht per App der E-mail kommunizierst brauchst du zwei Exemplare (eins für die Krankenkasse und eins später für den MDK)

2) Dieses Attest schickst du zusammen mit einer Kopie des (gleichlautenden) Rezeptes (Also 7 angekreuzt, komplette Hilfsmittel Nummer eingetragen, ICD Codes + Mengenangabe + Dauerezept), und einem formlosen Antrag auf Mehrbedarf an die Krankenkasse und nennst als bevorzugten Versorger den Hersteller des Hilfsmittels. Das geht i.d.R. am schnellsten mit der App der Krankenkasse, kostet kein Porto und geht nicht verloren.

3) Ab der Zustellung hat die Krankenkasse bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes (was sie in aller Regel tut) 6 Wochen Zeit den Antrag zu bewilligen oder abzulehnen.

4) Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wird dich vermutlich anschreiben und die Krankengeschichte und eine Begründung haben wollen. Die Begründung ist die gleiche die du schon zur Krankenkasse geschickt hast (+ Anlage Miktionsprotokoll, hier auch MRT / neurologische Befunde etc. in Kopie beifügen), die Krankengeschichte kannst du dir eventuell relativ einfach von der behandelnden Praxis ausdrucken lassen. Mach das am besten alles schon vorher, denn du hast nur eine Woche Zeit auf den Brief vom MDK zu antworten. Es ist sehr wichtig das diese Frist eingehalten wird - sonst kann das zur Ablehnung führen

5) setzt dich bei Genehmigung durch die Krankenkasse mit dem Hersteller in Verbindung und prüfe ob er die Kostenübernahme Erklärung von der Krankenkasse bekommen hat - wenn nicht check das mit der Krankenkasse.

6) Wenn nach 6 Wochen nicht über den Antrag entschieden wurde gilt er als Vorläufig genehmigt. Ab diesem Zeitpunkt kannst du die Rechnung für die _ab diesem Zeitpunkt_ gekauften Windeln bei der Krankenkasse mit dem Hinweis auf die Fristverletzung geltend machen.

Noch kurz zu deinen Fragen:

WIE FINDE ICH EINEN LIEFERANTEN DER DAZU BEREIT IST MEINE TOCHTER MIT DEN MEDIZINISCH NOTWENDIGEN WINDELN OHNE AUFPREIS ZU VERSORGEN?“

Deine Idee über den Hersteller zu gehen ist hier vermutlich die beste wenn du vermeiden willst das dieses Problem in einem halben Jahr wieder auftritt…

DARF EIN LIEFERANT EIN REZEPT MIT GENAUER BEZEICHNUNG DER WINDEL UND DAS DAZU GEHÖRENDE ATTEST EINFACH IGNORIEREN?

Ja. Die Krankenkasse hat das recht der Beratung und Produktauswahl an den Versorger übertragen. Der Versorger muss sich nur an den durch den Arzt rezeptierten Hilfsmittel Typ halten - also ableitend oder aufsaugend. Ausnahme: Bewilligter Mehrbedarf.

WIE KANN MAN SICH DAGEGEN WEHREN; WENN NICHT EINMAL DIE GENAUE BEZEICHNUNG AUF DEM REZEPT ETWAS NÜTZT?

Siehe oben - das einfachste ist aus meiner Sicht einen Mehrbedarfsantrag zu stellen - es gibt aber auch noch andere Wege.

IST ES RECHTLICH MÖGLICH, DASS ICH FÜR MEINE TOCHTER ÜBERGANGSWEISE SELBST WINDELN BESORGE UND DANN VON DER KRANKENKASSE ERSTATTET BEKOMME?“

Im Prinzip ja - aber…: Zur Zeit wurde (wenn ich das richtig verstanden habe) das genannte Hilfsmittel ja noch nicht explizit durch die Krankenkasse bewilligt. Von daher besteht kein Anspruch auf dieses Hilfsmittel. Allerdings besteht ein Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Wenn die nicht gewährleistet ist kann die Krankenkasse theoretisch in Regress genommen werden - das ist allerdings deutlich schwieriger als wenn bereits eine explizite Bewilligung vorliegt.

Viele Grüße
Michael

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23 Jun 2024 23:33 #3 von Hilti75
Vielen Dank erst einmal für die ausführliche Antwort. Das ist ja ganz schön kompliziert...

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich bzw. meine Tochter dieses Miktionsprotokoll führen soll. Was sie trinkt und wann kann sie aufschreiben, zumindest in etwa, denn bei der Arbeit trinkt sie aus der Flasche und das kann man nur sehr schlecht einschätzen wieviel das in Milliliter exakt ist.
Noch weniger kann sie sagen, was "unten rauskommt" und wann. Sie hat aufgrund der Querschnittslähmung keinerlei Kontrolle über die Blase. Da kommt ständig eine kleine Menge oder auch größere Menge und der Rest wird bis zu einem gewissen Grad gespeichert. Um sich dann doch irgendwann plötzlich schwallartig zu entleeren. Die benötigte Windel muss also in der Lage sein, auch in bereits nassem Zustand schnell eine größere Menge Urin aufzunehmen und zu absorbieren. Die bisher verwendete Windel hat das relativ gut gemacht, wir hatten früher schon einmal Probewindeln da gab es große Probleme. Auch mit Hautreizungen durch die ständige Nässe. Das alles steht schon in dem Attest drin, das die Ärztin geschrieben hat.

Die Windel, die sie momentan verwendet, hat sie schon seit 2016. Wir hatten dann und wann schon Probleme sie von den Lieferanten zu bekommen, aber ein Attest wurde bisher immer akzeptiert. Dass der Lieferant mich ignoriert und meine Tochter nicht mehr beliefert, obwohl das Rezept noch gilt, hatte ich jedoch noch nicht.
Die KK meinte daraufhin, ich soll halt einen anderen Anbieter aus der Liste nehmen.

Wenn ich das mit dem Mehrbedarf durchziehen muss und dann noch mindestens 6 Wochen warten, dann muss ich ordentlich Windeln zukaufen. Das wird teuer.
Ich will auf jeden Fall am Dienstag (vorher habe ich keine Zeit) mit der Krankenkasse nochmal Rücksprache halten. Ob wohl Hoffnung besteht, dass sie mir helfen?

Kann ein Lieferant einfach so die Lieferung einstellen und sich nicht mehr melden, obwohl das Rezept noch gilt? Er hat seit Ende April nicht mehr geliefert!
Seltsamerweise taucht die DGV Deutsche Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung mbH auch nicht mehr in der Liste der Krankenkasse als Lieferant auf. Ich habe den Namen direkt eingegeben und ihn nicht mehr gefunden. Weiß jemand, was mit der Firma los ist?
Ich habe von denen die letzten beiden Male als ich per Email Kontakt hatte, einen sehr seltsam formulierten Text bekommen. Meiner Meinung nach schreibt so kein Mensch, sondern eine KI. Vermutlich hat meine Antwort mit dem Attest als Anhang auch kein Mensch angeschaut, sondern eine KI, weil daraufhin exakt der gleiche Text gesendet wurde, was ja überhaupt nicht zu dem passt was ich geschrieben habe.
Als ich dann danach "Reklamation" als Verwendungszweck angegeben hatte, bekam ich keine Antwort mehr. Seither ist Funkstille.

Ich denke, ich muss morgen wohl auf eigene Faust Windeln bestellen, damit wir nicht diesen unglaublichen Zeitdruck haben, weil meiner Tochter die Windeln ausgehen.
Ich fürchte diesen Druck aufzubauen ist auch die Absicht unseres derzeitigen Lieferanten.
Der vorhergehende (und vorher langjährige) Lieferant hat kurz vor Ablauf des letzten eingereichten Rezeptes nämlich auch plötzlich große Probleme gemacht und wollte uns dazu drängen ein Schriftstück wegen "Qualitätszuschlag" zu unterschreiben, sonst würde er nicht mehr liefern. Seine Begründung war "das Preiskarussell" hat sich gedreht und nun sind die verwendeten Windeln meiner Tochter zu teuer geworden und damit wäre sie überversorgt. Ihre Inkontinenz ist jedoch gleich geblieben, es ist ja nicht unsere Schuld, dass die Produkte teurer werden. Vor gut einem Jahr konnte ich mich mit Hilfe der Krankenkasse von ihm trennen und wurde zuerst freundlich und zuverlässig von dem neuen Lieferanten beliefert. Es passiert wohl immer am Ende der Laufzeit eines gültigen Rezeptes?


Liebe Grüße

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23 Jun 2024 23:36 - 23 Jun 2024 23:48 #4 von Matti
Hallo Hilti,

Ich würde morgen früh direkt zur Geschäftsstelle der Krankenkasse gehen und dort auf eine sofortige Lösung bestehen. Das ist definitiv eine effektive und direkte Maßnahme.
Dort nicht mit Schmidtchen reden, sondern mit Schmidt!
Im Schlepptau direkt die örtliche Presse!
Hier sind die konkreten Schritte, die Du in dieser Situation unternehmen solltest:
Vorbereitung:
  • Alle Dokumente sammeln:
    • Rezept und Attest des Arztes
    • Korrespondenz mit dem aktuellen Lieferanten
    • Schriftwechsel mit der Krankenkasse
    • E-Mails und Telefonnotizen von allen Kontaktversuchen
    • Liste des bisherigen Lieferanten und deren Reaktionen
  • Zusammenfassung der Situation verfassen:
    • Stell eine kurze, prägnante Zusammenfassung der Probleme und bisherigen Schritte zusammen. Dies hilft, das Gespräch zu strukturieren und sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden.
Vorgehen am Tag des Besuchs:
  • Frühzeitig zur Krankenkasse gehen:
    • Starke Nachfragezeiten meiden und frühzeitig vor Ort sein, um sicherzustellen, dass Du genug Zeit hast, Dein Anliegen ausführlich darzulegen.
  • Beharren auf einer Lösung:
    • Bestehe darauf, dass Dein Anliegen sofort bearbeitet wird. Weise auf die Dringlichkeit hin und darauf, dass die Versorgung Deines Kindes akut gefährdet ist.
    • Fordere eine schriftliche Bestätigung oder Anweisung, wie die Krankenkasse das Problem kurzfristig lösen wird.
Gesprächsthemen und Forderungen:
  • Sofortige Übergangslösung:
    • Bitte die Krankenkasse um eine sofortige Übergangslösung, z.B. eine Liste von alternativen Lieferanten, die kurzfristig liefern können.
    • Verlange, dass die Kasse Dir bei der Kostenübernahme für eine notdürftige Selbstbeschaffung von Windeln behilflich ist.
  • Klärung der Kostenerstattung:
    • Lasse Dir schriftlich bestätigen, dass die Krankenkasse die Kosten für die benötigten Windeln übernimmt, inklusive möglicher Aufpreise, solange diese medizinisch notwendig sind und ein ärztliches Attest vorliegt.
  • Beschwerde und Eskalation:
    • Reiche eine offizielle Beschwerde ein wegen der bisherigen Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung.
    • Frage nach einer Eskalationsstufe oder einer höheren Instanz innerhalb der Krankenkasse, die Dein Anliegen prioritärer behandelt.
Nachbereitung:
  • Dokumentation:
    • Notiere Dir Namen und Positionen der Personen, mit denen Du gesprochen hast.
    • Lasse Dir alle mündlichen Zusicherungen schriftlich bestätigen, entweder per E-Mail oder in einem schriftlichen Dokument vor Ort.
  • Zusätzlicher rechtlicher Schritt:
    • Einstweilige Verfügung:
      • Falls keine kurzfristige Lösung gefunden wird, ziehe in Erwägung, bei der Krankenversicherung oder einem Sozialgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Dies kann die Krankenkasse verpflichten, die notwendigen Hilfsmittel sofort bereitzustellen.
  • Kommunikation:
    • Konstruktiv und klar auftreten:
      • Bleibe sachlich und klar in Deiner Kommunikation. Verdeutliche stets, dass es um die gesundheitliche und hygienische Versorgung Deines Kindes geht und dass jede Verzögerung untragbare Folgen haben könnte.
    • Unterstützung:
      • Patientenberatung:
        • Ziehe eine unabhängige Patientenberatung oder den Patientenbeauftragten des Bundes in Deine Maßnahme ein. Diese können zusätzlich Druck auf die Krankenkasse ausüben.

    Die direkte Konfrontation vor Ort hat häufig eine beschleunigende Wirkung auf die Bearbeitung Deines Anliegens. Bereite Dich gut vor und bestehe respektvoll, aber bestimmt auf Dein Recht und eine sofortige Lösung.

    Du kannst hier ganz offen den Namen des Lieferanten nennen, der offensichtlich kein Interesse daran hat, dass ein schwerbehindertes Kind versorgt wird. Warum haben so viele Angst davor, die Verantwortlichen beim Namen zu nennen?

    Gruß
    Matti

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24 Jun 2024 11:56 - 24 Jun 2024 12:03 #5 von MichaelDah
Hallo Hilti & Matti -

… Ich sagte ja es gibt verschiede Lösungen… :-)

Was Matti schreibt ist alles richtig - und die Vorbereitungsliste ist super. Allerdings muss man auch aufpassen das man sich da nicht verkämpft und eine klare Linie fährt. Daher noch ein paar Bemerkungen…

Ich denke man kann sicher noch mal versuchen mit der Krankenkasse zu reden - und da ist es tatsächlich wichtig mit wem: Eigentlich hat jede Krankenkasse eine spezielle Abteilung die für Hilfsmittel zuständig ist. Das Problem dabei: Die ist in der Regel für das ganze Bundesgebiet tätig. Deshalb kann man da nicht mal einfach hingehen - aber man kann sich aber mit denen telefonisch verbinden lassen und das Problem dort noch mal schildern (wenn nicht schon geschehen).

Direkt bei der Krankenkasse vor Ort vorstellig zu werden ist nicht immer von Erfolg gekrönt, den die Leute vor Ort haben selten die Berechtigung etwas zu entscheiden - man hat deshalb ja die Bereiche zentralisiert. In der Regel wird nur sehr freundlich das Problem aufgenommen. Das hat allerdings den selben Effekt als wenn du es mit der App an die Hilfsmittel Abteilung schickst denn es kommt meistens im selben System an… Manchmal hat man Glück und der Sachbearbeiter in der Fachabteilung hat ein einsehen oder er macht von sich aus einen Mehrbedarfsantrag daraus… Meine Erfahrung ist aber leider, dass man sich da oft im Kreis dreht: Die Kasse sagt „nimm einen anderen Versorger“, der Versorger sagt „hab ich nicht - mach ich nicht“, die Kasse sagt „nimm einen anderen Versorger“…

Wichtig dabei: Mach dir ein Telefonprotokoll und wenn etwas vereinbart wurde schick denen das danach. Der Sachbearbeiter macht sich auch Notitzen - und wenn es ein „Missverständnis“ gibt zählt im Zweifelsfall erstmal das was im Computer der Krankenkasse steht - wenn du es nicht selber zusammengefast und denen mit bitte um Bestätigung zugestellt hast.

Was du auch versuchen kannst: Frag nach ob du die die Hilfsmittel bis eine Lösung gefunden ist selber kaufen und über die App abrechnen kannst. Manchmal klappt das - allerdings oft nur dann wenn vorher schon mal ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Zu deinen Fragen:

Miktionsprotokoll:
- Das mit dem Miktionsprotokoll ist nicht so dramatisch - das geht auch einfach. Du kannst das Hilfsmittel auswiegen und die Tragedauer notieren. Harnverlust ist dann gewogenes Gewicht minus Hilfsmittel Gewicht in Milliliter.

Das was ich zum Thema Attest geschrieben habe brauchst du übrigens immer - ganz egal ob du den Weg über das Gericht oder die Krankenkasse gehst. Der MDK wird i.d.R. immer tätig - auch bei einem Prozess als Gutachter der Krankenkasse. Das bedeutet es wird ein Gutachter Prozess geführt in dem es darum geht zu beweisen, dass die durch die Versorger vorgeschlagene Hilfsmittel alle samt nicht ausreichend und zweckmäßig waren und nur das verordnete Hilfsmittel die Lösung gebracht hat.

Versorger:
- Ja - der Lieferant kann trotz gültigem Rezept kündigen. Das tut er auch öfter mal - insbesondere dann wenn der Hersteller die Preise erhöht hat und er jemand billigeren gefunden hat… Wie gesagt: Der Versorger wählt am Ende das „zweckmäßige und ausreichende“ Hilfsmittel - nicht der Arzt - aber natürlich muss das angebotene Hilfsmittel ausreichend und zweckmäßig sein. Ein Recht auf ein spezielles Hilfsmittel gibt es erstmal nicht.

Zum Thema Kommunikation und Reklamation:

Die Reklamation wird oft von einer speziellen Abteilung innerhalb der Krankenkasse bearbeitet die kaufmännische Kompetenzen hat. Diese Abteilung kümmert sich i.d.R. nur um Reklamationen die das Rechnungswesen betreffen. Wenn es eine Reklamation der Versicherungsleistung gibt wird das in der Regel in die Fachabteilung zurück verwiesen (hier Hilfsmittelabteilung). Dort bleibt es gerne mal liegen oder kommt erst garnicht an… Von daher ist es sicher eine Gute Idee, bei der Hilfsmittelabteilung noch mal darauf hinzuweisen…

Noch ein paar allgemeine Anmerkungen:

Natürlich versuchen die Lieferanten Druck aufzubauen. Dürfen tuen sie das nicht - aber da niemand dagegen Vorgeht machen sie es einfach. Meine Empfehlung: Wenn es jetzt darauf hinausläuft das du erstmal selber kaufen musst, mach mal einen Preis Recherche im Internet - Medizinfuchs ist da ganz praktisch. Meistens gibt es die Hilfsmittel im Internet deutlich billiger als beim Versorger der Krankenkasse. Es ist halt ungünstig, das du so lange gewartet hast um das ganze zu eskalieren - b.z.w. nicht die richtigen Eskalationsschritte gegangen bist. So eine Eskalation braucht in der Regel - egal ob mit Eilantrag vor dem Sozialgericht oder mit Mehrbedarfsantrag bei der Kasse oft 4-6 Monate - manchmal auch mehr bis dann tatsächlich das Hilfsmittel wieder geliefert wird. Ein weiteres Problem ist dann ja auch - das wenn eine Bewilligung oder ein Gerichtsbescheid vorliegt, die Kasse normaler Weise erstmal Kostenvoranschläge einholt. Bedeutet bis ein Versorger dann liefert vergehen oft auch noch mal 1-2 Monate…

- Zum Thema Sozialgericht und Eilantrag: Ja - das kann man machen… Aber:

Für den Eilantrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, das die finanzielle Belastung nicht tragbar ist. Das ist jetzt etwas komplizierter zu erklären und hängt u.a. z.B. davon ab ob deine Tochter schon volljährig ist - im Zweifelsfall ist es da schlauer einen Anwalt zu fragen. Außerdem sollte man darüber hinaus auch bedenken: Ein Eilantrag führt zu einem beschleunigten Verfahren ohne umfängliche Beweisprüfung. Das bedeutet - in aller Regel folgt danach noch mal ein „richtiges“ Verfahren weil die Krankenkasse fast immer Berufung einlegt. Bedeutet: Du hast mindestens zweimal mit dem Mist zu tuen. Die meistens bessere gerichtliche Variante (wenn man sich das Leisten kann/will) ist ein regulärer Sozialgerichtsprozess. Das kann sich aber auch schon mal 1-2 Jahre ziehen - je nachdem wo du wohnst. Vorteil: Wenn du gewinnst bekommst du alles was du in dem Zusammenhang selbst verauslagt hast zurück.

Auch nicht ganz unwichtig: Wenn die Krankenkasse schlau ist wird sie - wenn sie das schreiben vom Gericht bekommt umgehend den MDK beauftragen. Wenn der prüft und der Kasse mitteilt, das deine Forderung berechtigt ist kommt es manchmal garnicht mehr zum Prozess sondern und die Kasse liefert im Rahmen des Mehrbedarfs. Wenn der MDK - aus welchem Grund auch immer - „Nein“ sagt (das passiert bei solchen Fragestellungen zum Glück eher selten), dann hast du ein Problem - dann muss nämlich ein Gegengutachten gefertigt werden was - je nach dem wie gut das MDK Gutachten ist - schwierig werden kann.

Ein Vorteil der gerichtlichen Variante währe noch, dass du die Forderungen rückwirkend bis zur letzten Lieferung gelten machen könntest - vorausgesetzt du kannst die Auslagen nachweisen. Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du aber von den „Vorräten gelebt“ - da klappt das dann nicht.

Grundsätzlich gibt es halt erstmal die folgenden drei Wege:

1) Man schafft es eine Einigung mit der Krankenkasse hin zu bekommen - egal Mehrbedarf oder anders - das ist i.d.R. am besten und nachhaltigsten.

2) Man wählt den Weg über das Sozialgericht. Der ist allerdings lang - auch wenn einem möglichen Eilantrag zunächst standgegeben wird. Verliert man danach das Berufungsverfahren (ist eher unwahrscheinlich aber möglich) bleibt man auf den Kosten sitzen und hat immer noch keine Lösung…

Eine dritte Variante währe noch die Beschwerde über den Ombudsmann des Bundes - aber das würde ich erstmal vergessen weil es selten eine konkrete Lösung bring…


viele Grüße Michael

@Matti - ich verstehe die Wut und die teile sie - aber bevor man zu den großen Waffen greift hilft es manchmal auch durch ein Loch zu schießen ;-)

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24 Jun 2024 23:02 #6 von Hilti75
Hallo,

noch einmal vielen herzlichen Dank für die wirklich ausführlichen Informationen, die ich hier bekomme.

Ich habe mir heute Zeit genommen einen zeitlichen Ablauf in Stichworten zu schreiben. Dann eine dreiseitige Begründung, warum meine Tochter auf hochwertige Windeln angewiesen ist. Jeder Punkt in meiner Ausführung steht zudem auch in dem Attest vom Arzt. Die Emails mit dem Lieferanten habe ich alle ausgedruckt. Die Rezepte und das Attest kopiert.
Morgen habe ich um 12.00 Uhr einen Termin mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse, den ich um Hilfe bitten will. Entweder kann er mir direkt helfen, oder er kann zumindest die Unterlagen weiter leiten. Die App haben wir (noch) nicht, deshalb ist es wohl einfacher, wenn ich die Unterlagen direkt übergebe.
Ja und dann kann ich dem Sachbearbeiter auch gleich darum bitten mir eigenständig Windeln besorgen zu dürfen, weil eine Versorgung durch einen Lieferanten innerhalb dieser Woche unmöglich ist. Die letzte Packung ist angebrochen. Als die ganze Sache begann, hatte ich noch genügend Vorrat und ich habe nicht damit gerechnet, dass diese Situation überhaupt entsteht.

Mir ist allerdings schon ziemlich mulmig zumute, was da alles auf uns zukommt. Ich hatte zwar vorher schon dreimal Probleme mit Lieferanten, aber bisher hat ein Attest vom Arzt ausgereicht, damit meine Tochter gut versorgt wird. Dass ein Lieferant einfach so ohne Ankündigung nicht mehr liefert, telefonisch nicht erreichbar ist und auch keine Emails mehr beantwortet, das ist mir noch nie passiert. Selbst mit dem Vorgängerlieferanten, mit dem ich Ärger hatte, war ich immer im Gespräch. Meine Tochter ist übrigens inzwischen erwachsen, die vorherigen Probleme waren meistens dann, wenn sie aufgrund von Wachstum eine größere Windel gebraucht hat.
Der besagte Lieferant, der mich jetzt nicht mehr beliefert ist übrigens die DGV Deutsche Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung mbH. Sie waren anfangs so hilfsbereit und alles hat reibungslos geklappt. Ich hatte ja schon vor einem Jahr ein Attest angeboten, weil ich das vom Vorgängerlieferanten kannte. Damals haben sie gesagt, das brauchen sie nicht. Deshalb bin ich jetzt auch aus allen Wolken geflogen, dass sie meine Tochter jetzt einfach so hängen lassen.

Die zugesagte zweite Bemusterung von dem Hersteller der bisher verwendeten Windeln habe ich leider noch nicht bekommen. Ich weiß nicht, liegt es an der Post oder habe ich was falsch gemacht, als ich mich zurück gemeldet habe mit der Bitte nochmal neu zu bemustern, weil im Paket nichts passendes drin war. Außer einer Windel waren sonst nur Vorlagen drin, womit meine Tochter nichts anfangen kann. Ich habe es der Sachbearbeiterin am Telefon genau erklärt und sie war eigentlich sehr nett und hat mir zugesagt, dass sie dafür sorgt, dass was passendes kommt.

Ich hoffe wirklich, dass das Gespräch morgen irgend etwas bringt. Bisher habe ich mich von der Techniker Krankenkasse gut betreut gefühlt und bin auf hilfsbereite Mitarbeiter gestoßen. Es war nicht immer einfach, aber bisher konnte ich die Sachbearbeiter immer überzeugen meiner Tochter zu helfen. Vielleicht könnt ihr mir ja die Daumen drücken.

Viele Grüße

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25 Jun 2024 15:23 #7 von Rayner
Hallo Hilti,
ich verfolge hier im Forum mit Interesse dein Anliegen bzgl. Versorgungsstopp Inkontinenzwindeln. da ich ebenfalls in ähnlicher Weise davon betroffen bin, sh. meine Beiträge dazu.

Den Kommentaren, Anregungen und Ratgebungen von Matti und Michael schließe ich mich an, sie sind als Basis für deinen Start in eine mögliche Beschwerde, rechtliche Auseinandersetzung, etc., eine unbedingte Voraussetzung.
Mein Weg der wiederholten Unterversorgung, Nichtversorgung, Versorgungskündigung durch KK und HiMi-Hersteller ist z.Zt. schon gut 2 Jahre lang. Meine Klage vor dem Sozialgericht in der Hauptsache steht nun kurz vor der Verhandlung.

Meiner Erfahrung nach – und so wie du deinen Fall hier schilderst- wirst du jetzt kaum beim Versorger, HiMi-Hersteller und deinem „Gesundheitspartner-KK“ auf Wiederaufnahme der Versorgung wie gehabt hoffen dürfen. Leider.

Wie habe ich mir damals die Hacken abgelaufen um meinen Versorgungsstopp wieder rückgängig zu bekommen, aber Versorger/Hersteller und die letztlich für die Genehmigungsphase verantwortliche KK stellten sich immer wieder quer. Es folgten unendliche Gespräche, E-Mails, freundlich, weniger freundlich und letztlich nicht mehr freundlich. Es war, bzw. ist unglaublich wie kreativ in Sache „Ablehnung“ diese Sachbearbeiter bei Versorger/ Hersteller und vor allem bei der KK sind. Hier wurde ich nachweislich getäuscht, „belogen“, wissentlich mit falschen Fakten und immer wieder neuen „Auflagen“ konfrontiert, vertröstet und Abläufe bewusst hinausgezögert.

Weder der Versorger/Hersteller, noch die KK haben die medizinische Kompetenz, eine ärztl. Verschreibung, untermauert mit aktuellen Attesten außer Kraft zu setzten und selbst zu diagnostizieren, wie die Inkonti-Patient zu behandeln ist. Deshalb versuchen sie es mit der „wirtschaftlichen Karte“, in dem sie versuchen zu begründen, warum diese Versorgung ab jetzt für das Unternehmen, etc., zu teuer ist.

Der Hi-Mi-Hersteller haben lt. SG - § lediglich die Befugnis den Patienten auf Basis der ärztl. Verschreibung zu beraten und ihm dahingehend dann ein Versorgungsangebot zu machen. Eine finale Entscheidung über die Versorgungsart, -Menge, -Dauer, etc., stehen lt. SG-§ dem Hi-Mi Hersteller, -Händler aber NICHT zu. Diese trifft die KK mit dem Patienten, incl. MD. Ist keine Einigung zu erreichen und der Inkonti-Patient besteht weiterhin auf die erforderliche Versorgungsleistung lt. ärztl. Verschreibung, kann er dies beim SG einklagen.

Ich erwähne meine, diese Erfahrungen ausdrücklich, damit du dich nicht der Illusion hingibst – so wie ich anfangs – dass sich dein Anliegen sehr bald wieder in korrekten, ordentlichen Versorgung-Abläufen befinden wird. Ich würde dir das so sehr wünschen, um dir „meinen Weg“ ersparen.
Auch ich wurde vordem jahrelang korrekt gemäß Jahresverschreibung, ärztl., Attest, etc. etc., vom HiMi-Hersteller direkt versorgt, bis er mir Knall auf Fall mitteilte, dass meine „Luxusversorgung“ beendet wäre und ich ab „morgen“ eine reduzierte Versorgung in Menge und Qualität zu erwarten habe. Würde ich dem nicht zustimmen, stelle er umgehend diese Versorgung komplett ein.

So viel zu den freundlichen Damen und Herren Inkonti-Sachbearbeiter, die natürlich auf Weisung von Oben und ganz Oben handeln. Deren fachliche Argumentation für meine „Rückstufung“ ging sogar soweit, dass ich in deren Beurteilung nun nicht mehr 100% irreversibel inkontinent (Grad 3) bin, sondern nur noch Grad 1= leichte Inkonti. Und so eine neue Eingliederung spart dann natürlich sofort auch Kosten ein. Befremdlich, und für mich nicht nachvollziehbar ist aber, dass meine KK dies genauso sieht, und daher als letztlich Verantwortlicher dafür nun rechtlich auch geradestehen muss.

Meine sämtl. ärztl. Atteste, selbst das von der KK in Auftrag gegebenes MD-Gutachten werden nicht anerkannt und werden als unglaubwürdig beurteilt. Sogar das für mich positiv ergangene MA-Gutachten sieht die KK lediglich als „Empfehlung“. Für mich ist eindeutig, meine KK und ihr vertraglicher HiMi -Hersteller mich nicht mehr gemäß meiner ärztlichen Verschreibung mehr versorgen wollen. Basta. Also sehen wir uns jetzt vor dem Sozial-Gericht wieder. Dieses hat bereits in meinem Fall 2x in einem Bescheid geurteilt, dass die KK - nach 2 maligen Versorgungsstopps - mich über einen mehrmonatigen Zeitraum kostenfrei lt. ärztl. Verschreibung zu versorgen hat.

Ich will dir mit meinen Erfahrungen, Ausführungen, etc., eine mögl. Hilfestellung für deine Überlegungen und Entscheidungen geben.

Viel Glück,
viel Erfolg,
und alles Gute!

Rayner

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25 Jun 2024 22:21 #8 von Hilti75
Oh mein Gott @Rayner, das klingt ja schrecklich! Vor allem die Rückstufung der Pflegestufe ist entsetzlich! Ich wünsche dir Erfolg vor Gericht und starke Nerven!

Und macht mir wirklich Sorge, was uns betrifft. Aber welchen Weg soll ich denn gehen?

Ich war heute bei der KK und habe mit einem sehr netten Mitarbeiter gesprochen, der sich über eine Stunde Zeit genommen hat. Wegen uns ist er sogar noch 15 Minuten zu spät in die Pause gekommen.
Er hat mir zugehört, alle Unterlagen gelesen und mehrfach mit den Fachabteilungen telefoniert. Zuletzt hat er noch eine weitere Mitarbeiterin hinzugezogen. Alle beiden meinten, dass ich Recht hätte und dass das nicht in Ordnung ist, was und wie die ganze Sache gelaufen ist.
Nach einem Telefonat mit der Rechtsabteilung (soweit ich das verstanden habe) sagte er mir, dass aufgrund des eher nichtssagenden Attestes vom Arzt ein Lieferant leider liefern darf was er möchte, denn das Attest wäre nicht ausführlich genug so wie es ist. (Er hat den Text der Rechtsabteilung vorgelesen)
Weiterhin meinte er, dass die komplette Begründung, warum meine Tochter die Windeln benötigt, die sie bisher hatte und keine andere von mir im Prinzip schon aussagekräftig sei. Aber leider von mir und nicht von einem Arzt geschrieben.
Weiterhin will er selbst beim alten Lieferanten anrufen, dass der die ausstehenden Windeln vielleicht doch noch liefert. Denn wenn die Kasse anruft reagiert er vielleicht.

Also...ich rede mit der Ärztin, dass sie ein neues und diesmal sehr ausführliches Rezept schreibt. Denn sie befürwortet ja, dass Julia als ihre Patientin gut versorgt ist.
Ich habe mir heute Nachmittag echt Hoffnung gemacht, dass es dann wieder gut wird.
Da wir hier wirklich fast kein Material mehr haben, habe ich mir auf eigene Kosten 3 Beutel bestellt um mir damit mehr Zeit zu erkaufen. Das Attest muss geschrieben werden, eingereicht werden usw. Das alles braucht Zeit, die ich nicht habe.

Allerdings fühle ich mich jetzt wieder mutlos...Heißt es tatsächlich entweder zahlen oder klagen? Den Weg vor Gericht möchte ich eigentlich nicht gehen...

Viele Grüße

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25 Jun 2024 23:17 #9 von Matti
Hallo Hilti,

deine Aussage über persönliche Gespräche ist der Grund, warum ich diese Art der Kommunikation immer bevorzuge. Man kann sich zwar die Finger wund tippen, Apps zum Glühen bringen oder endlos Nachrichten schreiben, aber ein persönliches Gespräch ist meist effektiver.
Moderne Zeiten halt und das Wesentliche, die persönliche Kommunikation, tritt immer mehr in den Hintergrund, obwohl man ja nicht nur mit Generation X und Z zu tun hat und die alten Hasen durchaus noch oft auf persönliche Kommunikation geprägt sind.

In meiner Zeit als Reklamationsmanager habe ich oft festgestellt, dass meinen Mitarbeitern oft Entscheidungskompetenz und manchmal auch Fachwissen fehlten. Um einen aufgebrachten Kunden zu beruhigen, ist es wichtig, flexibel zu sein und selbst Entscheidungen treffen zu können, ohne an starre Vorgaben gebunden zu sein. Das ist jedoch ein anderes Thema, ich schweife ab.

Es scheint, dass du zumindest auf jemanden gestoßen bist, der dir helfen möchte. Das Ergebnis mag etwas anderes sein und nach wie vor offen, aber eine Blockade und direkte Ablehnung wären auch etwas anderes.

Es ist mir nicht bekannt, und du brauchst dich nicht dazu zu äußern, ob du finanziell knapp bei Kasse bist. Die Panik vor der Nichtversorgung sollte dich nur dann beunruhigen, wenn es aus finanziellen Gründen unmöglich ist, sich vorübergehend selbst zu versorgen. Ansonsten kann man diese Übergangszeit überbrücken, auch wenn dies nicht dem eigentlichen Zweck und entgegen deinem rechtlichen Anspruch ist. Ich bin da auch kein Fan von.

Ich hoffe wirklich, dass sich die Situation für euch jetzt zum Positiven wendet und eine Lösung gefunden werden kann. Bitte halte uns auf dem Laufenden, denn das wäre für viele Menschen hier von großer Bedeutung.

Nach deiner Beschreibung des Gesprächs mit dem Sachbearbeiter war für mich nicht klar, wie es nun weitergeht. Ich hätte mir eine konkrete Lösung gewünscht, da bisher noch keine gefunden wurde. Das Problem muss jedoch gelöst werden. Die Kasse kann nicht einfach nach Belieben entscheiden und abwägen, da Gesetze deine Ansprüche und die Verpflichtungen der Kasse eindeutig festlegen. Es ist eine schwierige Situation.

Gruß
Matti

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25 Jun 2024 23:21 - 26 Jun 2024 00:16 #10 von MichaelDah
Hallo Hilti,

also nur um dich zu beruhigen - ich bin auch bei der TK. Der Mehrbedarfsantrag ist bei mir relativ sauberer mit MDK Gutachten durchgelaufen und seit dem habe ich das Händler Problem nicht mehr. Ich werde jetzt auch vom Hersteller direkt beliefert - genau aus den Gründen die du selbst schon angeführt / erlebt hast. Von daher - Kopf hoch - das wird schon. Denk halt dran was ich zu dem Attest geschrieben habe und mach das lieber mit dem Arzt zusammen oder selber. Am Ende läuft das auch auf eine sozialmedizinisch Begründung hinaus und da tuen sich die Ärzte manchmal schwer - zumal nur du (deine Tochter) die Erfahrung mit anderen Hilfsmitteln hat und hier einbringen kann. Der Arzt hat die Sachen sicher nicht selber ausprobiert und kann daher auch kaum etwas dazu sagen. Im Zweifelsfall musst du es mit ihm besprechen und den notwendigen Input liefer…

Viele Grüße
Michael

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