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Bei der Hilfsmittelversorgung ist in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen worden, dass Versicherte ungerechtfertigte Mehrkosten leisten müssen; und dies, obwohl doch die mehrkostenfreie Sachleistung der gesetzlich vorgesehene Regelfall sein sollte.
Deshalb war es ein richtiger Schritt, als der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz im April 2017 mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Sachleistungsprinzips im Bereich der Hilfsmittelversorgung beschlossen hat. Neben einer Verpflichtung der Leistungserbringer, die Versicherten über ihren Hilfsmittelversorgungsanspruch zu informieren und zu beraten, wurden die Leistungserbringer zudem verpflichtet, etwaige Mehrkosten im Rahmen des Abrechnungsverfahrens anzugeben.
Im Untersuchungszeitraum wurden ca. 1,8 Mio. Versicherte mit Inkontinenzhilfen versorgt, womit diese Produktgruppe bei der Anzahl der Versorgungen Rang 2 einnimmt. Bei den Leistungsausgaben belegt diese Produktgruppe mit 310,4 Mio. € Rang 5. Für 16 % der Versorgungen dieser Produktgruppe wurden dabei Mehrkosten erfasst. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten je Versorgungsfall beträgt 72 €.
Der GKV gibt folgende Einschätzung zu den Ergebnissen ab:
Insgesamt (alle Hilfsmittelbereiche, vom Rollstuhl über Hörgeräte, Rollstühle usw.) wurden bei rund 18 % der Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten für die Versicherten dokumentiert. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Versorgung im Rahmen des Sachleistungsprinzips in 82 % der Versorgungsfälle dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall entspricht.
Im genannten Mehrkostenbericht erklärt der GKV zudem selbst:
Mit Blick auf die konkrete Versorgungssituation und unter Berücksichtigung der Zahl der Betroffenen sind die Daten hinsichtlich der Produktgruppen 08 „Einlagen“ und 15 „Inkontinenzhilfen“ gesondert zu betrachten. Die in diesem Bericht dargestellten Zahlen deuten darauf hin, dass es offenbar noch nicht gelungen ist, das Sachleistungsprinzip in den Versorgungsbereichen der Einlagenversorgung und der Inkontinenzversorgung in dem Umfang durchzusetzen, wie es notwendig und wünschenswert ist. Dies zeigt auch die öffentliche Diskussion im politischen Raum sowie Forderungen von Patientenorganisationen, insbesondere zur Verbesserung der Versorgungsqualität mit Inkontinenzhilfen.
Der GKV-Spitzenverband wird zusammen mit seinen Mitgliedern eine gesonderte und vertiefte Ursachenanalyse durchführen und kurzfristig entsprechende Maßnahmen zur Diskussion stellen.
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