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Plus-Minus das 1. zum Thema Hilfsmittel

10 Nov 2016 17:15 #1 von Michael1964
Na da sind wir ja mal gespannt.

www.daserste.de/information/wirtschaft-b...hilfsmittel-100.html

Wenn auch schon aus Februar, aber ich finde es sind ein paar interessante Links dabei!

z.B.: www.patientenberatung.de/de

VG
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10 Nov 2016 18:47 #2 von Elkide
Danke lieber Michael, äußerst interessante Links. Anscheinend ein Problem, dass bei allen Kassen gleich ist. Da braucht man Geduld und starke Nerven.

Ich bin ebenfalls Mitglied der DAK und habe anscheinend großes Glück gehabt. Die DAK bezahlt bislang ohne Einschränkungen jeden Monat meine 450 SpeediCath Compact Katheter, alle 4 Monate die Botoxspritzen, und ohne Murren die Schrittmacher und die orthopädisch angefertigten Maßschuhe.

Hoffe sehr, dass ihr bald euer Recht bekommt. Es tut mir sehr leid, dass man euch solche Steine in den Weg legt.

Wünsche dir und deiner Frau ganz viel Kraft und alles Liebe
Elke

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10 Nov 2016 20:59 #3 von Michael1964
Vielen Dank Elke :)

Auf was man nicht alles so trifft beim surfen ;-)

Also ich hab mich von meiner Apotheke beraten lassen, wie hier gewünscht...nur...die darf nich liefern!!!!

*Süffisanz aus*

www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pres.../pm110413a/index.php

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10 Nov 2016 22:10 #4 von Bezzera
Eine Apotheke darf nur liefern, wenn sie Vertragspartner der KK ist, leider. Wir haben Glück, dass eine Apotheke, die nur 35km entfernt ist und in dem Ort ist, wo wir arbeiten gehen, auch Vertragspartner der TK ist. Um eine wirtschaftliche Aufzahlung kommt man aber auch da nicht herum, die ist aber Gott sei Dank für unsere Wunschprodukte nicht so hoch.

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11 Nov 2016 18:50 - 11 Nov 2016 18:54 #5 von Michael1964
Einer der Links ging ja an die UPD, die hab ich mal angeschrieben. Falls es wen interessiert, hier die Antwort. An sich nix neues, aber immer wieder kleine neue Hinweise, wie der Schweregrad z.B. etc. Was mir da immer so ein bissl fehlt, ist die Definition von Schweregrad, Grundversorgung und/oder auch faktische Zahlen zu versch. Themen wie wieviel Windeln sind die Grundversorgung, welche Schweregrade bei was und so...

Ach ja, was auch interessant ist, ist habe jetzt beim 4. Anruf der sog. Berater des Leistungserbringers, darum gebeten, die ganze Sache mal schriftlich zu bekommen, mit Zahlen, Zuzahlungshöhen wann, wofür und so. Kommt aber nix! Hat wohl seinen Grund, damit man nix schriftliches in der Hand hat, denke ich!

Ich bleibe mal dran ;-)


Sehr geehrter Herr Setzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland und Ihr Vertrauen in unsere Beratung.
Sie gaben an, dass Ihre Ehefrau im Bezug einer Inkontinenzmittelversorgung steht, diese Versorgung jedoch weder ausreichend, noch für sie zufriedenstellend ist. Weiterhin bestehen Unklarheiten zu den Zuzahlungen bezüglich dieser Versorgung.
Die gesetzliche Grundlage für zu leistende Zuzahlungen� bildet der § 61 im SGB V und gibt vor, dass die Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, 10 Prozent des Abgabepreises betragen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.

Hier ist zu beachten, dass der Gesetzgeber eine Zuzahlungsbefreiung� vorsieht, sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht wird. Der Inhalt ist in § 62 SGB V festgehalten.

Die Krankenkasse Ihrer Ehefrau hat die Möglichkeit Verträge nach § 127 Absatz 1 über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln mit Vertragspartner abzuschließen. Diese Hilfsmittellieferanten sin dann entsprechend in Anspruch zu nehmen. Versicherte können zwar einen anderen Leistungserbringer wählen, die entstehenden Mehrkosten müssten dann aber selber getragen werden, siehe hierzu SGB V § 33 Hilfsmittel, Absatz 6.
Den Umfang der Versorgung mit Pflegehilfsmittel, im Fall Ihrer Ehefrau mit Inkontinenzmitteln, regelt § 40 SGB V. Hier ist zu beachten, dass auf der Verordnung des Arztes der Schweregrad der Inkontinenz vermerkt ist, um die entsprechende Höhe der Versorgung zu begründen und dann zu erhalten.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen zu diesem Thema erneut, auch telefonisch, an uns wenden. Bitte geben Sie im Rahmen einer erneuten Kontaktaufnahme Ihre persönliche Bearbeitungsnummer an, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können.

Bitte beachten Sie, dass wir damit keine Empfehlung aussprechen.

Sie haben weitere Fragen? Wir sind sehr gerne telefonisch oder online für Sie da. Bitte antworten Sie nicht auf diese Mail.itte geben Sie bei Rückfragen immer Ihre Fallnummer: F9.AB3.A74 an.

Für eine gesundheitliche oder sozial- bzw. gesundheitsrechtliche Beratung erreichen Sie die UPD:
� Telefonisch unter 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen) montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
� Online über unser Kontaktformular oder über das sichere Beratungsportal der UPD (Online-Beratung)
Die Beratungsnummern für die Beratung auf Türkisch und Russisch finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beratungsteam der UPD

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