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Kein Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit

28 Jan 2016 00:31 #1 von Matti
Hallo,

durch meinen Vater hatte ich erfahren (er hat seit drei Jahren die Pfegestufe 2), dass ihm sein Versicherungsvertreter mitgeteilt hätte, das aufgrund der Pflegebedürftigkeit für seine Unfallversicherung gar kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Gezahlt hatte er aber die letzten drei Jahre.

Er hat die Beiträge für die letzten drei Jahre zurück erhalten.

Ich bin einmal kurz in mich gegangen und habe dabei festgestellt das ich auch so eine Unfallversicherung habe und dies seit 1991!

Seit 2003 habe ich meine Pflegestufe. Auf Nachfrage bei meiner Versicherung wurde mir bestätigt das seit fast 13 Jahren keinerlei Versicherungsschutz bestünde. Ich habe aber all die Jahre gezahlt.

Heute erhielt ich einen Brief der Versicherung. Mir werden alle Beiträge seit 2003 erstattet. Immerhin sprechen wir hier von 1500 Euro.

Ich freu mich.

Matti
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28 Jan 2016 08:35 #2 von Günti
Hallo Matti,

vielen Dank für diese Info. Das ist ja mal gut zu wissen. Da werden viele gar nicht drüber nachdenken.
Hätte ich auch nicht.
Ich freu mich mit Dir über diesen unerwarteten "Geldsegen". Immerhin löblich, dass die Versicherung
mal ohne Kampf zurückzahlt.

Einen schönen Tag und liebe Grüße
Petra

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28 Jan 2016 11:38 #3 von Bernhardine
Lieber Matti,

eine sehr interessante Info!
Als ich die Betreuung meines Vaters übernommen habe und er wegen des Todes meiner Mutter in ein Pflegeheim umziehen musste, habe ich alle bestehenden Versicherungen durchforstet und dabei dann auch seine Unfallversicherung gekündigt.
Zu dem Zeitpunkt hatte mein Vater schon seit Jahren eine Pflegestufe - ich bin aber von dem Versicherer nicht darüber informiert worden, dass deshalb schon seit Jahren kein Versicherungsschutz bestand und von einer Rückzahlung ganz zu schweigen!!

Da ich gestern für März einen Beratungstermin mit genau dieser Versicherungsagentur abgemacht habe, werde ich das auf jeden Fall rückwirkend zur Sprache bringen! Mal sehen , was ich da gesagt bekomme!

Anderes Thema, aber übergreifend:
wir haben uns mal hier im Forum ausgetauscht, dass es keinen großen Sinn macht, bei einer Vorerkrankung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da in der Regel dann auf die Vorerkrankung verwiesen wird - und ja die Gefahr, genau aus dem Grund wieder akut krank zu werden, groß ist.
Klar kann man sich auch ein Bein brechen und deshalb eine Reise absagen müssen - aber wahrscheinlicher ist der oben geschilderte Grund bei uns.
Jetzt haben wir , auf Rat unseres Reisebüromanns , doch eine Familienversicherung abgeschlossen für Reiserücktritt.
Mein Mann und ich reisen gern und mindestens zweimal im Jahr, dann kommt noch dazu, dass ja unser Jüngster bald nach Amerika auswandert und wir dann sicher ab und zu rüberfliegen werden.
Ich bin mal gespannt, ob es tatsächlich dann keine Probleme geben wird! Angeblich soll es bei der Versicherung ausreichen, wenn man bei Buchung der Reise bescherdefrei ist, egal, ob man ansonsten eine Vorerkrankung hat.... Lassen wir uns überraschen!

Ich freue mich mit dir über diese schöne Überraschung - hast du dir auch verdient, nachdem du ja im ersten Monat des neuen Jahres genug unangenehme Erlebnisse hattest!

Liebe Grüße

Bernhardine

Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten , weitergehen !

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28 Jan 2016 19:04 #4 von annehanne
Hallo Matti,

Glückwunsch zur Rückzahlung!

Mich würde aber schon mal interessieren wie die den Wegfall des Versicherungsschutzes begründen.

Denn, so sagt mein laienhafter Verstand:

Pflegebedürftig hin oder her - einen Unfall kannst Du doch trotzdem haben?

Siehe die Aktion bei Dir zu Jahresbeginn....

Liebe Grüße
Hanne

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