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Anfängerfrage zum Rezept

16 Mär 2021 12:27 #1 von Ciajaeg
Hallo,

ich habe heute ein Hilfsmittel-Rezept erhalten und es an einen Versorger geschickt, die Verbrauchsmenge habe ich angegeben.

Ich habe gefunden, dass ich das Rezept innerhalb von 28 Tagen (30) einlösen muss, aber wie lange ist es gültig? Auch nur 30 Tage?

Muss ich jeden Monat ein neues Rezept beim Arzt erfragen?

Diagnosen: Neurogene Dysfunktion des unteren Harntraktes suprapontin, Terminale Detrusor-Überaktivität - Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination - Algurie - Polydipsie/Polyurie-Syndrom - chronische Harnretention -
Myalgische Enzephalomyelitis (ME-CFS) - (POTS) - Dysautonomie - Polyneuropathy

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16 Mär 2021 12:53 #2 von matti
Hallo Ciajaeg,

die Verordnungsdauer darf einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr betragen. Längere Zeiträume bzw. zeitlich unbegrenzte Verordnungen sind leider nicht zulässig. Deshalb sollte der Verordnungszeitraum bereits auf dem Rezept angegeben sein. Grundsätzlichn kann dies bei fehlender Angabe auch nachgeholt werden.

Auf das Rezept gehören zudem die Produktart, benötigte Stückzahl und Diagnose.

Hast du dich den zuvor von dem Leistungserbringer beraten lassen bzw. bereits eine Auswahl oder ein Produkt vereinbart? Wenn nicht, wünsche ich dir viel Glück an den "richtigen" Leistungserbringer geraten zu sein.

Gruß
Matti

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16 Mär 2021 13:23 #3 von stephanw
Hi,

Hilfsmittelrezepte sind m.W. 4 Wochen gültig. Ich bin zwar in der GKV versichert, habe aber zusätzlich einen Restkostentarif über die PKV, es läuft bei mir also etwas anders ab (vergleichbar mit der Beihilfe: Privatrechnung zur GKV, Teilerstattung, dann zur PKV für den Rest der Kosten).

Grundsätzlich hole ich mir alle 4 Wochen ein Rezept, weil ich immer etwas andere Mengen bestelle (ich bestelle alle 3-4 Monaten etwas mehr, damit ich bei Schwankungen im Verbrauch nicht mal kurzfristig ohne Versorgung da stehe). Das mit dem Rezept geht auf Zuruf bei meinem Urologen mit der in dem Monat erforderlichen Menge und der Arzt schickt mir das Rezept per Post. Damit bestelle ich dann meine Inkontinenzwindeln im Onlinehandel.

Ich mach das in so kurzen Intervallen weil ich keine großen Lagermöglichkeiten habe. Man kann sich aber als reiner GKV Patient soweit ich weiß auch eine Dauerverordnung holen und der Versorger liefert dann automatisch alle 4 Wochen. Da kann ich mir vorstellen das es dann eher schwierig ist, wenn es mal Phasen mit höherem Verbrauch gibt.

Grüße
Stephan

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16 Mär 2021 13:50 - 16 Mär 2021 13:52 #4 von Ciajaeg
Danke euch beiden, dann bin ich schon was schlauer, ich hatte mir so was schon gedacht.

Auf einer Info-Seite eines anderen Selbsthilfe-Vereins habe ich die dafür notwendigen Informationen gefunden. Haben wir hier so eine Seite eigentlich auch? Ich fand die wirklich sehr hilfreich.

In den letzten drei Monaten habe ich mich durch gut 20 Produkte getestet, die meisten gingen leider gar nicht, aus verschiedenen Gründen.

Als Basis-Versorgung habe ich mir eine von Molicare raus gesucht und das Produkt direkt auf das Rezept schreiben lassen mit PZN, das habe ich nun an den Hersteller geschickt, der auch eine Versorgung anbietet. Da es sich um ein hochwertiges Produkt handelt, gehe ich davon aus, das ich zuzahlen muss, das finde ich aber jetzt nicht weiter schlimm, wenn ich dafür genau das hier habe, das gut für mich funktioniert.

Ob das jetzt so klappt - keine Ahnung.

Ich habe noch Vorrat hier, es ist nicht dringend, ich könnte mir hier auch einen größeren Vorrat anlegen, aber eigentlich lieferten bis jetzt alle sehr schnell. Notfalls würde ich nochmal auf eigene Rechnung nachkaufen. Zum Glück ist das kein Problem.

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16 Mär 2021 14:16 #5 von stephanw

Ciajaeg schrieb: Da es sich um ein hochwertiges Produkt handelt, gehe ich davon aus, das ich zuzahlen muss, das finde ich aber jetzt nicht weiter schlimm, wenn ich dafür genau das hier habe, das gut für mich funktioniert.


Hier noch ein Tipp: Die Zuzahlungen der Versorger grenzen eher an "Halsabschneider", teilweise sind die Produkte im Internethandel günstiger zu bekommen als man als Zuzahlung(!) an der Versorger leisten sollte. D.h. es kann sein, dass es ökonomisch günstiger ist auf das Rezept zu verzichten... verrückte Sache!

Es bleibt natürlich auch der Weg mit der GKV sich das richtige Produkt zu erstreiten, dass dürfte aber ein eher "nervenaufreibender" Weg sein, welcher aber durchaus von Erfolg gekrönt sein kann!

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16 Mär 2021 14:28 #6 von Ciajaeg
Hi Stephan,

die Firma wird mir ein Angebot machen, sollte es tatsächlich so sein, dass ich das Produkt woanders ohne Rezept preiswerter und somit einfacher bekommen kann, werde ich diesen Weg gehen. Ich bin immer noch Kaufmann.

Aktuell hält sich mein Bedarf ja noch wirklich Grenzen, was aber auch am Lockdown liegt und ich muss hier auch nicht jeden Cent umdrehen.

Dann bin ich ja mal auf das Angebot gespannt.

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16 Mär 2021 20:16 - 16 Mär 2021 20:19 #7 von matti
Hallo Stephan,

den freien Verkauf des Onlinehandels mit der Versorgung durch Vertragspartner der Krankenkassen zu vergleichen, ist ein wenig Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Der freie Onlinehandel muss kein einziges Kriterium erfüllen, welches bei der Leistungserbringung über Rezeptabrechnung erbracht werden muss. Natürlich kann ein Onlinehändler da mitunter deutlich günstiger anbieten. Er muss die Kriterien, die ich hier einmal bildhaft einfüge, nicht erfüllen. Ihm reicht: Pflege des Shops, Bestellung und Bezahlung durch den Kunden, Versandt, fertig.

Mir sind viele, viele Leistungserbringer bekannt, darunter auch ganz Große, die Versicherte einzelner Kassen gar nicht versorgen, weil es sich wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Ich streite allerdings nicht ab, dass es Leistungserbringer gibt, welche wirtschaftliche Zuzahlungen geradezu als Geschäftsmodell pflegen. Ich würde aber nicht pauschalisieren.





Die Grafik stammt aus der Leitlinie zur Hilfsmittelberatung, an deren Erstellung die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. im letzten Jahr beteiligt war.

www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043...ratung_2020-10_1.pdf
Anhang:

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16 Mär 2021 21:30 - 16 Mär 2021 21:35 #8 von stephanw
Hi Matti,

erstmal ein super Dokument und eine gut veranschaulicht, gibt einen sehr guten Einblick in die Abläufe!

Ich muss tatsächlich zugeben, dass ich den GKV Prozess nicht durchlaufen habe und meinen Versorger selbst gewählt habe und meine passende Versorung im Selbstexperiment "erarbeitet" habe. Das liegt daran, dass ist das Kostenerstattungsverfahren bei der GKV gewählt habe (§5 des SGB 13) und die Abrechnung wie bei der Beihilfe abläuft. Tatsächlich hätte ich wohl einen Versorger der GKV grundsätzlich nehmen müssen (§ 33 Absatz 6 Satz 1 SGB V). Meine GKV hatte mich nach ein paar Rezepteinreichungen/-erstattungen angeschrieben, dass ich einen offiziellen Vertragspartner der GKV hätte wählen müssen, war dann aber nach kurzem Schriftwechsel doch so kulant mich bei meinem Lieferanten weiterbeziehen zu lassen. Liegt auch daran, dass ich von der GKV lediglich die Pauschale ausgezahlt bekomme, egal ob ich eine Inkowindel beziehe oder 1000. Die Versicherung hat mit mir also keinerlei Scherereien.

Unabhängig davon will ich gar nicht in Abrede stellen, dass es mit der Hilfsmittelberatung ganz gut gemeint ist, in der Praxis habe ich selbst erlebt das dieses nicht gut funktioniert. Wenn ich manchen Bericht im Fernsehen sehe, bestätigt das mein Eindruck (da werden kleine Vorlagen für Schwerstinkontinente verschickt). Meine eigene Erfahrung hatte ich in dem anderen Thread schonmal versucht darzulegen. Das waren zwar keine "offiziellen" Versorger MEINER Krankenkasse, aber ein Sanitätshaus sollte grundsätzlich auch gut beraten können (so ist zumindestens mein Anspruch).

Was aber das eigentliche Problem ist:
Letztlich ist das ganze System mit den Pauschalen das Kernproblem, wie von Dir geschrieben kann kein Versorger mit den Pauschalen wirtschaftlich arbeiten. Wenn ich meine Situation mal als Beispiel nehme: für meine Hilfsmittelversorgung als Schwerstinkontinenter zahle ich rund 250€ mtl. Bei einer Fallpauschale von sagen wir 20€ braucht der Vertragspartner 25 Patienten, die mit 10€/Monat Material auskommen, um mich zu finanzieren. Da erst ab mittlerer Inkontinenz gezahlt wird, Frage ich mich ob es überhaupt solche Patienten gibt, die mit 10 € / Monat auskommen. Und ich befürchte, dass die Patienten mit höhergradiger Inkontinenz auch einen höheren Anteil als 4% (1/25) an der Gesamtpopulation der Inkontinenten hat. Und selbst wenn es die 10€ Patienten wirklich gäbe, dann hätte er noch keinen einzigen Euro verdient bzw. Deckungsbeitrag für seine Mitarbeiter erwirtschaftet.

Fazit: das ganze System ist kaputt und zum Scheitern verurteilt. Jeder Lieferant, der sich darauf einlässt, kann entweder das kleine 1x1 nicht oder nutzt das System für Abzocke an chronisch Kranken, oder um es etwas freundlicher auszudrücken für Cross-Selling an interessierten Kunden. Auch mit der Abschaffung der Ausschreibungen hat sich für die Patienten die Versorungslage null verbessert, besonders nicht für diejenigen, die unter einen starken Inkontinenz leiden. Sicherlich ist eine Pauschalisierung nie fair, aber in dem Fall der Hilfsmittelversorgung bei Inkontinenz in 99% der Fälle zutreffend.

Grüße
Stephan

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17 Mär 2021 12:33 #9 von Frankfurter
Hallo Stephan

vielen Dank für Deine deutlichen Worte.

Auch ich bin dabei die finanzielle Seite der Inko-Versorgung zu verstehen. Ich komme aus einem kfm. Beruf in leidener:Stellung. Aber um diesen Wirr-Warr zu verstehen, übersteigt das meine Intelligenz. Die angesprochenen Mitarbeiter der "Versorger" labern aber - dank Intelligenzquotienten ho ho - auf einem für mich nicht nachvollziehbaren Level an " Nicht - Ver - Stahn - kann ".

Um einen Herzinfarkt vorzubeugen.... ich beuge mich, und zahle. :evil: :evil: :evil:

Viele Grüsse

Frankfurter

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17 Mär 2021 13:06 - 17 Mär 2021 13:23 #10 von stephanw

Frankfurter schrieb: Um einen Herzinfarkt vorzubeugen.... ich beuge mich, und zahle. :evil: :evil: :evil:


Richtig, und ich bin der festen Überzeugung: Deine Resignation ist kalkül der Krankenkasse. Diese stellen sich extra extrem unkooperativ und verweisen auf den Versorger, der Versorger jammert über die geringen Pauschalen und das er da nichts machen kann, und am Ende ist der Patient der Dumme bzw. das Dritte Rad am Wagen. Vom Gesetz ist die Sache eigentlich klar, nur das Recht auch durchzusetzen scheitert an der erheblichen Beharrlichkeit der Akteure... und so wie ich das sehe und mitkriege, sind sie in den allermeisten Fällen mit der Masche recht erfolgreich... niemand setzt sich freiwillig in eine nasse Unterhose, aber noch viel weniger sind die Leute willens in einen Rechtsstreit zu gehen, weil jeder mit seinen Krankheiten genug beschäftigt ist, also zahlt man die vernünftige Versorgung selbst...

Grüße
Stephan

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