Hallo,
ab 1.7.2014 wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre erhöht, also bis zum 62. Lebensjahr statt zum 60. Lebensjahr wie bisher. Die ist richtig und längst überfällig.
Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert:
Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert.
Quelle
Zunächst löste dies bei mir Freude aus, weil sich damit meine seit 2002 bestehende Erwerbsminderungsrente um ca. 50 Euro erhöht hätte.
Hätte, den die neue Berechnung wird ausschließlich für Erwerbsminderungsrenter gelten,
die ab dem 01.07.2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Alle bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrenter gehen leer aus.
Ich frage mich ernsthaft, für was wir in der Bundesrepublik eigentlich das Grundgesetz haben.
In Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist zu lesen:
Artikel 3 Grundgesetz:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Erläuterung:
Durch den Artikel 3 wird festgelegt, dass Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. Mit Absatz 2 werden Frau und Mann rechtlich gleichgestellt und die Förderung der Gleichberechtigung festgelegt. Zudem wird eine Willkürbehandlung auf Grund der in Absatz 3 genannten Kriterien verboten.
Meine Behinderung trat vor dem 01.07.2014 auf. Daraus folgte die Erwerbsunfähigkeit. Da ich aufgrund Artikel 3 Abs. 3 aber nicht aufgrund meiner Behinderung schlechter gestellt werden darf, wie jemand der diese nach dem 01.07.2014 erwirbt, dürfte dies Verfassungswidrig sein. Zudem ist die Neuregelung willkürlich vom Stichtag getroffen und diese ist ausdrücklich verboten. Gleiches gilt auch für die Mütterrente und ihre Stichtage.
Ausführlicher Bericht zur Situation:
www.geldtipps.de/rente-pension-altersvor...echnungszeit-erhoeht
Freu ich mich halt über die 1,62 % Rentenerhöhung ab 1. Juli 2014. Ich weiß noch gar nicht, was ich mit dem ganzen zusätzlichen Geld machen soll.
Matti