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@Ano -
ausgesprochen doof, die Situation.
Ich gehe mal davon aus, das Dein Mann durchaus auch in anderer Position hätte weiterarbeiten wollen.
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matti schrieb: Hallo,
einige von uns sind bereits Rentner, bei anderen steht dieser Schritt noch an.
Bestimmt ein Thema über welches sich einmal eine Diskussion lohnen würde.
- Wie war das mit der Beantragung?
- Sind Schwierigketen aufgetreten?
- Wie geht man in jüngeren Jahren damit um Rentner zu sein?
- Kommt ihr finanziell über die Runden?
Ich könnte dazu eine ganze Menge schreiben.
Gruß
Matti
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matti schrieb:
Bei in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten wird das Krankengeld nach dem tatsächlich nach Maßgabe des § 138 Abs. 2 SGB IX erzielten Arbeitsentgelts berechnet. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben jedoch die in der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen, welche eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung erhalten (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
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