Es wird wieder Frühjahr, Sommer, Herbst und dann Gottseidank endlich wieder Winter...
WARUM?
Mit den ersten Sonnenstrahlen kommen sie alle aus ihren Wohnungen, die kleinen Ballacks, Kahns oder Klinsmänner. Jeder mit einem Lederball "bewaffnet". Wohin damit nun?.
Da gibt es in meiner Wohngegend einen Vereinszugehörigen Sportplatz mit dem per Gesetz geregelten Abstand zu den Wohnhäusern (auch nur 5 Gehminuten). Wunderbar funktioniert. Da sich nicht jeder eine Vereinszugehörigkeit leisten kann, hat dann die Stadt wegen großem Fußballinteresse und vieler Kinder (Jugendlicher) an einer Ausschreibung zur Erstellung eines für alle zugänglichen "Bolzplatzes" teilgenommen und den Zuschlag erhalten. Der Platz wurde 5 Gehminuten vom Wohngebiet errichtet, wie gesagt, unterstützt mit öffentlichen Mitteln.
Das aber widerum ist den "Kids" zu weit und die Eltern kümmern sich sowieso nicht, also wird weiterhin in den schön gepflegten Wohngebieten mit kleiner Parkanlage und
Kinderspielplatz nicht Bolzplatz, Fußball gespielt. Jeder noch so kleine Gartenweg wird genutzt.
Daraufhin gab es bei der Stadt Eingaben mehrerer Bürger, die das stundenlange Ballgedröhne und Geschreie (zu allen Tageszeiten bis teilweise 23.00 h an Sonn und Feitertagen sowieso) nicht mehr ertragen konnten. Die Stadt hat sich (weil wir sind ja eine kinderfreundliche Kommune) nicht darum geschert. Wohl aber bei den Einfamilienhäusern, deren Grundstück an einem öffentlichen Rasenstück grenzt, Baumstämme abgelegt als natürliche Behinderung. Somit waren die Häuslebesitzer erstmal befriedigt.
Die durch einen 2 Meter breiten Gartenweg gegenüberliegenden Eigentumswohnungen oder Wohnungen überhaupt, wurden dabei nicht berücksichtigt. Hier geht es fleissig weiter auf einer Rasenfläche von ca. 5 Meter Breite die direkt an die Terrassen und Grundstücke führt. Hier wurden keine Baumstämme zur Behinderung abgelegt. Das ab und zu ein Ball in die Kaffetasse fliegt, ist dabei noch das geringste Übel. Die neueste Variante (wegen Meckerns der Anlieger) sind China-Böller die nun statt Lederbälle auf die Terrassen fliegen.
Dafür zahlen aber die Bürger nicht so viel Geld, um in einer doch schönen Wohngegend von der sie nicht profitieren können, sich tagtäglich zu ärgern. Zumal die Möglichkeit gegeben ist auf einem wirklich nahegelegenen Platz zu spielen.
So ist den ganzen Sommer über, der Feierabend oder das Wochenende, die Erholung von einer anstrengenden Arbeitswoche oder die Entspannung zur Erhaltung der Arbeitskraft nicht gegeben.
Im Netz gefunden als
einzigstes Urteil hinsichtlich o.g. Umstände.
Was glaubt ihr wie dies Urteil ausgegangen ist?
Strassenlärm: Gemeinde muss unzumutbaren Lärm durch Kinder unterbinden
Tatbestand:
Der Kläger begehrt von der Beklagten das Einschreiten gegen Lärm verursachende Spiele auf dem an sein Grundstück angrenzenden Wendehammer einer Wohnstraße. Er ist Eigentümer des Wohnhauses in der Straße "In der W. …" in N.. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "H. - M. - Bereich Oberer H. ", welcher das Gebiet als reines Wohngebiet (WR) ausweist. Bei der Straße "In der W." handelt es sich um eine Sackgasse, an deren Ende ein Wendehammer angelegt ist. Das Wohngrundstück des Klägers grenzt unmittelbar an den Wendehammer. Gegenüber befinden sich eine Trafostation und ein öffentlicher Parkplatz für fünf Pkw. Die dritte Seite des Wendehammers ist mit Garagen bebaut. Der Wendehammer wird von den anwohnenden Kindern - nach Angaben des Klägers teilweise auch von Älteren - als Sport-, Spiel- und Bolzplatz genutzt. Dabei wird nach seinen Feststellungen auch gegen die Steinwand der Trafostation (Wandgröße ca. 5,5 x 3,0 m) als "Tor" mit Fußbällen geschossen. Gelegentlich wurde auf der gegenüberliegenden Seite der Trafostation ein mobiles Tor aufgestellt, im Übrigen kam es nach den Feststellungen des Klägers auch vor, dass Basketballständer auf dem Platz zum Spielen aufgestellt wurden.
Nachzulesen:
hier
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