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"Nur" GDB von 20 bei vollständiger Harninkontinenz ?

16 Mai 2022 20:21 #1 von princess_242
Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweiß gestellt.
Als Diagnose habe ich u.a meine vollständige Harninkontinenz angegeben. Diese wurde auch von meinem Arzt dem zuständigen Amt bescheinigt.
Daraufhin wurde mir ein GDB von 20 gegeben.
Auf meinem Einspruch kam die Antwort das alles seine Richtigkeit hätte und auf meinem erneuten Einspruch kam als Antwort das meine vollständige Harninkontinenz laut der Liste des VersMed V genügend Berücksichtigt wurde.

Einen weiteren Einspruch habe ich nicht eingereicht, da ich zu gestresst war von dem ganzen und das ganze ruht jetzt seit einigen Jahren.

Nun ist es allerdings so das es gut wäre wenn ich einen Schwerbehindertenausweiß hätte und möchte deswegen einen neuen Antrag stellen.

Was muss ich dabei beachten damit ich auch wirklich einen GDB von 50 bekomme so wie es in der Liste des VersMed V steht? Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks?

Ich bin 23 und habe weder ein Gefühl noch Kontrolle über meine Blase.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jana

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16 Mai 2022 21:21 - 16 Mai 2022 21:38 #2 von stephanw
Hallo Jana,

ich kann Dir vielleicht ein wenig weiterhelfen. Grundsätzlich ist es so, dass die VersMedV wie von dir richtig geschrieben, vorgeben in welchen GdB Bereichen eine Behinderung einzuordnen ist. Bei der Harninkontinenz geht das bei völliger Inkontinenz und ungünstiger Versorgungsmöglichkeit theoretisch bis zu einem GdB 70. Meine eigene Erfahrung zeigt, dass selbst bei einer hochgradigen Inkontinenz selten alleine ein GdB 50 erreicht wird und das deckt sich mit dem, was ich hier im Verein gelesen habe. Bei mir ist es z.B. so, dass ich eine Dranginkontinenz Grad III habe, keine Harnkontrolle habe und daher dauerhaft auf aufsaugende Hilfsmittel (Windeln) angewiesen bin. Ich habe über eine eigene Stellungnahme zu den Auswirkungen der Inkontinenz meine psychischen Probleme dargestellt etc. und ich habe Unfälle beschrieben, bei denen ich trotz Windel mit nasser Hose da stand. Dennoch habe ich den Einzel GdB von 50 nur mit Ach- und Krach geschafft, weil (warum auch immer) meine Impotenz mit zur Inkontinenz eingewertet wurde (die Gesundheitsstörung heißt bei mir: Prostatavergrößerung, unwillkürlicher Harnabgang, Impotenz, Libidostörung). Das ganze habe ich im Widerspruchsverfahren mit Hilfe des VdK geschafft. Zusätzlich komme ich mit meiner Depression / PTBS auf einen Gesamt GdB von 70 (Inkontinenz/Impotenz = Einzel GdB 50 + Depression = Einzel GdB 40 = Gesamt GdB 70).

Ich habe das Gefühl, dass zunehmend niedriger eingewertet wird, weil das Inkontinenzhilfsmittel die Behinderung ja super ausgleicht .... :sick: Gleiches liest man immer wieder mal über Diabetiker, die keine Einzel-GdB von 50 mehr erreichen, weil ja durch die moderne Medizin das Diabetes "super" beherrschbar geworden ist :blink:

Bei dir wäre eine erneute Prüfung über einen Verschlechterungsantrag möglich. Wie der Name schon sagt, stellt man den Antrag wenn sich die Behinderung verschlechtert hat. Hast du einen rechtskräftigen Bescheid (und den dürftest du haben, weil nicht gegen geklagt) und hat sich deine Inkontinenz ggü. der Erstbeantragung nicht verschlechtert (was bei völliger Inkontinenz eher schwierig ist nachzuweisen), ist an der damaligen Einstufung von der Theorie her nichts mehr dran zu rütteln. Selbst wenn die damalige Einstufung völliger Quatsch ist, führt das bei einem erneuten Antrag nicht zu einer Erhöhung, weil die damalige Einstufung rechtskräftig und damit maßgeblich ist. Deswegen ist grundsätzlich dringend anzuraten, jedes GdB Verfahren komplett mit Widerspruch + Klage durchzuziehen, weil man sich sonst möglicherweise in eine ungünstige rechtliche Situation navigiert. Die Mitgliedschaft im VdK ist deswegen sehr sinnvoll, weil man günstig Rechtschutz bekommt und auch Klageverfahren vom VdK begleitet werden.

Der Weg in Deinem Fall wäre also, das du irgendwie eine tatsächliche Verschlechterung der Inkontinenz darstellen musst. Falls Du damals keine eigene Stellungnahme zu den Auswirkungen der Inkontinenz abgegeben hast, ist das ein guter Ansatzpunkt für die erneute Prüfung. So kannst Du neben den ärztlichen Berichten über die mögliche Verschlechterung der Situation eine eigene Darstellung abgeben. Meine Erfahrung zeigt, dass hier etwas Dramatisierung (aber wichtig: bei der Wahrheit bleiben, sonst handelt man sich nur unnützen Ärger ein!) durchaus was bewirken kann. Die eigene Darstellung habe ich von meiner Urologin bestätigen lassen, dass sich meine subjektiven Darstellungen durch ihre objektiven Diagnosen nachvollziehbar sind.

Was auch denkbar wäre, wenn Du in ein Verfahren nach § 48 SGB X gehst ("Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse"). Dazu solltest du aber definitiv einen Rechtsbeistand (z.B. VdK) haben, weil das nicht so einfach ist da ein einmal erlassener Bescheid nicht einfach zurückgenommen werden kann.

Was aber als Hürde bleibt: mit einer vollständigen Inko alleine auf einen Einzel-GdB von 50 zu kommen ist schwierig. Ein Einzel-GdB von 40 bei vollständiger Inkontinenz ist aber definitiv erreichbar. Daher wäre es "gut", wenn du noch andere Behinderungen hast die erhöhend wirken (d.h. idealerweise einen Einzel-GdB von 30 haben - 20er GdBs werden tlw. nicht erhöhend eingewertet). Das soll dich aber nicht hindern das durchzuziehen, unmöglich ist es nicht. Nur dir muss klar sein, dass die Schwerbehinderung alleinig mit einer Harninkontinenz kein "Selbstläufer" ist und ohne Widerspruchsverfahren/Klage eher nicht klappt.

Grüße
Stephan

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16 Mai 2022 23:12 - 16 Mai 2022 23:13 #3 von Matti
Hallo Jana,

was ist den die auslösende Ursache der Inkontinenz? Die Ursache kann durchaus Einfluss auf den GdB haben, beispielsweise bei neurogenen Ursachen. In den Richtlinien für die gutachterliche Tätigkeit ist beim Thema Harninkontinenz zu lesen:

relative
leichter Harnabgang bei Belastung (z.B. Streßinkontinenz
Grad I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
Harnabgang tags und nachts (z.B. Streßinkontinenz
Grad II-III) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
völlige Harninkontinenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 70

Die Bezeichnung "ungünstige Versorgungsmöglichkeit" ist sicher dehnbar wie ein Kaugummi. Allerdings kann man einem 23 jährigen Menschen durchaus unterstellen, dass es zu ungünstigen Versorgungsmöglichkeiten kommt. Beispielsweisweise: Berufstätigkeit, Teilhabe, psychische Belastung usw.

Wichtig ist das Gesamtbeschwerdebild, nicht ausschließlich die eine Auswirkung. Wurde dies damals angegeben und berücksichtig?

Gruß
Matti

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17 Mai 2022 00:25 #4 von princess_242
Danke für die Antwort. Ich habe definitiv noch andere Behinderungen die ich einbringen kann, jedoch bin ich momentan erst noch im Diagnose Verfahren und das wird auch noch etwas dauern. Vorher kann ich leider den Antrag den nicht stellen.

Ich habe mir momentan Hilfe von der EUTB geholt, da ich mir eine mitglitschaft beim VDK nicht leisten kann. Ich hoffe die können mir auch damit etwas helfen.

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17 Mai 2022 00:29 - 17 Mai 2022 00:30 #5 von princess_242
Es wurde leider damals nicht genau nach der Ursache gesucht. Da nichts organisches gefunden wurde wurde einfach gesagt das es etwas neurologisches ist.

Ich bin momentan aber allgemein in einem Diagnose Verfahren, da ich eventuell Autismus und/ oder ADHS habe und auch eine Cerebral Parese. Da es allerdings nie auf dem Papier stand wurde das damals mit dem Antrag weder eingereicht noch habe ich meine Gesamtsituation geschildert.

(Ich kann nicht ohne Dauerbetreuung eigenständig Leben.) Jedoch bin ich jetzt erst damit angefangen das meinem neuen Arzt zu erzählen, da mein Alter Arzt mir nie geglaubt hat.

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17 Mai 2022 06:29 #6 von stephanw
Hallo Jana,

dann bist du ja, was das GdB Thema angeht, auf dem richtigen Weg. Lass erst die Diagnosen feststellen, danach geht es dann zum Versorgungsamt mit dem Verschlechterungsantrag. Bei dem was da noch im Raum steht sollte ein GdB von mind. 50 im Erwartungshorizont liegen.

Ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber die VdK Mitgliedschaft kostet eigentlicht nirgends mehr als ~6 Euro / Monat, je nach Bundesland gibt es für unter 35-jährige eine Ermäßigung auf 3 Euro / Monat. Und die helfen Dir nicht nur beim GdB, sondern auch in vielen anderen Lebenslagen bzw. in anderen Fragestellungen (Krankenkasse, etc.). Aus meiner Sicht gut investiertes Geld. Bei meinem Widerspruchsverfahren hätte ich das alleine nicht geschafft.

Ich drück dir die Daumen, das es klappt!

Viele Grüße
Stephan

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17 Mai 2022 09:12 #7 von Matti
Hallo Jana,

ich gehe einmal davon aus, dass es bei der Notwendigkeit einer "Dauerbetreuung" (Assistenz) auch einen Kostenträger gibt. Wenn es diesen gibt, dann ist dazu ja auch ein Gutachten bezüglich des Bedarfs (Eingliederungshilfe, persönliches Budget etc.) erstellt worden. Dieses würde ja schon einmal wichtige Anhaltspunkte zu deinem Gesundheitszustand / Behinderungsgrad liefern. Deshalb sollte dieses Gutachten auf jeden Fall dem Versorgungsamt bei einem Verschlechterungsantrag zur Verfügung gestellt werden.

Ein wenig bin ich schon irritiert. Eine Zerebralparese ist ja keine gesundheitliche Beeinträchtigung, die vom "glauben" des oder eines Arztes abhängig ist.

Der Begriff Infantile Zerebralparese (oder Cerebralparese) fasst Bewegungsstörungen zusammen, die durch eine frühkindliche Hirnschädigung entstehen. Je nachdem, wie stark und wo genau das Gehirn geschädigt wurde, unterscheiden sich die Bewegungsstörungen stark.


In der Regel zieht dies eine manifeste Behinderung nach sich, die offensichtlich ist. Hast du dazu eine gesicherte Diagnose?

Gruß
Matti

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17 Mai 2022 12:12 #8 von princess_242
Das ist etwas kompliziert >.<

Die zerebral Parese wurde damals schon im Säuglingsalter Diagnostiziert und es ist auch eine gesicherte Diagnose.

Es ist auch relativ auffällig das mit mir etwas nicht so ganz stimmt. Jedoch hat meine Mutter immer sobald irgendein Arzt was gesagt hat (oder Lehrer etwas auffällig fanden) Dies einfach ignoriert oder den Arzt gewechselt so das nie was genaueres gemacht wurde.

Was das Wohnen angeht lebe ich momentan bei der Mutter meiner Freundin, die Mutter kümmert sich um alles. Jedoch haben schon viele meiner Ärzte gesagt das wenn es mal irgendwann anders kommt ich am besten in eine betreute Wohngruppe kommen soll.

Aber da es momentan noch "privat" Geregelt ist habe ich auch noch keinen Antrag etc. Diesbezüglich gestellt.

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