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Untersuchung durch Versorgungsamt

15 Aug 2023 16:16 #1 von Matthias_1973
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer Untersuchung beim Versorgungsamt. Ich habe einen Veränderungsantrag gestellt, hatte bisher GdB70+G, jetzt kommt eine Erkrankung der LWS und die hier schon im Forum beschriebene Prostataerkrankung mit starker Dranginkontinenz hinzu. Ich hatte die Befunde eingereicht, das Amt hat wohl noch Befundberichte nachgefordert. Ich habe ein Schreiben bekommen, dass die vorliegenden Unterlagen eine sachgerechte Beurteilung nicht zulassen, und eine Untersuchung durch einen Internisten des Versorgungsamts durchgeführt werden soll. Habt ihr Erfahrung damit, was muss ich beachten?

Danke im Voraus.
Matthias

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16 Aug 2023 11:18 #2 von MichaelDah
Hallo Mathias,

es ist halt immer die Frage ob durch eine neue Erkrankungen auch weitere Einschränkung im Alltag entstehen.

Ich schätze mal in den Befundberichten die angefordert wurden steht genau das nicht drin. Da du mit 70+G schon einen relativ hohen GdB hast möchte es das Amt jetzt genau wissen und lässt dich Untersuchen. Lass dich davon nicht irritieren das es hier ein Internist untersucht. Die Gutachter haben normalerweise alle eine zusätzliche sozialmedizinische Qualifikation - denn es geht beim GdB in erster Linie um ein sozialmedizinisches Gutachten in dem die Alltagseinschränkungen festgestellt werden.

Im Prinzip kann das gut aber auch schlecht sein - kommt halt immer drauf an. Wenn z.B. mehr Einschränkungen festgestellt werden als aus den Unterlagen ersichtlich sind, kann dir das eine Klage vor dem Sozialgericht ersparen, denn der Gutachter wird in dem Fall eine Empfehlung für eine Erhöhung des GdB geben. Umgekehrt kann es allerdings auch sein, das auf Grund der eingereichten Diagnosen und Erklärungen der GdB zu hoch angesetzt wurde und dann zurück gestuft wird oder Merkmale entfallen. Dieser Fall ist besonders ärgerlich und auch deutlich schwerer anzufechten, da in diesem Fall ein Gegengutachten gemacht werden muss, das die Aussagen des Versorgungsamt Gutachters widerlegt.

Gehe im Zeifelsfall mal davon aus, das der Gutachter _alle_ Merkmale und den derzeitigen GdB überprüfen wird und es nicht nur um die Einschränkungen der hinzu gekommenen Dranginkontinenz geht.

viele Grüße
Michael

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16 Aug 2023 12:16 #3 von Matthias_1973
Hallo Michael,

vielen Dank für deine Erklärungen. Die 70+G habe ich bereits seit einigen Jahren aufgrund einer Herzerkrankung mit einer entsprechenden Leistungseinschränkung. Jetzt kommt ein hochgradiger Verschleiss in der Lendenwirbelsäule hinzu, Laufen ist extrem schmerzhaft geworden, nutze bereits einen Rollator. Und dann halt noch die Prostatavergrößerung mit Dranginkontinenz, macht das Leben auch nicht leichter.

Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gruß Matthias

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05 Sep 2023 20:34 #4 von Matthias_1973
Hallo zusammen,
hatte heute den Termin beim VA gehabt, war etwas nervös, war aber total entspannt. Ein paar Untersuchungen hat er gemacht, sonst nur Gespräch. Ich hab ja bereits 70 G, LWS schätzt er mit 40-50 ein, Prostata/Inkontinenz mit 30-40. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Merkzeichen G ist es auf jeden Fall ( habe ich aber bereits), er befürwortet aG, entscheidet er aber wohl nicht alleine, will sich aber dafür stark machen.
Bin mal gespannt, euch noch einen schönen Abend.
Matthias

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05 Sep 2023 22:00 #5 von MichaelDah
Hallo Mathias,

danke für die Rückmeldung. Ich denke mal das der Sachbearbeiter dem Gutachten folgt - von daher gibt wegen aG wohl mindestens 80… :-)

Viele Grüße
Michael

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23 Sep 2023 09:25 #6 von Matthias_1973
Guten Morgen zusammen,

der Bescheid ist gestern gekommen, GdB90 G+B unbefristet, Merkzeichen aG wurde aber abgelehnt. Ich hatte eigentlich den Eindruck, dass es auf aG hinausläuft. Bei der Untersuchung bin ich nur kurz ca. 20m über den Flur gelaufen, da war ich auch vorher 45 min im Untersuchungszimmer und entsprechend schmerzarm und der Flur war halt eben. Also eigentlich Idealbedingungen wie zuhause. Ich hatte vor einiger Zeit ein Urteil des Bundessozialgerichts gelesen, dass diese Idealbedingungen für die Vergabe des aG nicht relevant sind, sondern nur die Bewegungseinschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum, heißt, selbst wenn es unter guten Bedingungen noch ganz gut geht mit dem Laufen spricht das nicht dem aG entgegen.
Ich denke ich werde noch mal einen Widerspruch einlegen.

Schönes Wochenende noch.
Matthias

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23 Sep 2023 09:45 #7 von MichaelDah
Hallo Mathias,

das ist ja schon irgendwie merkwürdig - währe halt mal interessant zu wissen ob der Gutachter das tatsächlich auch so gesehen hat - du schriebst ja er wollte aG befürworteten… Ich weiß leider nicht so genau wie man das Gutachten bekommen kann - vielleicht kann hier ja jemand weiterhelfen, aber wenn sich der Sachbearbeiter gegen die Empfehlungen des Gutachters entschieden hat fällt er damit bei einem Widerspruch mit ziemlicher Sicherheit auf die Nase…

Ich würde mir da jedenfalls anwaltliche Hilfe holen. Im Zweifelsfall beantragst du halt in einem halben Jahr eine Verschlechterung… Das funktioniert manchmal einfacher/schneller als der Widerspruch - aber da würde ich mir wie gesagt auf jeden Fall Beratung holen.

Viele Grüße
Michael

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23 Sep 2023 09:55 - 23 Sep 2023 10:18 #8 von Matti
Hallo,

zur Info 140 Urteile, welche den Nachteilsausgleich aG behandeln.

www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/fest...iche-gehbehinderung/

Gruß
Matti

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23 Sep 2023 11:22 #9 von Matthias_1973
Vielen Dank Michael und Matti,

ich habe jetzt mal einen Widerspruch aufgesetzt, mal schauen was passiert.

Wünsche noch ein schönes Wochenende.
Matthias

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23 Sep 2023 16:08 #10 von Sebald
Hallo zusammen,

ähm, vielleicht kapiere ich's nicht ganz: Aber die erreichten 90 Grad und das B sind doch mehr als aG und damit was eigentlich erwartet wurde?!?

Beste Grüße,
Sebald

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