Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

Neue Mitglieder, die sich im Forum erstmals registrieren, sollten darauf achten, keinen verbreiteten Vornamen als Benutzernamen zu wählen. Stattdessen können sie diesen durch Kombinationen aus Buchstaben oder Zahlen ergänzen oder idealerweise einen Spitznamen verwenden. Warum? erfahren Sie hier...

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Behinderung beantragen

12 Jun 2019 21:25 #1 von Rilla76
Hallo Ihr Lieben :) ,


ich melde mich wieder mal bei Euch, meine Diagnostik ist durch. Diagnose:
Drang.- und Belastungsinkontinenz Grad II / III. (eher III)

Nun bekomme ich jeden Monat ein Windel-Rezept, welches ich bei Hartmann einlösen darf.
Tens von Innocept soll ich auch testen.

Seid 5 Jahren nehme ich Spasmex, was mir nicht mehr so gut hilft. Nachts muss ich auch 5-6 mal auf die
Toilette und verliere Wasser. An Schlaf kaum zu denken.

Tags bis zu 20 mal Pipi und voll eingenässt. Ich bin genervt , kann kaum mehr aus dem Haus.

Ich bin im Außendienst tätig, was damit nicht gerade einfach ist.
Ein Euro-Schlüssel und schnelle Parkmöglichkeit, wären ein Segen.

Im Herbst bekomme ich meine erste Botox Injektion, dann doch lieber ISK, als so wie es jetzt ist.
Vorher gehe ich im Sommer in Reha, wg. anderen chronischen Erkrankungen.

Ich wollte nun Antrag auf Behinderung stellen. Ich arbeite selbst auf einer Behörde, direkt neben dem Versorgungsamt.
Komisches Gefühl, wenn der Arbeitgeber die ganze Krankengeschichte einsehen könnte.
Habe den VDK gefragt, ob ein anderes Amt prüfen könnte - scheinbar nicht. Datenschutz hin oder her,
ein mulmiges Gefühl bleibt.

Meine Fachärzte haben mir geraten, die Reha und die Botox-Behandlung abzuwarten und dann den
Antrag zu stellen, der GdB könnte so ggf. höher ausfallen, weil man die Schwere der Inkontinenz und die
psychische Belastung besser begründen könnte.

Wie hoch könnte mein GbB für die Inkontinenz ausfallen?
Welchen Buchstaben bekommt man und darf man auf dem Behindertenparkplatz parken?

Lieben Dank für Euren tollen Tipps

LG
Rilla

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

12 Jun 2019 22:01 - 12 Jun 2019 22:02 #2 von Matti
Hallo Rilla,

ich hoffe doch sehr, dass du keine "Behinderung beantragen" möchtest, sondern die Festellung deiner Behinderung. ;)

Deine Frage bezüglich des GdB kann man nicht pauschal beantworten. In den Anhaltspunkten für die Gutachteriche Tätigket findet man einen GdB von 20 - 40.
www.uni-due.de/imperia/md/content/schwer...ng/anhaltspunkte.pdf

Es können aber weitere Faktoren und Einschränkungen eine Rolle spielen, die den Gesamt GdB erhöhen. Du schreibst ja von weiteren chronischen Erkrankungen. Es sinnvoll, was dir deine Ärzte vorschlagen. In einer Reha gibt es einen Sozialdienst, der zusammen mit deinem behandelnden Ärzten und dir einen Antrag stellen kann.

Was du an Krankheit schilderst, ergibt wahrscheinlich gar kein Merkzeichen, oder bist du gehbehindert, hilflos, taub, blind oder benötigst du eine Begleitperson? Mir würde kein passendes Merkzeichen einfallen.

Deshalb dürfte es auch schwierig bis unmöglich werden, eine Berechtigung für einen Behindertenparkplatz zu erhalten. Es gibt verschiedene Urteile der Sozialgerichtbarkeit, aber da liegen die Fälle individuell und meines Erachtens auch anders als bei dir. Evtl. kannst du aber die abgeschwächte Form der Parkerleichterung erhalten, die zwar kein Parken auf Behindertenparkplätzen ermöglicht, dafür aber beispielsweise eine Parkzeitüberschreitung oder kostenfreies Parken auf "normalen" Parkplätzen.
Ich persönlich bin aufgrund meiner eigenen Situation da auch eher skeptisch, ob eine Inkontinenz die Nutzung eines Behindertenparkplatzes nötig macht. Dieser sollte Menschen vorbehalten bleiben, die darauf unabdingbar angewiesen sind.

Gruß
Matti
Folgende Benutzer bedankten sich: Rilla76

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

13 Jun 2019 07:21 #3 von Sebald
Guten Morgen!

Ich schließe mich Mattis Einschätzung an, dass es zur Anerkennung eines Merkzeichens eher nicht kommen wird.

Aber einen Euro-Schlüssel für die Behinderten-WCs könntest du auch unabhängig davon bekommen. Siehe hier:

cbf-da.de/de/shop/euro-wc-schluessel/bezugsberechtigung/

Das heisst: Die Inkontinenz vom Arzt bestätigen lassen und dieses Attest an den Darmstädter Verein schicken.

Beste Grüße, Sebald
Folgende Benutzer bedankten sich: Rilla76

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

14 Jun 2019 15:42 #4 von Thias
Ich finde auch, dass die Behindertenparkplätze weiterhin nur für Leute mit entsprechend passenden Behinderungen vorbehalten bleiben sollten, also mit schweren Gehbehinderungen, Rollstuhl, starkes Hüft-/Rückenleiden, welches Hinsetzen & Aufstehen fast unmöglich macht etc und nicht generell auch für quasi-nur- Inkontinente gelten sollte, wo das Drumherum noch ganz ordentlich ist. Ob die Person dann 10m weiter weg parken muss, zum Vorlagenwechsel oder ISK-Vorgang, spielt keine Rolle.
Eine Grauzone stellt „bedingt kontinent“ dar, wo es eben genau auf die paar Sekunden und Meter ankommt, um gerade noch kontinent zu sein.

Keine Frage: Zugang zu Behindertentoiletten, ggf. via Dauerschlüssel, umsonst oder wenigstens kostenreduziert macht zu 100% immer Sinn, da spreche ich für mich und wie ich glaube, auch für jeden Betroffenen.
Auf normalen Toiletten sind oft viele Leute auf wenig Raum, Diskretion fehlt, Platz zum „frisch machen“ fehlt genauso wie ein Toiletteneimer in der Kabine, der Eintritt ist teurer als ein guter Windelslip, der ggf. ausgetauscht werden muss usw.!
Außerdem:
Erst kostet unser Hilfsmittel Zu- und Aufzahlung, dann zahlen wir das Doppelte für Extramüll und dann sollen wir fürs Kämmerchen zum Hilfsmittelwechsel ein drittes Mal zahlen, obwohl es für unsere Nutzung viel schlechter geeignet ist?

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

16 Jun 2019 15:54 #5 von Rilla76
Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Keine Ahnung welche Merkzeichen mein Ausweis eigentlich hätte.
Ich habe noch andere gravierende chronische Erkrankungen, bei denen ich( ohne Inkontinenz) laut Liste auf über 70% GdB
komme, was am Schluss draus wird, werde wir sehen. Wollte nie einen Antrag stellen, komme aber so langsam
an meine Grenzen. Hatte vor Jahren wegen der anderen Erkrankung volle EM-Rente - bin aber wieder
Vollzeit arbeiten gegangen. Kann es mir nicht leisten muss für 2 Kinder aufkommen.

Natürlich sind Behinderten-Parkplätze für Gehbehinderte vorgesehen.

Ich wollte dort auch nicht Dauerparken. Nach der Botox-Behandlung, wird sich hoffentlich einiges zum
Guten wenden.

Im Moment ist es noch so, dass sich hin und wieder bei mir Dramen bei der Parkplatzsuche abspielen.
Wenn ich auf die Schnelle keine Parklücke finde, nässe ich mich manchmal vollständig ein, wenn die Windel dem nicht
stand hält. Den Außendiensttermin musste ich dann absagen und nach Hause fahren. Nass kann ich auch nicht durch die Stadt laufen,
mit extrem voller Windel wird es auch schwierig ( sieht jeder ).
Sitze machmal heulend im Auto, weil es eine riesige Belastung ist. Gehe auch seit Jahren nicht mehr aus.

Es wäre schon eine große Hilfe für mich, wenn ich wenigstens 10 Min. zum auf Toilette rennen dort parken könnte.
Ist wohl nicht möglich.

Kann man durch Inkontinenz arbeitsunfähig werden?
So ist das für mich kein Zustand mehr.

Nicht das ich schon genug Zeug hätte, dass auch noch.

Sorry für`s Jammern.
LG
Rilla

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

16 Jun 2019 17:19 #6 von Elkide
Hallo liebe Rilla,

kann mir nicht vorstellen, dass Inkontinenz zur Arbeitsunfähigkeit führt. War auch trotz Inkontinenz noch als Betreuerin bei meinen Klienten und habe das aber ganz gut lösen können. Zwei Stunden bevor ich losgefahren bin habe ich meine Blase durch ISK komplett geleert und dann nichts mehr getrunken. Habe dann im Abstand von 1 1/2 bis 2 Stunden ganz regelmäßig katheterisiert. Das geht mit den Kathetern mit Beutel sogar im Auto. Hatte immer eine Wickelunterlage auf dem Sitz und eine Decke über die Beine. Zur Sicherheit hatte ich aber immer eine Pants an, die aber bei der Menge gut dichtgehalten hat.

Da du aber schreibst, dass du noch unter anderen schwerwiegenden Erkrankungen leidest, ist eine AU-Bescheinigung vielleicht dadurch gerechtfertigt. Wenn du selber merkst, dass du an deine Grenzen stößt, würde ich an deiner Stelle mit dem Hausarzt über eine Krankschreibung reden.

Eventuell hilft dir ja auch eine Reha oder zusammen mit den Kindern eine Mutter-Kind-Kur. Eine Auszeit tut auf jeden Fall gut, und vielleicht ergeben sich dadurch auch beruflich für dich noch andere Perspektiven.

Liebe Grüße
Elke

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

16 Jun 2019 17:40 #7 von Rilla76
Liebe Elke,

die erste Botox-Injektion ist im Herbst nach meiner Reha geplant, danach kann ich mich katheterisieren.

Im Moment laufe ich einfach aus, wenn ich nicht sofort auf die Toilette komme. Die extra starken Windeln halten nicht immer 100% dicht und wenn, sind sie kugelrund zwischen den Beinen.

Ich war jetzt über ein halbes wegen meiner anderen Erkrankung krankgeschrieben. Wollte nicht zu viel AU sein wg. drohender Aussteuerung.

Bin froh, wenn ich in Reha bin.

LG
Rilla

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

19 Jun 2019 09:02 #8 von bienchen123
Hallo Rilla,
vor ein paar Tagen habe ich bereits deine Erfahrungsberichte gelesen. Ich habe aber erst gezögert, darauf zu antworten und möchte dazu jetzt doch noch was dazu schreiben:
Zunächst einmal: Ich kann dich sehr gut verstehen!
Ich bin auch sehr froh, dass dir erst einmal so viele Menschen geantwortet haben, die wirklich gute Tipps gegeben haben!

Ich (noch keine 50 Jahre alt) habe aufgrund meiner Inkontinenz (Ursache war eine "Routine-OP" - bei mir mit kastastrophalen Folgen für Blase und Darm) tatsächlich meine Arbeit aufgeben müssen - oder ich sollte vielleicht besser sagen: Ich habe meine Arbeit verloren! Ein Amtsarzt hat mich nach Aktenlage für dauerhaft dienstunfähig eingestuft, nachdem keiner der mich behandelnden Ärzte eine positive Prognose bezüglich einer möglicherweise eintretenden Besserung "abgegeben hatte"! Sozusagen von heute auf morgen bin ich aus dem Dienst entlassen worden.
Ich habe anfangs nur noch getrauert und ganz lange an diesem Umstand zu knabbern gehabt. Mir fehlt meine Arbeit total!

Ich habe einmal hier gelesen, dass die Blase sich durchaus in einem angemessenen Zeitraum von einigen Monaten erholen könn(t)e - aber bei mir ging das alles vergleichsweise sehr schnell , dass die von mir als vorübergehend geglaubte Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Inkontinenz als Ursache für die dauerhafte Dienstunfähigkeit angesehen und anerkannt wurde (Es waren knapp 14 Monate von der OP bis zur "offiziellen Rente"). Da hat mir der Umstand, dass zwischenzeitlich die Schwerbehinderung aktenkundig gemacht wurde, dann auch nichts mehr genützt....

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis bekommen.
Das lief sehr problemlos ab, und mein Hausarzt mit seinem Praxisteam hat sich im Wesentlichen darum gekümmert.
Nun habe ich einen eingetragenen GdB von 50 - aber natürlich kein besonderes Merkzeichen.

Ich drücke dir aber ganz fest die Daumen, dass dir die geplanten Therapien weiterhelfen.
Du solltest wirklich nichts unversucht lassen, solange es noch Aussicht auf eine Besserung gibt!

Viele liebe Grüße
bienchen

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: MichaelDah
Ladezeit der Seite: 0.147 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 1178

Gestern 2343

Monat 18841

Insgesamt 10351286

Aktuell sind 70 Gäste und ein Mitglied online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden