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Welche Vorteile hab ich bei 30%

07 Okt 2012 06:41 #1 von Metusalem
Guten Morgen ....
Nach fast 3 Jahren Kampf hat mir doch endlich 30% vom Versorgungsamt gegeben,nun kommen die nächsten Fragen.
Welche Steuerlichen oder andere vorteile ergeben sich für mich?
Was muß ich wo beantragen oder was darf ich tun und was darf ich nicht tun?
Vielen Dank Metusalem :oops:

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07 Okt 2012 09:38 #2 von Sebald
Hallo Metusalem,

hier im Forum gibt es eine Aufstellung der Nachteilsausgleiche:

www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenpo...der-behinderung.html

Behinderungen werden inzwischen in Grad bemessen, bei 30 Grad ist s leider nicht viel, was zusammen kommt: Ein Gleichstellung ist möglich und man kann in der Steuererklärung ein bisschen was geltend machen.

Beste Grüße,
Sebald

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08 Okt 2012 17:54 #3 von Metusalem
D :sick:
Danke,für den Tip...jetzt hab ich mal noch ne Frage..muß sich das Versorgungsamt an Regeln halten?
Kann es sein das diese Berechnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist?

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08 Okt 2012 18:13 #4 von Sebald
Hallo!

Also (wo wir gerade eh im Netz sind): deine Frage ist ein zentraler Diskussionspunkt in allen Foren, die sich mit der Sache beschäftigen. Und davon gibt es viele!
Fakt ist: Es gibt Anhaltspunkte und Richtlinien der Einstufung, gewiss. Letztlich ist der Vorgang aber Sache eines Einzelnen - nämlich des Gutachters -, und es gibt wohl auch ein bestimmte 'Entscheidungskultur' der jeweiligen Ämter. Dass zwei Personen, die nahezu das gleiche haben, von verschiedenen Ämtern verschieden eingestuft werden, ist daher eher die Regel als die Ausnahme. - Gerade bei Inkontinenz spielt sicher auch die Grunderkrankung eine Rolle, aus der die Inkontinenz erwächst.

Beste Grüße,
Sebald

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08 Okt 2012 18:31 #5 von matti
Hallo,

es gibt die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Diese findest du hier: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anha...blob=publicationFile (gleichzeitig Quellenangabe für das folgende Zitat)

Dort ist unter anderem zu lesen:

Entscheidung über die Anerkennung einer Schädigungsfolge oder Feststellung einer Behinderung durch die Versorgungsverwaltung

Nicht der Arzt entscheidet über die Anerkennung einer Schädigungsfolge oder über die Feststellung einer Behinderung. Der Gutachter bildet sich bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht unter Zugrundelegung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ein Urteil über die Kausalitätsfragen, er bewertet nach medizinischen Gesichtspunkten den GdB/MdE-Grad entsprechend dem Inhalt des GdB/MdE-Begriffs, er beurteilt bei Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen.

Die Entscheidung trifft die Verwaltung.
Fragen des Untersuchten, wie sich das Untersuchungsergebnis voraussichtlich auswirken wird, kann der Gutachter nur mit dem Hinweis beantworten, das ärztliche Gutachten sei für die Verwaltung nicht zwingend, sondern nur ein Vorschlag für ihre Entscheidung. Außerdem darf der Gutachter nicht übersehen, dass seine Beurteilung in der Regel noch einer Überprüfung durch einen auf dem Gebiet der Sachverständigentätigkeit besonders erfahrenen Arzt unterliegt. Äußerungen des Gutachters zu der zu erwartenden
oder getroffenen Entscheidung können leicht zu Schwierigkeiten für die Behörde, den Gutachter und den Untersuchten selbst führen.


In der Praxis wird aber die Beurteilung durch einen Gutachter fast immer von der Verwaltung übernommen!

Noch ein Hinweis: Die unterschiedlichen Erkrankungen und Behinderungen werden nicht pauschal die einzelnen Grade der Behinderung zusammengerechnet.

Bei Behinderungen die sich gegenseitig aufheben, beispielsweise eine Fußhebeschwäche aus früherer Zeit bei neu aufgetretener Querschnittslähmung. Hier werden die einzelenen Grade der Behinderung nicht einfach zusammengerechnet.
Allerdings kann auch von den Richtlinien nach oben abgewischen werden, wenn eine besondere Schwere oder sehr ungünstige Verhältnisse der Gesamtbehinderung vorliegen.

Eine Besonderheit ist die Anerkennung der Schwerbehinderung auf Zeit, die sogenannte Heilbewährung. Dies wird oftmals bei Behinderungen in Folge von Erkrankungen, beispielsweise Krebs, durchgeführt. Es wird dabei davon ausgegangen, dass nach einem gewissen Zeitraum die Erkrankung ausgeheilz und somit keine Nachteile mehr bestehen.

Interessant wäre es natürlich auch einmal zu erfahren, auf was du die den Gdb von 30 erhalten hast.

Matti

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09 Okt 2012 06:58 #6 von Metusalem
Guten Morgen....auch hier wieder ein dickes Danke für eure Antworten.

Wie gesagt ich kämpfe schon sehr lange für prozente,hab schon Wiedersprüche eingelegt und immer wieder eine Abfuhr erhalten.Der letzte Wiederspruch letztes Jahr...indem ich dann sogar um eine Untersuchung bei einen neutralen Arzt gebeten habe wurde mit den Worten der Sachbearbeiterin abgelehnt-die Entscheidung ob jemand Prozente bekommt läge einzig und allein bei ihr und da sie anhand der Unterlagen nichts grvierendes feststellen könne,wäre eine weitere Untersuchung vollkommen überflüßig-
Also bin ich bei allem der Willkür dieser Sachbearbeiter ausgesetzt ja?????
Ich schreib euch mal die Liste für die ich nach Jahrelangen hin und her nun doch 30% erhalten habe:


- Rezidivierende Bronchitis,mit Asthma
- Funktionseinschränkung der Wirbelsäule(Bandscheibenvorfall,inoperabel krank seid Februar 2012)
- Verschleiß und Knorpelschaden des linken Kniegelenkes,Innenmeniskusschaden(heute heißt es verschleiß dabei war es ein sehr schwerer Unfall auf dem Weg zur Arbeit 1976,man wollte mir damals sogar das bein abnehmen,mit viel glück konnte es gerettet werden)
-Hauterkrankung,Allergie
-Kreislaufregulationsstörung
- Funktionsstörung des linken handgelenkes(BG-Leiden,Unfallfolgen vom 02.06.2003

zu meinem bandscheibenvorfallmuß ich noch sagen das ich ohne Gestütze nicht laufen kann,da mir mein rechtes Bein taub ist und ich kein Gefühl mehr in diesem Bein hab.
Dadurch knickt mir mein Bein sehr oft weg und ich fall dann ganz einfach hin,2 mal bin ich auch schon die Treppe runter gefallen,welches mir im Krankenhaus behandelt wurde.
Danke :sick:
Vielleicht könnt ihr euch ein ungefähres Bild machen und mich und meine Fragen verstehen.

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09 Okt 2012 07:25 #7 von Metusalem
@ Matti....vielen Dank für den link zur Tabellen,hab es eben überflogen es ist ja der wahnsinn wofür es prozente gibt,wenn es sie denn gibt....danke danke danke

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09 Okt 2012 07:32 #8 von Sebald
Hallo Metusalem,

was die Ärzte befunden, muss der Sachbearbeiter natürlich zur Kenntnis nehmen. Deine Liste - ist da nun auch Inkontinenz oder Blasenentleerungsstörung darunter? - liest sich aus meiner Sicht schon so, als wären die 30 Grad doch sehr niedrig angesetzt.

Vielleicht hakt die Sache auch an den Widersprüchen. 'Zielführend' könnte es sein, alles erst einmal ruhen zu lassen, die behandelnden Ärzte um Gutachten zu bitten bzw. darauf hinzuweisen, dass bald ein Antrag gestellt wird - und dann einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Zur Not vielleicht auch dem VDK beitreten, der einen gerade bei solchen Situationen gerne unterstützt.

Aus welchem Bundesland kommst Du denn eigentlich? Nur mal so gefragt.

Beste Grüße,
Sebald

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09 Okt 2012 12:53 #9 von eckhard11 ✝
...ich kann Sebald nur beipflichten !
Auch wenn die einzelnen Behinderungen nicht "zusammengezählt" werden, scheint mir ein GdB von 30 doch sehr gering und willkürlich, ( wahrscheinlich durch die Inkompetenz dieser Sachbearbeiterin ), angesetzt.
Vor allem, wenn jetzt auch noch Inkontinenz dazukommt.
( Ob Du inko bist, hast Du nicht erwähnt.... )

Du solltest alle Dich behandelnden Ärzte um eine Diagnose bzw. um eine entsprechende schriftliche Aussage bitten.
Hast Du diese, dann stellst Du den Verschlechterungsantrag.
Wird dieser abschlägig beschieden, dann solltest Du unter Mithilfe einer Organisation, ( z.B. VdK ) oder eines Fachanwaltes dagegen Widerspruch erheben.

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09 Okt 2012 17:24 #10 von Metusalem
Hallo liebe Helfer.....
Also ganz als erstes möchte ich die Frage nach meinem Wohnort beantworten...wir wohnen südlich von Dortmund..also im Bundesland NRW.
Noch eine Antwort bin ich euch schuldig...Inkontinent bin ich nicht....ich hoffe aber ihr redet weiter mit mir....
ich weiß meine Probleme gegen die manch anderer sind in vielen Augen vielleicht lächerlich :sick:

Was bitte ist ein VDK und wo bekomme ich Kontaktadressen her?Es gibt bei uns einen Verein,der nennt sich Reichsbund,der hilft bei Rentenfragen und hilft bei Verschlimmerungsanträgen....leider war dieser Verein schlecht organisiert und hat wenig genutzt,eine neue Mitgliedschaft scheint dort unmöglich.....letzter Versuch dort um eine bitte nach Hilfe war vor ca 10 jahren.
Vielen Dank für eure Antworten und auf baldige :oops:

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