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Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie (DSD)

19 Mai 2016 20:41 #1 von Andy_ISK
Ist/gilt Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie (DSD) respektive Blasenentleerungsstörung als Krankheit und/oder Behinderung?
Wie ist der Krankheitswert dafür?
Wie ist das bei hohen Restharnmengen?

Gilt jemand der oft katheterisieren muss als behindert? Arbeitsunfähig?

Gruss
Andy

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19 Mai 2016 22:18 #2 von Johannes1956

Andy_ISK schrieb: Gilt jemand der oft katheterisieren muss als behindert? Arbeitsunfähig?


Sicher nicht. Da gibt es dazu auch, soweit ich mich erinnern kann, ein oder mehrere Gerichtsurteile. Wüßte auch nicht, warum ISK zu einer Arbeitsunfähigkeit führen sollte. Ich bin voll berufstätig, inkl. Reisetätigkeit und kathetere, wie erwähnt 3-4 mal täglich. Auch habe ich dadurch keinerlei Behinderung.

Johannes

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19 Mai 2016 23:16 - 19 Mai 2016 23:16 #3 von matti
Hallo,

einmal ist es ganz sicher eine persönliche Empfindung bzw. Einschätzung, ob man sich Behindert und/ oder Arbeitsunfähig fühlt. Mein persönlicher Eindruck geht auch in Richtung Johannes, dies ist aber eine subjektive Einschätzung. Der Mensch ist ein Individum und selbst wenn man persönlich einen anderen Weg geht, kann dieser ja für einen Anderen ganz anders aussehen.

Grundsätzlich rechtfertigt die Notwendigkeit einer Selbstkatheterisierung nämlich die Anerkennung einer Behinderung, ja sogar einer Schwerbehinderung.

Die Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit sagen dazu:



Komplette Liste unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anha...blob=publicationFile ab Seite 99.

Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn du arbeitsunfähig bist. Hier gibt es also keine pauschale Aussage. Man ist nicht generell Arbeitsunfähig, weil man katheterisiert.

Gruß

Matti
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20 Mai 2016 07:58 #4 von Johannes1956
Hallo,

Ich hatte mich auch mal mit dieser Frage beschäftigt, als es mir noch - psychisch und körperlich - schlechter ging. Und dabei bin ich auf zahlreiche Gerichtsurteile gestoßen, die ISK alleine als Grund für Berufsunfähigkeit ausschließen. Ich hatte mich dann aber sehr bald dazu entschlossen, mich mit dieser Frage erst gar nicht weiter zu beschäftigen, sondern nach vorne zu blicken und mich auf die Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit zu konzentrieren.

Vielleicht ist das auch in Österreich in der Rechtssprechung anders. Selbst schwerere Erkrankungen werden oftmals als Berufsunfähigkeit abgelehnt und Betroffene haben jahrelange Rechtsstreitigkeiten hinter sich. Also, selbst Menschen, die wirklich nicht mehr arbeiten können oder nur sehr eingeschränkt, wird dies nicht anerkannt. Am ehesten noch bei psychischen Erkrankungen.

Hier eines der Urteile:

www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=J...OBS00106_11B0000_000

Aber - die andere Frage ist, ob man das überhaupt will. Ich war froh darüber, meine volle Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen und habe daran auch hart gearbeitet. Wenn man sich in seine Krankheit fallen lässt und sich eher mit der möglichen Berufsunfähigkeit beschäftigt, als mit der psychischen und physischen Vebesserung seiner Situation, hat man schon die Richtung eingeschlagen, die nur mehr schwer zu verlassen ist.

Johannes
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