Hallo,
"sag mal Matti, was passiert eigentlich wenn du alkoholisiert Rollstuhl fahrst?". Diese Frage wurde mir schon oft gestellt. Bislang habe ich eher scherzhaft darauf geantwortet, "na, den Rollstuhl können sie mir ja nicht wegnehmen". Das ich mit meiner Denke völlig falsch lag, erfuhr ich heute in einem Artikel des Handicap-Magazins, in diesem genau diese Frage beantwortet wird.
Ich fasse den Artikel einmal zusammen:
Beispiel: Zwei Freunde haben einen schönen Abend. Dabei trinken beide eine Flasche Champagner, einige Bierchen, je drei Whiskey und etlliche Kurze.
Für den Nachhauseweg nutzt einer der Freunde seinen manuellen, handgetriebenen Rollstuhl, der Andere seinen E-Rollstuhl mit Joysticksteuerung.
Beide fallen einer Polizeistreife auf. Angehalten wird aber nur einer der Freunde, nämlich der welcher den E-Rollstuhl fährt. Der manuelle Rollstuhlfahrer darf weiter fahren, solange er nicht beispielsweise geparkte Autos beschädigt (hat). Würde der manuelle Rollstuhlfahrer wiederholt auffallen, könnte allerdings auch ihm (natürlich auch ihr) der Führerschein entzogen werden, weil die "charakterliche Eignung" angezweifelt werden kann.
Die StVO macht hier große Unterschiede. Der manuelle Rollstuhl ist ein besonderes Fortbewegungsmittel (ähnlich Kinderwagen oder Rollerblades), während der E-Rollstuhl, unabhängig seiner maximalen Höchstgeschwindigkeit, als Fahrzeug bewertet wird. Es geht sogar noch einen Schritt weiter, ein E-Rolli ohne manuellen Antrieb wird als Kraftfahrzeug gewertet. Faktisch besteht also kein Unterschied, ob ich einen E-Rolli, einen PKW oder einen LKW im öffentlichen Verkehrsraum bewege. Deshalb sind auch die Folgen gleich.
Nach einer Alkoholkontrolle vor Ort ergeben sich 1,1 Promille. Der Gesetzgeber wertet dies als Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür einen Führerscheinentzug von ca. 9 Monaten vor. Zudem kann im Einzelfall weiter sanktioniert werden.
Die Polizei wird zudem die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagen und eine Blutkontrolle anordnen. Der E-Rollifahrer wird also für seinen Transport (nun ja ohne Rollstuhl) sorgen müssen. Der Rollstuhl muss vor Ort verbleiben und auf eigene Kosten abtransportiert werden.
Das Strafmaß für die Alkoholfahrt ist ähnlich einer Trunkenheitsfahrt mit dem PKW. Dies bedeutet, dass der Rollstuhlfahrer seinem PKW bzw. alle durch Führerschein erlaubten Fahrzeuge nicht mehr fahren darf. Dies gilt allerdings auch für den E-Rollstuhl!!!, zumindest im öffentlichen Raum.
Mein Fazit: Grundsätzlich gilt auch für mich "Dont´t drink an drive". Allerdings sehe ich schon einen Unterschied zweischen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Rolli (6 km/H) oder einem PKW, welcher alleine durch Gewicht und Geschwindigkeit schon eine tödliche Waffe darstellen kann. Ob schon mal jemand durch einen E-Rollstuhl zu Tode kam, entzieht sich meiner Kentnis.
Der gravierendste Unterschied liegt allerdings darin, dass der Rollstuhlfahrer seine Mobilität vollständig verliert, während der PKW Fahrer ja im Prinzip noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, oder Wege auch zu Fuß gehen kann.
Findet hier nicht eine ungleich härtere Bestrafung statt? "Gerecht" wäre dies nämlich nur, wenn dem PKW-Fahrer seine Schuhe weggenommen würden und ihm gleichzeitig Reißzwecken unter die nackten Füße geklebt würden.
Eure Meinung würde mich interessieren.
Gruß
Matti