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GdB/MdE-Tabelle: Harnorgane

22 Dez 2014 11:46 #11 von Struppi
Hallo Datrehlein,

das ist eine schwierige Frage, die hauptsächlich vom Gusto der Mitarbeiter/Entscheidungsträger vom Landesamt für soziale Dienste abhängig ist, die das ja - oftmals - aufgrund der Aktenlage bescheiden. Der Beitritt in einen Sozialverband könnte dir helfen oder aber die Beratung bei einem Anwalt, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat; ein Beratungsgespräch hält sich von den Kosten her in Grenzen.

Warum kannst Du denn nicht nochmals in den Widerspruch gehen? Zur Not könntest Du es ja durchaus auf ein Sozialrechtsverfahren ankommen lassen, insbesondere dann, wenn z.B. Dein Arzt diese Entscheidung mitträgt und Dich dabei unterstützt.

Viel mehr kann ich leider nicht raten, tut mir leid.

Grüße

Hannes
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22 Dez 2014 17:05 #12 von Datrehlein
Hallo Struppi. Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Meine Frau hat schon einen Termin beim meiner Urologin gemacht da diese voll hinter mir steht. Ich denke sie haben geprüft wie oft ich mit der Inkontinenz bzw. ihren Folgen Krankgeschrieben war und das war nicht so oft. Ich habe eine fünfköpfige Familie zu ernähren und bin so der Typ "arbeiten bis garnichts mehr geht". Dieses stößt im Amt bestimmt auf aber welche Wahl hab ich denn? Mit dem Thema Rechtsanwalt werde ich mich nach dem Arztgespräch beschäftigen da ich durch meine Rechtschutzversicherung hoffentlich abgesichert bin.
Falls noch irgendeiner von euch einen Tip hat wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche allen eine besinnliche Weinacht, einen fleißigen Weinachtsmann und alle Funken Hoffnung dieser Welt... Datrehlein

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23 Dez 2014 05:35 #13 von Horsty
Hallo Datrehlein,

es ist nicht meine Absicht, dir die Illusionen nehmen, schon gar nicht vor dem Weihnachtsfest. Es bringt aber nichts wenn man sich den Tatsachen verschließt und es dann ein böses Erwachen ergibt.

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass ein Gesetz nicht gleich Gerechtigkeit ist.

Glaub mir, ich kann dir wirklich nachempfinden, schließlich war ich mit meiner totalen Inkontinenz mehrere Jahre als Selbständiger im Außendienst, manchmal über Wochen, tätig.
Der psychische Druck ist oft unbeschreiblich und man weiß sich nicht zu helfen. Es kommen dann schon böse Gedanken, wie sie Petsie schon beschrieb.
In solchen peinlichen Situationen würde man lieber Schmerzen erdulden, als mit nassen Hosen beim Kunden stehen. Man verzweifelt an seiner eigenen Unfähigkeit, dabei hat man zunächst gar keine Chance aus dieser Situation herauszukommen.

Weil ich selbst schon eine misslungene Verhandlung vor dem Sozialgericht erlebte, will ich dir nach meiner persönlichen Auffassung die möglichen Gewinnaussichten aufzeigen.

Ich gehe davon aus, dass du alle Beiträge in diesem Thema, wo ja schon etliche Forenmitglieder wertvolle Infos gegeben haben, gelesen hast.

Erst ab ein Grad der Behinderung von 50% spricht man von einer Schwerbehinderung.

Einen möglichen Nachteilsausgleich findest du hier:
www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerb.../ausgleich_node.html

Daraus ergibt sich nicht, dass dein berechtigter Wunsch nach einem Gehaltsausgleich,

Gesunde Kollegen arbeiten für das gleiche Geld unter den selben Bedingungen nur haben sie es wesentlich leichter,

entstehen könnte.

Weiter schreibst du:

habe eine Harninkontinenz vierten Grades und Arthrose in den Knien ebenfalls vierten Grades


Nach meinen Kenntnissen existiert eine Harninkontinenz vierten Grades nicht, sonder sinngemäß:


Tröpfelinkontinenz: unter 50 ml Urinverlust/Ausscheidung, gelegentlich sehr geringer Verlust
Grad 1: 50 bis 100 ml Urinverlust/Ausscheidung, geringer Verlust bei Anstrengungen
Grad 2: 100 bis 250 ml Urinverlust/Ausscheidung, höherer Verlust beim Laufen
Grad 3: über 250 ml Urinverlust/Ausscheidung, ständiger Verlust auch beim Sitzen u. Liegen


Wie schon beschrieben, erfolgt die Einstufung nach „Aktenlage“ und nicht nach dem eigentlichen Befinden und beruflichen Tätigkeit des Betreffenden.

Der Leidensdruck und die sich daraus ergebende physische Behinderung sind entscheidend.

Wenn der betreffende Mitarbeiter vom seinem persönlichen „Gusto“ urteilt und womöglich einen nicht existierenden vierten Grad ausgeht, kann es durchaus sein, dass er andere Maßstäbe ansetzt.

Weitere Leiden, die zur Behinderung führen, werden nicht addiert. Wie z.B. bei dir die Arthrose in den Knien. Es sei denn sie stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der anderen Erkrankung und verstärken dadurch die Behinderung.

Es dürfte also äußerst schwierig sein, dass du eine deutlich höhere Einstufung nach dem derzeitig geltenden Recht erhalten könntest, obwohl ich dir diese sehr gerne zugestehen würde.

Auch deine Rechtschutzversicherung wird zunächst prüfen, ob man in diesem Fall obsiegen würde.

Hinzu kommt noch, welche Vorteile (auch materielle) sich ergeben könnten und diese dürften sehr gering sein.

Trotzdem wünsche ich dir von ganzen Herzen ein frohmachendes Weihnachtsfest mit deiner Familie!


Es grüßt Horsty
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