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mp2020 schrieb: Wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit durch die PKV aus?
Ich habe schon versucht, mich bei der Leistungsabteilung meiner PKV zu erkundigen, aber so richtig zufrieden bin ich noch nicht. Eine Mitarbeiterin meinte, dass saugende Inkontinenzartikel nicht erstattet würde, Stoma-Artikel würden erstattet. Wie es mit ISK aussieht, wusste sie nicht genau, aber da das ja keine saugenden Artikel wären, würde das wohl erstattet (genauso könnte man aber auch einwenden, dass ISK keine Stoma-Artikel sind und deswegen nicht erstattungsfähig sind). Beim nächsten Mal hieß es dann, dass ISK ganz eindeutig erstattungsfähig sind und das wäre auch so von der vorherigen MA in der Telefonnotiz festgehalten worden (soll mir recht sein). Und irgendwelche Erstattungsgrenzen hinsichtlich der Preise gäbe es nicht.
Könnt ihr das bestätigen, dass der Preis (bpsw. für den Speedicat Flex) bei der PKV keine Rolle spielt, wenn die ISK grundsätzlich laut jeweiligen Tarif erstattungsfähig sind? Oder steckt dahinter die "übliche" Standardfloskel: es wird erstattet, wenn es notwendig ist (und im Zweifel muss man nachweisen, dass ein teureres Kathetermodell notwendig ist)?
Und wie spielen die Urologen da mit? Schreiben die normalerweise ein konkretes Modell auf oder nur ISK mit Größenangabe?
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