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× Eine krankheitsspezifische Voraussetzung für eine Pflegestufe gibt es nicht. Es zählt immer der notwendige Hilfebedarf in der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität). Also z. B. beim Waschen, Haare kämmen, Zähne putzen, Intimpflege nach Wasserlassen/Stuhlgang, das Richten der Bekleidung, Wechseln von Inkontinenzmaterialien, dem Kleinschneiden von Nahrung, Nahrungsaufnahme, dem Gehen und dem An- und Auskleiden. Der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf in der Grundpflege beträgt bei PS I 45 Min. tägl., PS II 120 Min. tägl., PS III 240 Min. tägl. plus ein nächtlicher Hilfebedarf.

Hilfsmittel

10 Jun 2021 08:14 #1 von Kirsten280872
Guten Morgen

Mit dem ISK komme ich recht gut zurecht. Ich habe nun gehört, dass es die Möglichkeit gibt, einen Zuschuss über die Pflegeversicherung zu bekommen!
Ich verwende das Octenisept und wegen einer asthmatischen Allergie, das sterillium in Gel Format ! Das ist natürlich teurer.

Ich wollte fragen: wer hat über eine Pflegestufe / Versicherung einen Zuschuss beantragt ? Wie ging das Genau ? Wie läuft das im Alltag?

Viele Grüße

Kirsten

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10 Jun 2021 10:33 #2 von Matthias1965
Guten Morgen Kirsten,
ich selber habe zwar keinen Pflegegrad, aber kann Dir sagen, das Procedere ist recht einfach.
Voraussetzung ist, das Du einen Pflegegrad von mind. 1 hast und zuhause versorgt wirst.
Den Antrag für die Pflegehilfsmittel erledigt für Dich das Sanitätshaus oder die Apotheke, es darf auch eine Onlineanbieter sein oder Du kontaktierst selber Deine Pflegekasse.
Ob Octenisept bezahlt wird musst Du abklären, da dies ein Wunddesinfektionsmittel ist und in den Bereich der Krankenkasse fällt.
Die Pflegekasse zahlt für die Produkte, welche zur Pflege notwendig sind und dazu gehören klassische Haut- und Flächendesinfektionsmittel.
Gruss und viel Erfolg
Matthias

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10 Jun 2021 14:01 - 10 Jun 2021 14:02 #3 von matti
Hallo Kirsten,

mein Namensvetter hat dies ja bereits absolut richtig erklärt. Die Pflegekassen zahlen monatlich bis zu 60 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel, also beispielsweise Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Bettschutzeinlagen waschbar, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel und unsterile Einmalhandschuhe. Schleimhautdesinfektionsmittel gehören nicht dazu!

Erstattung der Desinfektionsmittel/ desinfizierende Reinigungsmittel durch die Kostenträger

In Deutschland werden zugelassene Schleimhautdesinfektionsmittel durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Over the Counter (OTC) Ausnahmeliste“. Antimikrobielle Reinigungsmittel wie Protoderm® oder Decontamanliquid® werden von der GKV nicht erstattet. Bei Unverträglichkeit der zugelassenen Schleimhautdesinfektionsmittel kann im Einzelfall eine Erstattung durch die GKV beantragt werden.

Gruß
Matti

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