Hallo Wolfgang,
erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum!
Das wichtigste vorweg: ich drücke dir für die bevorstehende OP die Daumen und hoffe, dass sie komplikationsfrei verläuft und du danach rezidivfrei bleibst!
Wegen Hilfsmitteln gibt es eigentlich auf unserer Vereinshomepage ganz gute Informationsseiten. Grundsätzlich unterscheidet man bei einer Harninkontinenz zwischen aufsaugenden und ableitenden Hilfsmitteln. Bei Stuhlinkontinenz kommen noch weitere Hilfsmittel in Frage.
Hier die Links zu den Infoseiten:
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/aufsauge...kontinenzhilfsmittel
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ableiten...kontinenzhilfsmittel
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/hilfsmit...kontinenz-uebersicht
Es gibt eine Fülle von verschiedenen Produkten/Formen/Anbieter und da hilft in der Regel ausprobieren, mit was man am Besten zurecht kommt. Über den Versorger der Krankenkasse gibt es zudem eine entsprechende Beratung, das passende Hilfsmittel zu finden. Dazu nimmst du am besten Kontakt zur Krankenkasse auf.
Ansonsten sind der Urologie (Blase) bzw. der Proktologe (Darm) sicherlich ein guter Ansprechpartner für die beiden Inkontinenzformen und können mit dir schauen, was für eine Therapie in Frage kommt.
Ich selbst hatte keine vergleichbare OP, allerdings gehe ich davon aus das Dir im Krankenhaus mit der Inkontinenzversorgung durch das Pflegepersonal gut geholfen wird. Da würde ich mir erstmal keine Sorge zu machen.
Inwiefern du danach arbeitsfähig sein wirst, kann ich natürlich nicht abschätzen. Grundsätzlich ermöglichen es die Hilfsmittel, am sozialen Leben teilzunehmen, wenngleich eine Inkontinenz durchaus psychisch belastend sein kann. Ich bin selbst schon seit längerer Zeit wegen der psychischen Auswirkungen meiner Harninkontinenz in psychologischer und psychiatrischer Behandlung und bin glücklich, dass mir auch bei meinem Seelenwohl geholfen wird. Pauschal lässt sich das aber nicht sagen, jeder kommt mit den Einschränkungen anders klar.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber beim hiesigen Versorgungsamt einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen, wodurch du einige Nachteilsausgleiche bekommst. Bei einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) stehen dir 5 zusätzliche Arbeitstage zu und du hast einen erweiterten Kündigungsschutz in der Arbeit. Zusätzlich bekommst Du einen Behindertenpauschbetrag beim Finanzamt. MIt den von dir beschriebenen gesundheitlichen Einschränkungen (Krebs, Stuhl-/Harninkontinenz) sollte ein GdB von 50 sicherlich vergeben werden.
Viele Grüße
Stephan