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Vertragspreise bei aufsaugender Inkontinenz-Versorgung bleiben ein Problem

24 Okt 2018 15:19 #1 von matti
Pressemitteilung
23.10.2018|78/18|Berlin|


Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, kritisiert, dass trotz der Hilfsmittelreform (HHVG) die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung ein großes Problem für die Versicherten bleibt. Im jüngsten Fall geht es um das Vorgehen der DAK, die quasi "einen Ausschreibungsvertrag durch die Hintertür" geschlossen hat, so die Experten des BVMed-Fachbereichs "Aufsaugende Inkontinenzversorgung" (FBI-H).

Der BVMed zeigt in einem Positionspapier die Notwendigkeit für ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System auf, dass die Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellt. Der BVMed spricht sich dafür aus, das Festpauschal-System so zu gestalten, dass eine individuelle Grundversorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlungen der Patienten möglich ist. Positionspapier unter: www.bvmed.de/positionen .

Ein Ziel des HHVG war es, die Versorgungssituation von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten zu verbessern. Positiv zu bewerten ist, dass die Qualitätskriterien für aufsaugende Inkontinenzprodukte im Hilfsmittelverzeichnis auf den aktuellen Stand angepasst, weitere Qualitätsaspekte verankert worden sind und Eingang in die Verträge der meisten Krankenkassen gefunden haben. Hingegen sind die erhöhten Anforderungen in der Erstattung bisher nicht berücksichtigt worden. Einige Krankenkassen haben die Vergütung sogar weiter reduziert. Die durchschnittliche Monatspauschale für eine häusliche Versorgung lag Anfang 2018 bei rund 17,70 Euro netto.

Im aktuellen Fall schloss die DAK einen neuen Vertrag für aufsaugende Inkontinenz-Versorgung von 11,89 Euro netto mit anfangs nur zwei Vertragspartnern. Die vorherige DAK-Ausschreibung für aufsaugende Inkontinenz war am 30. September 2018 ausgelaufen. Der neue Vertrag konnte erst ab dem 18. September 2018 abgerufen und geprüft werden. Vor diesem Termin schrieb die Krankenkasse aber bereits ihre Versicherten an und verwies auf die zwei originären Vertragspartner. Dies ist eindeutig unzulässig, weil hier Vertragsabschlüsse vor der Veröffentlichung des Vertrags getätigt wurden. Zwar gab es in dem Schreiben der DAK einen Hinweis darauf, dass man sich auch an andere Leistungserbringer wenden könne. Es wurden den Versicherten aber zu diesem Zeitpunkt gar keine alternativen Leistungserbringer genannt. Dieses Vorgehen kommt sicherlich nicht den Versicherten der DAK entgegen, sondern eher den einseitig monetär gesteuerten Zielsetzungen der DAK.

Ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System, das dynamisiert und in regelmäßigen Zeitintervallen von einem neutralen Gremium überprüft wird, könne hier Abhilfe schaffen und eine aufzahlungsfreie Versorgung der betroffenen Inkontinenz-Patienten durch einen Leistungserbringer ihrer Wahl gewährleisten, so die BVMed-Experten.

Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Mehr zum Thema unter: www.bvmed.de/inkontinenz

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24 Okt 2018 16:30 #2 von hippo80
Hallo matti.
Tolles Papier, nur was ist es wert. Auch die TK hat Pauschalen, die nicht viel höher sind als bei der DAK. Das Qualitätsbedingungen festgehalten sind, ist schön. Es kontrolliert nur keiner die Einhaltung durch die Vertragspartner. Ich habe vor einiger Zeit dazu bei den Zuständigen der TK angerufen und als Antwort bekommen, dass man als Sachbearbeiter ja von der Problematik keine Ahnung habe.
Ich habe zum Glück nur noch selten Unfälle, so dass ich mit den einfachen, zuzahlungsfreien Vorlagen auskomme. Aber so lange keine Bedingungen feststehen und im Gesetz festgehalten werden, haben die Versorger leichtes Spiel. Sie tun mir aber gleichzeitig nicht leid-denn sie sagen, sie können die Versicherten für 12,xx € pro Monat versorgen. Ob sie solche Angebote bei gesetzlichen Vorgaben noch abgeben würden??? Ich glaube kaum.

Lese trotzdem interessiert mit und hoffe, dass sich da bald was ändert.

Liebe Grüße, Dani

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24 Okt 2018 21:35 - 26 Okt 2018 17:34 #3 von matti

hippo80 schrieb: Ich habe vor einiger Zeit dazu bei den Zuständigen der TK angerufen und als Antwort bekommen, dass man als Sachbearbeiter ja von der Problematik keine Ahnung habe.


Liebe Hippo,

genau aus diesem Grund nimmt die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. die Funktion einer Interessenvertretung der Betroffenen ein.

Wir sprechen nicht mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse, sondern beispielsweise mit Bernd Faehrmann, Leiter des Referats Heil- und Hilfsmittel im AOK-Bundesverband. Wir sprechen nicht mit dem Sachbearbeiter des Leistungserbringers, sondern mit dem Commercial Director von Tena (Essity) Deutschland. Wir sprechen nicht mit dem Sachbearbeiter eines Ausschreibungsgewinners der sich besonders negativ in den Rückmeldungen Betroffener darstellt, sondern direkt mit dessen Geschäftsführer. Dies liese sich beliebig weiterführen.

Natürlich schnippen wir nicht mit unseren Fingern und alles hat sich schlagartig für die Betroffenen verbessert. Steter Tropfen höhlt den Stein!
Wir finden Gehör und ich kann dir sagen unsere Stimme wird durchaus wahrgenommen. Nicht umsonst "tingel" ich durch Deutschland und spreche mit den Entscheidern und Akteuren, die etwas an der Situation für die Betroffenen positiv verändern können.

Wir sind als Verein aber nicht nur Interessenvertretung, sondern geben auch handfeste Unterstützung, beispielsweise bei der Formulierung von Widersprüchen bei unzureichender Versorgung. Viele Betroffene erfahren durch unsere Information erstmals überhaupt etwas über ihre Rechte. Wir vermitteln in schwierigen Fällen auch an Rechtsanwälte.

Deshalb gibt es die Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Genau deshalb!

Gruß

Matti
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