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Erwerbsunfähigkeit - Eure Erfahrungen

09 Nov 2007 11:26 #1 von matti
Hallo,

einige von uns sind bereits Rentner, bei anderen steht dieser Schritt noch an.

Bestimmt ein Thema über welches sich einmal eine Diskussion lohnen würde.

- Wie war das mit der Beantragung?
- Sind Schwierigketen aufgetreten?
- Wie geht man in jüngeren Jahren damit um Rentner zu sein?
- Kommt ihr finanziell über die Runden?

Ich könnte dazu eine ganze Menge schreiben.


Gruß

Matti

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12 Nov 2007 18:33 #2 von Jens Schriever ✝
Hallo

Ich bin seit 01.01.07 EU- Rentner, ob wohl ich gar nicht die Rente beantragen wollte.
Ich hatte einen sicheren Arbeitsplatz wo ich schon 10 Jahre da war. Mitte Oktober bekam ich Probleme mit dem Laufen (MS) und wurde krankgeschrieben. Als sich mein Zustand nach 6 Wochen nicht gebessert hat, und ich mittlerweile auf den Rollstuhl angewiesen war, beantragte ich eine Reha. Diese wurde von der Rentenversicherung abgelehnt mit der Begründung: Meine Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder dadurch wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Stattdessen wurde mein Rehaantrag als Rentenantrag gewertet.

- Sind Schwierigkeiten aufgetreten? Nein musste nur noch ein Formantrag stellen
Meine Rente wurde sofort genehmigt ohne Befristung.

- Wie geht man in jüngeren Jahren damit um Rentner zu sein? Für mich war es eine sehr große Umstellung, die Depressionen verursacht. Man fällt in ein großes Loch.

- Kommt ihr finanziell über die Runden? Das ist auch so eine Sache. Die Rente wird zwar hochgerechnet, als ob man bis zum Rentenalter gearbeitet hat, aber das reicht vorn und hinten nicht. Ich habe jetzt ca. 500 Euro weniger als vorher. Ich darf als EU- Rentner auch nur 340 Euro dazu verdienen. Die Arbeitszeit darf dabei nicht mehr als 14 Std. pro Woche sein, sonst bekommt man Ärger wegen der Rente. Mein früherer Arbeitgeber hätte mich weiter beschäftigt, wenn da nicht die vielen Auflagen währen, wenn man einen Schwerbehinderten beschäftigt. Er hätte für mich eine Behinderten Toilette, breitere Türen und einen zweiten Fluchtweg für mich schaffen müssen.





Gruß Jens

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02 Jun 2017 23:07 #3 von steckdose 70
ja ich bin in einer Behinderten Werkstatt da ist es noch schlimmer da darf man sich kein Bein oder was anderes Haben was über 6 Wochen geht
die au meine ich dann wird man einfach abgemeldet und dann kann mann sich ja vorm Aldi oder etc stellen und Betteln da man ab 6 Wochen kein Geld vom Arbeitgeber bekommt und kann man sehen wo man bleibt das ist ne mist regelung ich weiss nicht wer so was eingeführt hat ich finde es eine Diskriminierung . nur was tun ?. :blink: :blink: :blink: :blink: :blink: :silly: :silly: :silly: :silly: :sick: :sick: :sick:

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03 Jun 2017 11:35 #4 von annehanne
Hallo Steckdose,

also was Du hier schreibst ist mal einfach nur .....Quark.

Wenn unter sechs Wochen krank, dann zahlt Arbeitgeber weiter. Wenn über sechs Wochen krank, gibt es eine ganze Zeit noch Krankengeld über die Krankenkasse. Dazu muss man natürlich seine AU - Bescheinigungen pünktlich einreichen. So ein Beinbruch heilt ja normalerweise doch relativ zügig.

Hier geht es aber um Erwerbsunfähigkeit. Das heißt, man kann gar nicht mehr arbeiten.
Da ist die Lage wieder ganz anders!

Liebe Grüße
Hanne

Ja zum Thema:
Bin ich selber nicht betroffen, habe aber im Umfeld die verschiedensten Varianten erlebt.
Von jahrelangen Kampf um Rente, bis zu zügig innerhalb von 6 Wochen genehmigt.

Finanziell war es für alle ein herber Einschnitt, der teilweise durch private Vorsorge etwas gepuffert wurde.

Die meisten haben sich etwas gesucht, damit sie nicht nur zu Haus sitzen, Arbeit in Vereinen, Hobby ausgebaut.....paar Stunden in der Woche als Nebenverdienst (oft bei den alten Arbeitgebern), wie es halt gesundheitlich möglich ist. Ich kenne allerdings auch Leute, die mit ihrem üblichen Haushalt und Therapien an der Grenze dessen sind, was für sie machbar ist.

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03 Jun 2017 12:35 - 03 Jun 2017 12:46 #5 von Ano
Hallo!

Mein Mann musste mit 49 Jahren wegen einer unheilbaren Augenerkrankung, die ihn erblinden lies, in Rente gehen. Er ist nicht "schwarzblind" sondern hat noch ca. 2% Sehkraft - d.h. er kann hell und dunkel unterscheiden und Umrisse erkennen. Mit extremen Vergrößerungsmitteln (Lupenbrillen und Lesegerät) und der Nasenspitze direkt am Bildschirm kann er noch etwas erkennen bzw. lesen, wenn auch nur wortweise - aber immerhin.

Er wurde damals von Gutachter zu Gutachter geschickt, seine "Akte" von einer Stelle zur anderen verschoben (Arbeitsamt - Krankenkasse - BfA). Man sagte ihm seinerzeit, er könne ja noch Besen binden und Matten flechten, um noch "berufstätig" zu sein. Nach mehrmaligen Widersprüchen, Einschaltung eines Rechtsanwalts und unter Klageandrohung unsererseits wurde er dann vorübergehend berentet, musste aber jährlich zum Gutachter, ob er nicht vielleicht doch wieder sehen könne - und das, obwohl es medizinisch gesehen bewiesenermaßen keine Besserung gibt, nur noch Verschlechterungen.
Nach einigen Jahren dieses Hin- und Her's und letztendlich einer Klageerhebung durch uns und einer darauffolgenden Gerichtsverhandlung wurde er dann offiziell berentet.

In dieser Zeit ging es uns finanziell und psychisch sehr schlecht - wir hatten 3 Kinder von Kindergarten- bis Schulalter zu Hause zu versorgen. Hätte mein Mann nicht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehabt, wären wir Sozialhilfeempfänger geworden. So kamen wir dann finanziell eben gerade über die Runden.

Gruß,
Ano

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03 Jun 2017 18:00 #6 von steckdose 70
nee hanna das ist kein Quatsch !!

bei uns ist das leider so eine Krankenkasse hat zu mir mal gesagt gehen sie doch richtig Arbeiten dann ist das anders , aber wie denn

habe Versorgung und nen Rollator also immer auf die armen Behinderten wie das ist ungerecht . Krankenkasse zahlt nach 6 Wochen nämlich nix .

und Sozialhilfe nein danke und was dann ? hast du denn nen tipp für mich ? eu Rentner sind halt da benachteiligt denn als ausgebeuteter arbeiter in den Behinderten Werkstätten ist das so leider wer hat sich denn solche Gesetze einfallen lassen na Frau Merkel da ist aber noch was verbesserungswürdig .

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03 Jun 2017 19:32 #7 von matti
Hallo,

dies ist alles kein Quark, auch nicht der von Frau Merkel. Steckdose beschrieb die Situation von Menschen die in einer Werkstatt für Behinderte Menschen tätig sind. Eine WfbM ist definiert als eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben (§ 136 SGB IX). Sie bietet denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.

Bei in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten wird das Krankengeld nach dem tatsächlich nach Maßgabe des § 138 Abs. 2 SGB IX erzielten Arbeitsentgelts berechnet. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben jedoch die in der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen, welche eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung erhalten (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Gruß

Matti

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03 Jun 2017 22:20 #8 von annehanne
Hallo,

o.k., dann war ich hier womöglich auf dem falschen Dampfer. ich gehe vom vielzitierten ersten Arbeitsmarkt aus.

Wie dem auch sei, Fakt ist: Wer in einer solchen Werkstatt arbeitet, ist als für den ersten Arbeitsmarkt nicht tauglich eingestuft. Das kann man jetzt sehen, wie man will, und ob das nun richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt. Fakt ist, wenn man schon Rentner ist:

"Bei in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten wird das Krankengeld nach dem tatsächlich nach Maßgabe des § 138 Abs. 2 SGB IX erzielten Arbeitsentgelts berechnet. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben jedoch die in der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen, welche eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung erhalten (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)."
(Danke, Matti für die Gesetzestexte)

- dann ergibt es ja irgendwie auch keinen Sinn, noch mal Krankengeld zu zahlen, oder?

Fakt ist ebenfalls, sämtliche " Verrentungen", die ich im Umfeld erlebt habe liefen in etwa so ab:

Krankheit, über die Krankengeldzahlung hinaus - Rente wg, tw, oder vollständiger EU,
oder aber:
bestehende Krankheit, signifikante Verschlechterung, Verrentung innerhalb kürzester Zeit.

Alle mir bekannten Betroffenen (von denen ich jetzt ausgehe) waren in der freien Wirtschaft tätig.

Viele Grüße
Hanne

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03 Jun 2017 22:49 - 03 Jun 2017 22:51 #9 von Ano
Na ja, liebe Hanne, nicht ganz ....

Mein Mann war in der freien Wirtschaft als Außendienst-Leiter tätig und wurde auf Grund seines Augenleidens gekündigt!.
Auto durfte er selbst nicht mehr steuern und anderweitig wollten sie ihn nicht beschäftigen, weil er ja vorher der Chef in der Abteilung war.
Er war dann arbeitslos und damit ging dann die oben beschriebene Odyssee los ....


Lg, Ano

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04 Jun 2017 09:05 #10 von Sebald
Guten Morgen (und 'Frohe Pfingsten'!)

nochmal kurz zu den Werkstätten: Den wikipedia-Artikel (s. de.wikipedia.org/wiki/Werkstatt_f%C3%BCr_behinderte_Menschen ) fand ich ziemlich aufschlußreich. Auch was die Kritik an diesen Einrichtungen angeht.

Was mir aber jetzt nicht klar ist:

Kann man als Rentner tatsächlich in solchen Werkstätten beschäftigt sein? Oder gilt das nur bei befristeten Renten? - Der Punkt interessiert mich wirklich.

Beste Grüße,
Sebald

P.S. Ich bin seit Frühjahr auch frühverrentet. Der Vorgang lief eigentlich ziemlich genau so ab, wie von Annehanne geschildert.

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