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Im Zweifel gegen den Patienten? - Die Arbeit des MDK

27 Aug 2014 21:22 - 27 Aug 2014 23:37 #1 von matti
Hallo,

ein Hinweis auf eine interessante Reportage der Sendung Report Mainz.

Arbeitet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unabhängig von den Krankenkassen? Dieser Frage ist ein Team von "Report Mainz" nachgegangen. Sie deckten auf, dass viele Gutachten des MDK lediglich auf Faktenlage entschieden werden, viele falsch sind, Kranke zu früh wieder arbeitsfähig geschrieben werden. Für die betroffenen Menschen mit fatalen Folgen: Sie werden dadurch nicht oder in eine falsche Pflegestufe eingruppiert.

Die Reportage begleitet eine gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet Pflegeversicherung zu Menschen, die mit ihrer Hilfe Widerspruch gegen den Bescheid des MDK eingelegt haben, und zeigt ihren Kampf um eine Pflegestufe.

Der TV Beitrag im Video:

www.daserste.de/information/reportage-do...n-patienten-106.html

Matti

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28 Aug 2014 20:08 #2 von Chris80
Hallo Matti,

die Sendung ist sehr interessant. MDK und Krankenkasse ist ein spannendes Thema.

"Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind in ihrer medizinischen und pflegerischen Bewertung unabhängig. Sie sind an den aktuellen Stand der Wissenschaft und sozialrechtliche Vorgaben gebunden. Die Entscheidung über eine Leistung liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung ein." Quelle: www.mdk.de/313.htm

Und weiter:
" Mitglieder des MDK sind die gesetzlichen Krankenkassen. In Deutschland gibt es zur Zeit 145 Krankenkassen und insgesamt sechs Krankenkassenarten.
AOK - Die Gesundheitskasse (AOK)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
Verband der Ersatzkassen (vdek)
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Knappschaft (KBS)

[...]
Die Organe des MDK sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Verwaltungsräten der Krankenkassenverbände benannt. Der Verwaltungsrat stellt unter anderem die Satzung auf, legt die Richtlinien für die Arbeit des MDK fest, stellt den Haushaltshaltsplan fest und wählt den Geschäftsführer. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des MDK entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den MDK gerichtlich und außergerichtlich." Quelle: www.mdk.de/Gliederung_Organisation.htm

Leider erwecken die Krankenkassen häufig den Eindruck der MDK sei eine "neutrale Einrichtung". Dies ist jedoch nicht so, was schon die Organisationstruktur des MDK nahelegt.

Die Erfahrungen, die wir mit dem MDK bisher gemacht haben, waren sehr kontrastreich.

Positive Erfahrung hatten wir bei Hausbesuchen des MDK. Die Gutachter waren immer sehr freundlich und haben auch hilfreiche Vorschläge gegeben, wie bspw. die Pflegesituation noch verbessert werden könne bzw. welche Hilfsmittel noch hilfreich wären. Auch die persönliche Begutachtung für die Pflegestufe lief bisher immer sehr gut ab.

Negativ aufgefallen sind durchweg die Entscheidungen des MDK nach Aktenlage. Da kriege ich auch heute noch Stresspickel.

Grundsätzlich wurden 90 Prozent der beantragten Hilfsmittel abgelehnt.

Die Gründe der Ablehnung waren teilweise sehr absurd. Als die Entlassung meiner Frau nach 2 Jähriger Reha immer näher rückte, wurden durch die behandelnden Ärzte für zu Hause ein Pflegebett beantragt.

Meine Frau befand sich zu der Zeit noch in einem komatösen Zustand. Dies hatte zur Folge, dass Sie fast vollständig gelähmt war und auch immer wieder starke Spastiken auftraten. Sie musste dementsprechen mehrmals in der Nacht umgelagert werden. Das Pflegebett wurde durch die Krankenkasse mit folgender Begründung abgelehnt:

"Zur Prüfung der medizinschen Voraussetzungen legten wir Ihre Unterlagen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Begutachtung vor. In seinem Gutachten kommt der MDK zu der Auffassung, dass das Pflegebett weder einem Behinderungsausgleich noch der Vorbeugung einer drohenden Behinderung noch der Krankenbehandlung dient. Das Liegen und Schlafen ist mit den angegebenen Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen auch auf einer handelsüblichen Matratze, auf einem handelsüblichen Bettrahmen mit Verstellmöglichkeit in einem handelsüblichen Bett möglich."

Leider wurden wir auch die anderen Hilfsmittelverfahren immer mit sehr abstrusen Begründungen negativ bescheided. Nach erfolgtem Widerspruch wurde dann aber immer doch noch bewilligt. Trotzdem ist das sehr anstrengend und zeitintensiv.

Dieses Jahr ist mir dann der Kragen geplatzt und ich habe gegen die Krankenkasse einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Diesmal für einen Stehtrainer, der 2011! beantragt wurde und den ich 2012 auf eigene Kosten selbst beschafft habe.

Liebe Grüße
Christian

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