Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

Neue Mitglieder, die sich im Forum erstmals registrieren, sollten darauf achten, keinen verbreiteten Vornamen als Benutzernamen zu wählen. Stattdessen können sie diesen durch Kombinationen aus Buchstaben oder Zahlen ergänzen oder idealerweise einen Spitznamen verwenden. Warum? erfahren Sie hier...

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Bin neu im Forum

25 Feb 2009 20:27 #1 von GrossI
Hallo,

bin neu hier. Ich heiße Ines und bin 45 Jahre alt.

Ich leide seit vielen Jahren an neurogener Blase sowie einer Schrumpfniere. Seit einigen Jahren muss ich mich selbst katheterisieren und das ca. 4 Mal am Tag, da sich meine Blase nicht mehr selbst entleert. Es belastet einem ganz schön, da ich auch sehr oft im Jahr Blasenentzündungen habe, die nur mit Antibiotika behandelt werden können. Abgesehen von den Schmerzen bei einer Blasenentzündung ist es schon sehr belastend, wenn man unterwegs ist und die Blase entleert werden muss. Eine passende Toilette ist meist dann nicht vorhanden. Da kann es dann auch vorkommen, dass ich mich 6 bis 7 Mal am Tag katheterisieren muss.

Ich habe jetzt erfahren, dass man einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen kann bei so einer Erkrankung und dabei auch sehr gute Aussichten darauf hat. Hat jemand von euch schon so einen Antrag gestellt? Wer kann mir sagen, wie es abläuft und ob es eine Stelle gibt, die einem beim Ausfüllen helfen kann.

Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG Ines :D

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

25 Feb 2009 22:58 #2 von eckhard11 ✝
Guten Abend, Gross,

willkommen im Forum.

Sprich wegen der Behinderung zuerst mit Deinem Urologen.
Dann geh zur Sozialstation im Krankenhaus oder zum Sozialamt der Stadt.
Diese sind extra dafür eingerichtet !!

Wie hoch der GdB ist, liegt letzten Endes an der Aussage des Arztes und der
Einschätzung durch den Mitarbeiter beim Versicherungträger.
Über den GdB sowie diverse Beiträge darüber kannst Du Dich hier informieren :
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... _grad.html
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... erung.html
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/gdb.html#30
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... sweis.html
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... erung.html

Gut Lesen wünscht
Eckhard :sleep:

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

26 Feb 2009 08:55 #3 von Chris08
Hallo Gross,

erst einmal - herzlich willkommen hier im Forum.

Zu deiner Frage - direkt zuständig ist das Amt für soziale Dienste deiner/s Gemeinde/Amt/Kreis. Die sollten auch Auskünfte geben, wie der Antrag auszufüllen ist und dir sagen, was sie dazu noch alles haben wollen.

Ich selbst habe mir den Antrag besorgt, vor Ort nachgefragt, was zu beachten ist und bin damit zu meinem Doc. Der hat ein entsprechendes Attest geschrieben, das zusammen mit dem Antrag und den Passbildern zum Amt und dann haben die weitere Auskünfte eingeholt (Ärzte, Kiniken etc, die behandelt haben - gehört in den Antrag mit der Entbindung von der Schweigepflicht) und siehe da, "schon" nach ca. 3 Monaten bekam ich kommentarlos den Ausweis zugestellt, rückwirkend in der Gültigkeit auf den Zeitpunkt, zu dem die Behinderung eingetreten ist.

Bei Erkrankungen, die sich wieder bessern können, wird der Ausweis ggf. nur zeitlich begrenzt ausgestellt.

Viel Glück mit den Behörden und machs gut

Chris

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

26 Feb 2009 09:49 #4 von Matti
Hallo,

bei uns sind die Versorgungsämter für die die Feststellung der Schwerbehinderung zuständig.

Nicht vergessen!: Alle Beinträchtigungen sind relevant!!! Auch evtl. psychische Belastung durch die Erkrankung bzw. derren Folgen.

Grundsätzlich geht es bei dir aber auch um die Grunderkrankung und nicht nur um derren Folgen.

In vielen Städten gibt es Beratungsstellen für Behinderte und/oder Pflegebedürftige. Meist ist dort eine Beratung kostenfrei. Ansonsten ist beispielsweise der VDK immer ein guter Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten. Allerdings muss man dort zunächst Mitglied werden.

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

04 Mär 2009 10:52 #5 von welute
Hallo und willkommen bei uns.

Auch ich habe eine neurogene Blasenstörung. Und auch eine Behinderung eingetragen. Allerdings habe ich ein paar "Kleinigkeiten" dazu. Aber die 50% habe ich vor allem für die Inkontinenz bekommen.

Bei uns wird das jetzt auch von der Stadtverwaltung mit gemacht. Da habe ich aber keinerlei Erfahrung.

Viel Glück und liebe Grüße

Lisa

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

07 Mär 2009 14:09 #6 von Clawi
Hallo Ines,

herzlich Willkommen hier.

Ich habe letzte Jahr oft Blasenentzündung, das Untersuchung war wenig weiße Eiweiß! Es stimmt nicht. So ich letzte Monat bei Ostheopathie, hat Druck gemacht, dann habe ich keine Blasenentzündung mehr, nun ist viel besser.

Viel Spaß hier.

LG Anna

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: MichaelDah
Ladezeit der Seite: 0.114 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 2040

Gestern 2100

Monat 30621

Insgesamt 10363066

Aktuell sind 168 Gäste und ein Mitglied online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden