Hallo Daniel,
da ich mich derzeit intensiv mit dem Thema monatliche Pauschalen und Erstattungen für Inkontinenzhilfsmittel beschäftige, möchte ich einen bestimmten Punkt noch einmal klarstellen: Die Krankenkasse zahlt
nicht Dir eine Monatspauschale (nach Regelsatz), sondern vereinbart mit einem Leistungserbringer eine festgelegte Summe pro Monat. Dafür ist der Leistungserbringer verpflichtet, Dich kostenlos zu versorgen!
Sowohl die Leistungserbringer als auch die Krankenkassen stellen dies oft so dar, dass sie Dir eine Pauschale zahlen und du bei höherem Bedarf zusätzlich bezahlen musst. Das ist jedoch nicht korrekt. Es sollte Dir eigentlich egal sein, ob es sich für den Leistungserbringer wirtschaftlich lohnt oder nicht – das liegt
nicht in Deiner Verantwortung.
Nun gut, Übernahmen für Pants sind ein eigenes Thema, bei dem der Gesetzgeber bzw. das Hilfsmittelverzeichnis klare Aussagen trifft.
Im Hilfsmittelverzeichnis steht:
"Dabei werden Produkte mit wiederverschließbaren Systemen (Inkontinenzwindelhosen) als Regelversorgung betrachtet. Produkte ohne Verschlusssysteme (Inkontinenzunterhosen) bieten im Vergleich zu wiederverschließbaren Produkten keinen medizinischen Vorteil, können aber beispielsweise für Versicherte mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen geeignet sein, die von Vorlagen und Netzhosen nicht angemessen versorgt werden können und zum Beispiel Windeln mit Klebeverschluss immer wieder entfernen."
Es ist also durchaus möglich, dass Pants in das Sachleistungsprinzip der Krankenkasse fallen. Die Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.
Weitere Infos dazu:
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/so-siche...ontinenzhilfsmitteln
Gruß
Matti