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Erfolgsaussicht auf Behinderungsantrag??? Eure Tipps und Hilfe sind gefragt

11 Jul 2023 23:53 #11 von Zadig
Ich möchte mich bei Euch für Eure Antworten und hilfreiche Tipps herzlich bedanken.

Wenn ich dies zusammenfasse, bräuchte man für die Anerkennung handfeste Nachweise bzw. ärztliche Befunde, die nicht älter als 2 Jahren sind. Das ist sehr Schade, da ich ja aus Frustration das Aufsuchen der Ärzte schon seit Jahren aufgab und erst jetzt im April des Jahres wieder anfing. Seitdem habe ich praktisch 3 Urologen 5 msl besucht. Auf meine Anfragen, ob sie mich beim Antrag unterstützen, waren sie nicht begeistert. Sollte das Versorgungsamt sie anschreiben, würden sie lediglich die Daten übermitteln. So, deren Standpunkt.

Mittlerweile war ich auch bei einer netten Therapeutin wegen Depression. Sie hat mir einen Befundbericht ausgestellt, Diagnose nach ICD-10: Mittelgradige depressive Episode (F32.1). In dem Attest steht aber nicht etwas über Incontinence . Deshalb weiss ich nicht, wie man dem Versorgungsamt den Zusammenhang ersichtlich machen kann. Ich werde auf jeden Fall in meiner Beschreibung den Zusammenhang erwähnen.

Auch mein Orthopäde sagte, er würde die Daten übermitteln, falls das Versorgungsamt ihn anschreibt. In diesem Jahr war ich zweimal wegen Rückenbeschwerde bei ihm.

Ich bastle gerade an einer persönlichen Stellungnahme, um dem Antrag beizufügen, in der Hoffnung meine Einschränkung zu schildern und somit GdB 30 zu erreichen. Meine Befürchtung ist, dass das alles aus Sicht des Versorgungsamts nicht reichen würde. Sie würden vielleicht sagen, man könnte Saugmittel tragen. Die innere Scham und das vernichtende Gefühl können sie ja nicht sehen. Ich habe auch keine Befunde für vergrößerte Prostata oder andere Diagnose. Dass der Drang heftig, hektisch und überfallartig kommt, weiss ich nur ich allein.

Ich habe vor den Antrag beim Versorgungsamt in dieser Woche einreichen.
Davor wollte ich nochmal hier schreiben, in der Hoffnung vielleicht noch mehr von Euch zu hören, zu lernen.


Vielen Dank nochmals

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12 Jul 2023 06:08 #12 von stephanw
Hallo Zadig,

ich drücke in jedem Fall die Daumen, dass ein von Dir gewünschtes Ergebnis dabei herauskommt.

Einzig wegen den urologischen Problemen würde ich mich nicht ausschließlich auf eigene Darstellungen verlassen. Ohne Arztberichte auch in dem Gebiet ist eher nicht zu erwarten, dass das Versorgungsamt Diagnosen anerkennt - die kann schließlich nur ein Arzt treffen und nicht man selbst. Schaue doch, ob du bei einem anderen Urologen einen Termin kriegen kannst, es gibt auch in dem Fachgebiet Ärzte, die wirklich einfühlsam und pro-Patient sind (spreche aus eigener Erfahrung).

Grüße
Stephan

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12 Jul 2023 07:28 - 12 Jul 2023 07:30 #13 von Birgit1
Hallo "Zadig" ,

noch zur Ergänzung:
ich habe gute Erfahrungen mit der Unterstützung /Beratung durch einen Sozialverband bei meiner Antragstellung gemacht. Auch was die Formulierung meiner Selbstdarstellungen zu meiner Erkrankung betrifft.
Wäre das Ergebnis meiner Antragstellung für mich nicht zufriedenstellend gewesen, hätte mich der Verein auch bei einem Widerspruch unterstützt.

Das nur noch als Tipp.

Viel Erfolg!
Birgit

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13 Jul 2023 12:22 #14 von Zadig
Vielen lieben Dank für Ihre Tipps.

Ich nehme Euren Vorschlag an, VDK beizutreten. Dort habe ich eben angerufen und um Zusendung des Antragsformulars gebeten. Selbst beim Vorliegen des Antrags werde ich einen Beratungstermin wohl nach Wochen erhalten.
Ihr seid aber die sympathischsten Berater für mich. Ich muss den Antrag beim Versorgungsamt sehr bald einreichen, damit ich meine Seelenruhe bekomme.

Deshalb wollte ich vorsichtig fragen, ob ich meine persönliche Beschreibung, die ich beim Antrag beifügen werde, von Euch inhaltlich überprüfen lassen darf. Gern würde ich Euch das per Mail schicken. Ich bin mir nicht sicher, ob es hier, im Forum, gestattet ist, persönliche Mail auszutauschen. Wenn nicht, entschuldigt bitte.

@Stephan : ich habe den Eindruck, du kennst Dich in der Materie aus. Wenn Du dir meine Beschreibung anschauen würdest, wird es mir garantiert viel helfen. Vorausgesetzt natürlich, Du hättest Zeit und Interesse. Ich hoffe, es kommt nicht frech an. Ich habe sonst niemanden, dem ich zeigen könnte.

Nochmals vielen Dank an Euch

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25 Jul 2023 15:04 #15 von Zadig
Hallo liebe Leute,

ich möchte Euch kurz auf dem Laufenden halten . Heute habe ich eine Beratung bei VDK wegen meinem Antrag gehabt. Dabei habe ich erfahren, dass das Versorgungsamt, nicht unbedingt, alle von mir im Antragbogen aufzufuehrenden Ärzte anschreiben und nachfragen muss. Das Amt könnte zum Beispiel nur bei einem Arzt aus der Liste anfragen. Ein Grund dafür wäre Kostensparung, da jede Anfrage beim Arzt Geld kostet.

1. Auf meine Anfrage bei meinen Ärzten, ob sie mir ein Attest ausstellen, waren ihre Antworten die gleiche. Ich solle den Antrag stellen. Das Amt würde sie dann anschreiben werden. Daraufhin würden sie die Daten übermitteln. Meine Befürchtung ist, dass sie nur lediglich die Daten pflichtgemäß übermitteln, ohne Bezug auf meine Situation zu nehmen. Laut der Beratung kann es sogar vorkommen, dass sie nicht Mal angeschrieben werden.

2. Ein Attest , wegen meiner Depression. (Mittelgradige Depression), habe ich bereits in der Hand.

3. Eigene Stellungnahme habe ich ausgearbeitet. Eure Tipps habe ich darin eingearbeitet. (Auflistung meiner Beschwerden und wie sie mich im Alltag einschränken.)

Mir bleibt es nicht anders übrig, mit dem Attest, eigener Stellungnahme und Hoffnung den Antrag in den nächsten Tagen einzureichen.

Solltet es Euch noch etwas einfallen, freue ich mich auf Eure Nachrichten, Anregungen und Tipps

Vielen herzlichen Dank im Voraus

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25 Jul 2023 16:17 - 25 Jul 2023 16:35 #16 von matti
Hallo,

ich bin ein wenig irritiert, weil du von Attesten schreibst.

Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden, um die Schwerbehinderung und die dadurch bedingten Nachteile zu belegen. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören ärztliche Gutachten und Befunde, die die Art und den Grad der Behinderung dokumentieren. Zusätzlich können auch weitere Nachweise wie Arztbriefe, Therapieberichte oder medizinische Unterlagen eingereicht werden. Allein eine Diagnose oder die subjektive Eigeneinschätzung werden nicht erfolgsversprechend sein.
Verfügst du nicht über diese Unterlagen, können diese bei deinen behandelten Ärzten eingeholt werden. Das verzögert die Angelegenheit meist erheblich.

Habe ich diese Punkte in deinem Text nicht gefunden, oder berichtest du gar nicht welche Diagnostik bis jetzt erfolgte. Ausser Anamnese finde ich gar nichts.

So oder so, kann die gutachterliche Beurteilung gefordert werden. Sprich, dass Versorgungsamt schickt dich zu einem Arzt ihrer Wahl, welcher ein medizinisches Gutachten erstellt.

Das ärztliche Gutachten: In vielen Fällen wird der Antragsteller zu einem ärztlichen Gutachter des Versorgungsamtes oder einer anderen medizinischen Instanz geschickt. Der Gutachter beurteilt den Grad der Behinderung anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen sowie eigener Beurteilung ggf. kombiniert mit einer körperlichen und/oder psychologischen Untersuchung.

Es ist nicht selten, dass der Grad der Grad der Behinderung (es sind keine Prozentzahlen, sondern Grade) zunächst niedrig ausfällt. In diesem Fall steht ein Widerspruchsrecht zu. Es wird dann erneut geprüft und nicht selten deutlich günstiger für den Antragsteller entschieden.

Gruß
Matti

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25 Jul 2023 19:25 - 25 Jul 2023 19:34 #17 von MichaelDah
Hi Matti,

Danke :-)

Wer es ganz genau wissen will, dem sein das lesen dieser Lektüre empfohlen:

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht

hier insbesondere der Abschnitt 5 und 6.

Das grundsätzliche Problem besteht immer darin das es einen großen Unterschied zwischen sozialmedizinischen und medizinischen Befunden gibt. Medizinischen Befunde zielen auf die Therapie, sozialmedizinische auf die Alltagsbewältigung. Genau hier passieren immer wieder Unschärfen die dann zu Streit führen.

Versorgungsämter vergeben nicht mit Absicht niedrige GdB‘s eher das Gegenteil ist der Fall weil sie keine Lust auf einen Rechtsstreit haben. Dafür muss sich der GdB aber entsprechend begründen lassen. Genau hier wird es für den Bearbeiter oft schwierig. Das Problem liegt darin, das Ärzte oft nicht mit der sozialmedizinischen Begutachtung/Befundung vertraut sind oder ihnen schlicht und die notwendigen Daten fehlen. Oft wird dann ein medizinischer Befund oder ein medizinisches Gutachten mitgeteilt das zur sozialmedizinisch begründeten Festsetzung des GdB ungeeignet ist.

Alleine aus der Diagnose lässt sich der GdB nicht ableiten. Hier muss immer die Alltagseinschränkung Berücksichtigung finden. Wird diese nicht erläutert oder ist nicht vorhanden dann gibt es entweder keinen oder nur einen sehr niedrigen GdB. Man muss keine medizischen Gutachten sammeln - wobei es natürlich kein Schaden ist diese Beizufügen. Es hilft mehr mit den Ärzten vor der Antragstellungzu reden und ihnen am besten schriftlich mitzuteilen an welchen Stellen es im täglichen Leben Beeinträchtigungen gibt. Nur so können sie ein brauchbares Gutachten schreiben wenn es vom Versorgungsamt angefragt wird. Einfach „raten“ wie die Beschwerde jemanden im Alltag behindert dürfen sie nicht.

Wenn ihnen die Einschränkungen nicht bekannt sind, werden sie dazu nicht Stellung nehmen und im schlechtesten Fall wird der Antrag dann abgelehnt weil eine Behinderung nicht ersichtlich ist oder es gibt nur einen sehr kleinen GdB, der sich dann aus dem niedrigsten Wert der GdB Tabelle ergibt (gesichterte Diagnose vorausgesetzt.)

Im Fall von Zadig sind das dann (vorausgesetz es werden keine sozialmedizinischen Begründungen durch die Ärzte beigebracht und es gibt gesicherte Diagnosen ) ein GdB von 20 bei einer stärkeren Harninkontinenz und ein GdB von 20 bei einer mittelgradigen Depression. Das ergibt einen GdB von 20.

Die zugrunde liegende Tabelle findest du hier: Anlage zu §2 der Versorgunsmedizinverordnung von 2008

viele Grüße
Michael

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25 Jul 2023 20:57 #18 von stephanw

MichaelDah schrieb: Im Fall von Zadig sind das dann (vorausgesetz es werden keine sozialmedizinischen Begründungen durch die Ärzte beigebracht und es gibt gesicherte Diagnosen ) ein GdB von 20 bei einer stärkeren Harninkontinenz und ein GdB von 20 bei einer mittelgradigen Depression. Das ergibt einen GdB von 20.


Hallo Michael,

Ärzte tun sich erfahrungsgemäß sehr schwer, Alltagseinschränkungen aus Sicht des Patienten gut zu beschreiben. Am besten klappt das noch bei Psychiatern. Aber Urologen und Gastroenterologen bzw. Proktologen stoßen da an ihre Grenzen. Deswegen habe ich persönlich gute Erfahrung mit einer Darstellung aus meiner eigenen Sicht gemacht, welche ich dann von meinen Ärzten bestätigen lassen. So konnte ich aktuell einen GdB von 80 durchsetzen.

z.B. eine Dranginkontinenz Grad III und eine mittelgradige Depression können aus meiner eigenen Erfahrung mit einem Einzel-GdB von jeweils bis zu 40 gewertet werden. Damit käme man ziemlich sicher über die 50, eher zu 60. Und zwei Einzel-GdBs von 20 sollten eher 30 ergeben, und nicht 20. Aus meiner eigenen "Versorgungsamtkarriere" mit einigen Bescheiden und Widerspruchsverfahren habe ich folgenden Rechenweg festgestellt:

Haupt-Einzel-GdB voll + weitere Einzel-GdB zur Hälfte (wenn >=20) = Gesamt-GdB

Aktuell habe ich einen z.B. Einzel-GdB von 50 für die Inkontinenz/Impotenz, 40 für meine Depression und 30 für die teilweise Stuhlinkontinenz.

50 + 40/2 + 30/2 = 85 => Abgerundet auf 80 (5er GdBs werden nicht mehr vergeben)

Grüße
Stephan

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25 Jul 2023 22:08 - 25 Jul 2023 22:16 #19 von MichaelDah
Hallo Stephan,

ich will garnicht in Abrede stellen das mancher Versorgungsämter so verfahren - und wie ich ja Fett schrieb:

Es hilft mehr mit den Ärzten vor der Antragstellung zu reden und ihnen am besten schriftlich mitzuteilen an welchen Stellen es im täglichen Leben Beeinträchtigungen gibt.“

Genau das hast du gemacht, und genau deshalb warst du erfolgreich :-).

Bei der Depression und der Inkontinenz ist das mitunter etwas schwieriger. Dazu muss man wissen wie die GdB Tabelle zustande kommt. Bei vielen GdB Angaben in der Tabelle sind bereits gewisse Lebensumstände und Folgen inkludiert. Eine Depression die Folge einer Inkontinenz ist wird selten extra gerechnet - es sei denn die Beeinträchtigungen werden genau dargelegt.

Wie auch immer - es muss die Behinderung für den Gutachter der den GdB vergibt klar ersichtlich werden.

Genau das fehlt aber - wenn ich das richtig verstanden habe bei Zadig. Die Sache ist im Grunde simpel: Wenn du Jahre lang nicht beim Arzt warst, und dann irgendwann da auftauchst - oder noch besser garnicht auftauchst sondern nur im Antrag angibst das du mal da warst dann ist die Motivation des Arztes der dann angeschrieben wurde und der ohnehin keine Lust auf diese Gutachten hat weil sie sehr schlecht bezahlt werden genau NULL.

Je nach dem wie gut sein Praxissystem ist wird er dann das was er da findet als IDC mit Textbaustein rausziehen in 5 Minuten zusammen dengeln und weg schicken. Das einzige sozialmedizinische Kriterium ist dann im besten Fall der Beruf und Familienstand des Kanidaten (wenn er bekannt ist…).

Wenn der Sachbearbeiter alle angeforderten Gutachten vollständig hat schickt er sie zum begutachtenden Arzt. Der urteilt i.d.R. nach Aktenlage - nur wenn er Zweifel an der Darstellung - in welcher Richtung auch immer hat oder der Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens nahe liegt wird er den Antragsteller ggf. zur Begutachtung einbestellen.

Im Zweifelsfall schaut der Gutachter - wenn er sich unsicher ist erstmal auf das Geburtsdatum. Wenn du älter als 60 und jünger als 67 bist und solche Befunde kommen Schlussfolgert der (natürlich nicht offiziell) „Da will jemand vorzeitig in Rente“ das erhöht nicht unbedingt seine Motivation da vielleicht wohlwollender und genauer nachzuhaken. Da er weiß das die 10 und 20 GdB‘s recht klageanfällig sind wird er dann großzügig einen GdB von 30 vergeben.

Viel Grüße
Michael

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26 Jul 2023 07:11 #20 von hippo80
Hallo.
Der Punkt, welcher in d7esem Fall das große Problem ist,sind die fehlenden ärztlichen Befunde. Natürlich geht es bei der Bemessung des GdB um die Alltagseinschrämnkungen. Diese müssen jedoch zumindest ärztlich dokumentiert sein. Und Wenn man jahrelang nicht beim Arzt gewesen ist, dann sind sie das nicht.
Das nicht alle ausgesuchten Ärzte der selben Fachrichtung, noch dazu in einem sehr kurzen Zeitraum aufgesucht, angeschrieben werden ist völlig verständlich. Davon abgesehen, würden wahrscheinlich alle ähnliches schreiben.
Und ganz ehrlich: jahrelang waren die Einschränkungen tolerabel und nun würde es beruflich vorteilhaft sein, da sollen alle so agieren wie es der Pstient gern hätte...
Im Übrigen: eine betriebliche Schwerbehindertenvertretung durch zu beruflichen Fragen rund um Behinderungen beratend tätig sein. Zu rechtlichen Fragen und dazu gehört das Schwerbehindertenrecht NICHT, da hierfür keine Fachliche Eignungsprüfung vorliegt.

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