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Bettschutz

08 Dez 2022 16:45 - 08 Dez 2022 17:42 #1 von Kiran
Hallo zusammen
ich habe eine Harn- und Stuhlinkontinenz aber keine Pflegestufe. GdB ist aber anerkannt. Bis jetzt bekomme ich nur meine Windeln und Anale Irrigation auf Rezept. Wie schaut es mit dem Bettschutz aus? Bekommt man die Bettschutzeinlagen den nur mit Pflegegrad ? steuert ggf Krankenkasse oder Pflegekasse bei?
Danke für eine Rückmeldung

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09 Dez 2022 13:55 #2 von MichaelDah
Also ich denke mal ohne Pflegegrad könnte das schwierig werden. Die Frage ist allerdings auch ob sich der Aufwand lohnt so etwas zu beantragen. Ich persönlich komme mit waschbaren Bettvorlagen gut klar. Die Dinger kosten zwischen 14 und 20€ und halten bei mir ziemlich lange (2-3 Jahre) wenn man sie bei der Wäsche langsam schleudert und nicht immer in den Trockner stopft.

Meine Erfahrung mit den Einmaldingern ist nicht die beste. Ich finde die verrutschen sehr schnell und wenn dann doch mal was daneben geht sind sie gemäß Murphys Law genau an der Stelle gerade weggerutscht…

Das kommt aber sicher stark darauf an, wie oft da was daneben geht. Bei mir passiert das vielleicht ein oder zweimal im Monat. Wenn es jeden Tag währe würde ich da möglicher weise etwas anderes nehmen - b.z.w. darüber nachdenken ob die Nachtversorgung die richtige ist.

Aber vielleicht haben es ja andere hier ja geschafft würde mich auch interessieren.

VG
Michael

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09 Dez 2022 15:51 #3 von Sydney
Hallo Kiran und Michael
Ja ich muss sagen ich bin in der gleichen Situation, habe keinen Pflegegrad, aber GdB. Auch ich kann wie Michael die wiederverwendbaren Betteinlagen empfehlen. Auch im Krankenhaus (bei mir Urologie) waren diese usus. Die Einmaldinger wie sie Michael nennt sind wirklich im normalen Gebrauch ohne Vorteil. Außerdem ist der Umweltaspekt nicht zu vernachlässigen. Ich benutze diese Einmaldinger auch nur wenn eine starke Verschmutzung durch Stuhl entstehen kann. Zum Beispiel bei einem Darmeinlauf oder ähnlichem. Auch unterwegs beim Inkontinenzproduktwechsel sind diese ggf hilfreich, wenn die Umgebung Schmutzig ist oder die eigene Verschmutzung es nötig macht. Auch ist richtig wenn man nachts ausläuft ist das ggf zu leichte Inkontinenzprodukt zu überdenken. Lass dich ggf von deinem Sanitätshaus oder Lieferanten beraten.
Viel Erfolg
Anhang:

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09 Dez 2022 19:04 - 09 Dez 2022 19:04 #4 von matti
Hallo,

Pflegehilfsmittel, wie saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) gehören nicht zum Sachleistungsanspruch der gesetzlichen Krankenkassen.

Vielmehr haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (§ 15 SGB XI) im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf zum Verbrauch
bestimmte Pflegehilfsmittel. Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal benutzt werden können. Die Dauer der Benutzung ist dabei unerheblich.

Besteht ein Pflegegrad, können diese Pflegehilfsmittel bis zu einer Summe von 40 Euro monatlich bezogen werden. Bei mir ist es so (DAK versichert), dass ich zwei waschbare Bettschutzschoner im Jahr beziehen kann. Die Einmalprodukte hingegen sind in der Stückzahl nicht limitiert, dürfen aber die monatliche Grenze von 40 Euro nicht übersteigen.

Gruß
Matti
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