BVMed und fmp kritisieren neuen Kassenvertrag zu Pflegebetten

"Individuelle Bedarfsermittlung statt Einheitsversorgung notwendig"

Die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern bei der Auswahl einer geeigneten Liegehilfe zur Dekubitusvorsorge eine qualifizierte Bedarfsermittlung beim Patienten anstelle einer von der Krankenkasse vorgegebenen Einheitsversorgung. Die beiden Verbände kritisierten den jüngsten Pflegebettenvertrag der Knappschaft-Krankenkasse, der vorsieht, dass mit jedem Pflegebett eine normierte Antidekubitus-Matratze geliefert wird, unabhängig davon, welcher spezifische Bedarf vorliegt und ob der Pflegebedürftige überhaupt ein Dekubitusrisiko hat.

 

"Die Auswahl einer geeigneten Liegehilfe muss nach dem individuellen Dekubitus-Risiko eines Patienten, seiner Mobilitätssituation, dem pflegerischen Umfeld, der Grunderkrankung und den begleitenden Therapiezielen erfolgen. Willkürliche einheitliche Vorgaben durch eine Krankenkasse, um Kosten zu sparen, schaden den Versicherten und schränken die ärztliche Therapiehoheit ein", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt und fmp-Vorsitzender Patrick Kolb.

PflegebettDie Knappschaft hatte vor einigen Wochen einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit elektrisch betriebenen Pflegebetten und Einbaurahmen nach § 127 Absatz 2 SGB V mit verschiedenen Leistungserbringern vereinbart. Der Vertrag beinhaltet einen Passus, in dem beschrieben wird, dass Leistungserbringer im Rahmen der Pflegebett-Vergütungspauschale mit dem ärztlich verordneten Pflegebett auch eine Matratze liefern müssen, die mindestens für Patienten mit einem Dekubitusgrad II geeignet sein soll.

Aus dem Expertenstandard "Dekubitusprophylaxe in der Pflege" und den nationalen NPUAP-Leitlinien (National Pressure Ulcer Advisory Panel) für die Dekubitusversorgung gehe dagegen eindeutig hervor, dass für die Auswahl einer geeigneten Liegehilfe gegen Dekubitus zunächst eine qualifizierte Bedarfsermittlung beim Patienten erfolgen müsse, so fmp und BVMed. Auf der Basis der ärztlichen Verordnung und des Ergebnisses dieser individuellen Bedarfsermittlung werde eine für den Patienten geeignete Matratze zur Dekubitusprävention oder unterstützenden Therapie ausgewählt. Dies sei auch in den meisten Krankenkassenverträgen so sachgerecht abgebildet. Der Pflegebettenvertrag der Knappschaft sehe dagegen vor, dass ohne Rezept, ohne Bedarfsermittlung und ohne vorherige Inaugenscheinnahme des Patienten eine Einheitsmatratze geliefert wird.

"Dadurch besteht die Gefahr, dass Patienten mit Dekubitusrisiko fehlversorgt werden, da unabhängig von ihrem individuellen Bedarf alle die gleiche Matratze erhalten", kritisieren fmp und BVMed. Es sei fachlich völlig unstrittig und im Hilfsmittelverzeichnis ausdrücklich hervorgehoben, dass eine Versorgung nicht alleine anhand eines Dekubitusgrades erfolgen darf. Auch sei eine Zuordnung von Matratzen für die Eignung bei einem bestimmten Dekubitusgrad wissenschaftlich nicht möglich und die Vertragsinhalte der Knappschaft daher irreführend. Die pauschale Matratzenlieferung führe auch zu einer Fehlversorgung von Versicherten, bei denen beispielsweise aufgrund der Mobilitätssituation kein Dekubitusrisiko bestehe. Durch das Einsinken in den Matratzenschaum werde bei diesen Versicherten die noch vorhandene Mobilität durch das Hilfsmittel eher beeinträchtigt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die im Vertrag vorgegebene Versorgung mit einem flüssigkeitsundurchlässigen Inkontinenzbezug für die Matratze. Versicherte ohne Dekubitusrisiko, die nicht an einer Inkontinenz leiden, werden einem deutlich schlechteren Mikroklima im Bett ausgesetzt.

"In der medikamentösen Therapie wäre es undenkbar, dass eine Krankenkasse ihrem Versicherten ohne Indikation und ärztliche Verordnung irgendein Arzneimittel mit Nebenwirkungen verabreicht. In der Hilfsmittelversorgung scheint eine solche Vorgehensweise Realität zu sein", kritisiert Kolb.

Der Appell von BVMed und fmp: "Krankenkassen müssen mit ihren Versorgungsverträgen gemäß Sozialgesetzgebung dem Stand der Wissenschaft entsprechen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Pauschalvorgaben, um Kosten zu sparen, gefährden das Patientenwohl und sorgen für höhere Folgekosten für das Gesamtsystem."

Erfahrungsaustausch - Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Einladung zum Online Gruppentreffen der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Einladung zum Online Gruppentreffen der Inkontinenz Selbsthilfe e.V. – 09. Mai 2024

Liebe Mitglieder und Freunde der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.,
wir freuen uns sehr, euch zu unserem nächsten Online Gruppentreffen am Donnerstag, dem 9. Mai 2024, um 19:00 Uhr einzuladen. Nach den überaus informativen und positiv aufgenommenen letzten beiden Treffen möchten wir die Gelegenheit bieten, den Dialog fortzuführen und weiterhin gemeinsam Erlebtes zu teilen sowie voneinander zu lernen.

Das bevorstehende Treffen soll wieder eine Plattform für Austausch, Unterstützung und wertvolle Informationen rund um das Thema Inkontinenz bieten. Zugleich ist es uns wichtig, dass ihr euch wohl und sicher fühlt. Daher möchten wir betonen, dass es keine Verpflichtung gibt, euren Klarnamen anzugeben. Ihr könnt gerne nur mit einem »X« als Vorname teilnehmen und euren Forennamen oder einen frei gewählten Spitznamen als Nachnamen verwenden.

Was euch erwartet:

  • Austausch mit Gleichgesinnten in einer vertrauensvollen Atmosphäre
  • Neue Informationen und Tipps zum Umgang mit Inkontinenz
  • Erfahrungsberichte von Mitgliedern
  • Raum für eure Fragen, Sorgen und Ideen


Um Anmeldung wird gebeten, um die Organisation des Treffens zu erleichtern und sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer den Zugangslink und weitere Informationen rechtzeitig erhält. Bitte meldet euch bis zum 08. Mai 2024 unter: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZYof-mvrD8rHtB2GDjy-lcR-5sPz6VtcmRv  an.

Wir freuen uns auf ein weiteres bereicherndes Zusammenkommen und darauf, euch alle – ob bekannte Gesichter oder neue Teilnehmer – online begrüßen zu dürfen.

Mit herzlichen Grüßen,

Der Vorstand der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

 

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 1711

Gestern 2262

Monat 40587

Insgesamt 9920486

Aktuell sind 75 Gäste und ein Mitglied online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden