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Persönliches Budget

27 Sep 2013 23:35 #11 von matti
Hallo Chris,

auch ich danke dir für deine sehr ausführliche Antwort.

Ich habe allerdings noch ein paar Fragen.

Die von dir beschriebene Betreuungsleistung erhält man doch ein einkommenabhängig, oder? Heißt, wenn du mit eigenen finanziellen Mittel diese Betreuungsleistung sicher stellen könntest, würdest du auch nichts erhalten, oder?

Im Prinzip ist die Leistung des Kostenträgers die Zahlung von Sozialhilfe, weil weder Pflegegeld, noch Sachleistung, noch eigenes Einkommen ausreichen, oder?

Muss man sich dafür dann völlig "ausziehen" sprich erst einmal alle Vermögenswerte, Einkünfte, Eigentum usw. offen legen. Wenn etwas zu holen wäre, würde man nichts bekommen?

Oder ist dies alles Einkommensunabhängig?

Gruss

Matti

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28 Sep 2013 18:05 #12 von Chris80
Hi Matti,

wenn das Sozialamt auch ein Leistungsträger in einem Persönlichen Budget ist, so muss das Einkommen und Vermögen des Budgetnehmers berücksichtigt werden. Sind lediglich Rentenversicherungsträger, Unfallversicherung, Pflegeversicherung oder Träger der Arbeitsförderung die Leistungsträger, so ist das Einkommen bzw. Vermögen nicht relevant und wird daher auch nicht angerechnet. Bei den Leistungen der Krankenkasse fallen noch die üblichen Zuzahlungen mit an.

Da bei unserem Persönlichen Budget auch das Sozialamt beteiligt ist, müssen wir unser Einkommen und Vermögen angeben und dieses würde dann beí Überschreiten gewisser Grenzen mit angerechnet werden. Die Vermögensgrenze liegt bei 2600 Euro. Die Einkommensgrenze für unseren Haushalt dürfte ca. 1500 Euro betragen. Alles was darüber hinausgeht wird mit zwischen 30 und 80 Prozent angerechnet. Das bedeutet zum Leben bleibt da nicht viel. Das ist das Problem, dass die Eingliederungshilfen mit in der "normalen" Sozialhilfe verankert sind.

Ich bin der Meinung, diese Regelung ist Verfassungswidrig und verstößt auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Denn was ist den der Sinn und Zweck der Eingliederungshilfe: Es sollen die Nachteile einer Behinderung ausgeglichen werden. Doch letztendlich handelt man sich gleich wieder einen neuen Nachteil ein, nämlich ein Leben am Existenzminimum. Die Skandinavischen Länder sind da viel weiter. Da bekommt man als Behinderter Leistungen vom Staat, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Hier mal ein interesantes Video einer Richterin aus Trier:
www.ardmediathek.de/mdr-fernsehen/exakt/...?documentId=16808918

Und hier eine meines Erachtens Sinnvolle Petition:
www.change.org/de/Petitionen/recht-auf-s...ource=share_petition

Im Sommer nächsten Jahres soll auf Druck des Bundesrates über ein Bundesleistungsgesetzt verhandelt werden, in dem die Eingliederungshilfe neu geregelt werden soll. Zahlreiche Verbände fordern diesbezügliche auf, die Eingliederungshilfe unabhänig von Einkommen- und Vermögen zu gewähren. Ich hoffe die Politik wird da einlenken.

Liebe Grüße
Christian
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10 Aug 2019 12:52 #13 von Windeljunge2015
Das persönliche Budget kann jeder Mensch mit einer Behinderung welche sei mindestens sechs Monate besteht beantragen. Natürlich wird das eigene Einkommen und von Eltern oder Lebensgefährten überprüft um zu überprüfen, wie hoch der zu entrichtende Eigenanteil ist.
Das Schonvermögen derer liegt bei Hunderttausend Euro.. Das eigene Schonvermögen liegt wenn keine Sozialleistungen bezahlt werden, momentanen fünfundzwanzigtausend Euro. Dieser Betrag wird im Laufe der Jahre erhöht. Ob das bei Grundsicherungsempfänger auch so sein wird, das is völlig offen und wohl auch unwahrscheinlich. Das persönliche Budget hat absolut nichts mit dem Pflegegeld zu tun und wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die jetzige Stufe des BTHG betrifft vor allem Menschen welche in den " besonderen Einrichtungen" leben. Sie zahlen an dem Vermieter eigenständig die Miete. Dafür müssen die meisten einen Grundsicherungssntrag stellen und ein Konto wenn nicht schon vorhanden durch einen gesetzlichen Betreuer eingerichtet werden. Dieser schließt mit dem Rehaträger im Namen des " Klienten" einen Vertrag für die Fachleistungen ab welche im Rahmen der Eingliederungshilfe gebracht werden. Bei jedem oder jeder wird der persönliche Bedarf neu ermittelt und an die betreffende Person angepasst. Das ist die sogenannte Personenzentrierung.
Ich kann euch allen nur den Tipp geben, dass ihr euch am besten einen Termin in einer EUTB- Beratungsstelle welche in eurer Nähe liegt macht und euch beraten lasst.

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