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Hallo habe heute mein Feststellungsantrag zur Schwerbehinderungausweises

18 Dez 2020 16:46 #1 von Ani
Hallo ich habe heute mein Feststellungsbescheid für mein Schwerbehindertenausweis bekommen und die haben mir nur 30Grad der Behinderung gegeben ...Ich habe seit ungefähr 1Jahr Probleme mit der Blase und wurde im Juni diese Jahr mit Botox gehandelt ...dieses war aber die falsche Behandlung ...es wurde nicht besser und ich musste in die Uniklinik Münster zur 2Meinung mir holen. Da kam raus das ich eine Blasenentleerungsstörung habe und muss mir jetzt 5mal am Tag ein Katheter legen und die Blase zu entleeren. Habe jetzt aber nur 30 grad bekommen, wer kann mir helfen und ein Rat geben ob dieses so ok ist oder was ich machen kann
Ich bin 43 Jahre alt und bin echt fertig und weiß nicht mehr weiter.
Lieben Gruß
Anita

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18 Dez 2020 21:56 #2 von rasti
hallo anita,

tut mir sehr leid das du in deinen jungen jahren schon solche probleme hast, ich kann das gut nachvollziehen ich bin mit 39 jahren schon berentet worden.
wenn du wiederspruch gegen den beschluss vom versorgungsamt einlegen willst, ist dir dabei gern der sozialverband behilflich www.sovd.de/
dort findest du die addresse der für deine stadt zuständigen stelle. die kost (ich glaube knapp 7 eur je monat) übernimmt zu 100 % das amt wenn du leistungen beziehst.
also wenn du dagegen angehen willst, gehst du am besten so vor das du umgehend einen wiederspruch einlegst und dazuschreibst begründung folgt innerhalb von 4 wochen, in der zeit suchst du kontakt zum sozialverband und lässt dir helfen. wenn du der meinung bist du brauchst beim wiederspruch keine hilfe, biswt du natürlich nicht auf den sozialverband angewiesen. ich hoffe ich konnte dir helfen


msg rasti

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18 Dez 2020 22:01 - 18 Dez 2020 22:12 #3 von stephanw
Hallo Anita,

ich bin selbst schwerbehindert (Gesamt-GdB 50), wobei ich für meine Dranginkontinenz derzeit auch einen Einzel-GdB von 30 habe. Ich bin gerade dabei die Unterlagen für meinen Verschlimmerungsantrag zu sammeln und hoffe, dass ich jetzt im Antragsverfahren auf einen Einzel-GdB von 50 für die Inkontinenz (=völlige Inkontinenz) komme. Als ich meinen Erstantrag gestellt hatte, habe ich ungefähr 3-4 Windeln pro Tag benötigt, mittlerweile schaffe ich es gar nicht mehr aufs Klo und bin bei ca. 7-8 Windeln. Die Hose ist eigentlich immer nass.

Da du mit Botox behandelt wurdest gehe ich davon aus, dass Du auch unter einer Dranginkontinenz leidest. Ich hatte auch bei meinem Antrag das Gefühl, dass eine Dranginko weniger gravierend eingestuft wird wie eine Belastungsinkontinenz... warum auch immer.

Letztlich hängt es davon ab, was in den ärztlichen Attesten steht. Da die Ärzte üblicherweise nur Diagnosen und den Sachverhalt kurz beschreiben, kommen die Einschränkungen im Alltag leider i.d.R. zu kurz und werden damit nicht angemessen bewertet. Was nirgends steht kann der Gutachter auch nicht beurteilen. Man muss wissen, für den GdB ist die Diagnose eher weniger wichtig ist, wichtiger ist wie dich die Behinderung im Alltag einschränkt.

Ich hatte bei meinem Erstantrag auch nur einen Gesamt-GdB von 40 bekommen (leide noch unter einer Depression mit einem Einzel-GdB von zunächst 30). Mit Hilfe des VdK bin ich dann in das Widerspruchsverfahren und habe darin sehr ausführlich beschrieben, wie mich die Inkontinenz und die Depression im Alltag einschränken. Dieses eigene Schreiben habe ich von meinen Ärzten bestätigen lassen (im Sinne "die Ausführungen des Patienten sind ärztlich plausibel und werden bestätigt"). Damit habe ich es geschafft, die Depression auf 40 zu bringen und durch die Inko mit 30 wurde dann ein Gesamt-GdB von 50 gebildet.

Den Beurteilungskatalog der Versorgungsmedizinischen Grundsätzen findest Du im Internet, da ist recht genau beschrieben was als Einzel-GdB für Deine Blasenstörung angesetzt werden kann.

Kurze Zusammenfassung:
1. Den Kopf nicht hängen lassen, im Widerspruchsverfahren ist viel drin
2. Besser gleich ins Widerspruchsverfahren gehen, als später einen Verschlimmerungsantrag stellen (wenn der Bescheid rechtskräftig ist und es zu keiner Verschlimmerung gekommen ist, wirst du da dann abblitzen)
3. Eigene Darstellung verfassen und die Ärzte bitten, das noch ausführlicher zu beschreiben
4. Hole Dir Hilfe über Rechtschutz oder VdK

Ich drücke Dir die Daumen!

Grüße
Stephan

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18 Dez 2020 22:58 - 18 Dez 2020 22:59 #4 von Matti
Hallo Ani,

die Erfolschancen bei einem Widerspruch halte ich für gut.

Die Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit beschreiben:

Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung)

- leichten Grades (z. B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln) . . . . . .10
- stärkeren Grades (z. B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen) . . . . . . 20
- mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen. . . . .50

Viel Erfolg!

Gruß
Matti
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30 Dez 2020 20:38 #5 von Caro72
Erstmal Hallo.
Also ich bin 48 Jahre alt und habe durch meine MS eine Stuhl- aber auch eine Harninkomtinenz. Hierfür gab es auch lediglich 30 GdB. Ein Versorgungsamt vertritt nunmal die Meining dass man dieses durchaus mit Hilfsmitteln bewältigen kann.

Tut mir leid nichts besseres sagen zu können Kopf hoch.

Lg Caro

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30 Dez 2020 20:46 #6 von stephanw
Hallo Caro,

das ist irritierend. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geben eigentlich vor, dass bei einer völligen Harninkontinenz ein GdB von 50 anzuwenden ist, so zumindestens der Grundsatz. Ich würde in dem Fall immer in das Widerspruchsverfahren gehen, ich kann mir nicht vorstellen das ein GdB von 30 bei einer sehr ausgeprägten Inkontinenz vor Gericht standhält.

Grüße
Stephan

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31 Dez 2020 16:18 #7 von Frankfurter
Hallo Anita

wichtig ist es auf jeden Fall SOFORT Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben. Und wenn das Amt nicht "in die Pötte" kommt, dann suche Dir einen guten Rechtsanwalt.


Ich hatte auch vor Jahren nicht den erwarteten Erfolg. Mit dem RA ging das dann aber ganz flott. Die Kosten hat dann das Amt zu tragen.

.... nur nicht aufgeben.

Viel Erfolg

Gruß

Frankfurter

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