Nun denn,
ich habe überall nachgeschaut, aber doch nicht in unserem Forum........
Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie in unserem Forum derlei Beiträge nicht nur schneller, sondern überhaupt gefunden werden können.
Da ich jetzt wusste, wonach ich zu suchen hatte, habe ich versucht, diesen Beitrag “Verordnungsfähigkeit Inkontinenzhilfsmittel” von der Startseite aus zu finden. Das war nicht einfach.....
Davon abgesehen, dass ich niemals auf die Idee kommen würde, eine “Verordnungsfähigkeit” ( wem ist bloss dieses bescheuerte Wort eingefallen ?? ) zu suchen, wenn ich die “Festbeträge von Inkontinenzhilfsmitteln” wissen will, ist der Weg dorthin nicht leicht.
Ich muss in “Hilfsmittel” gehen, dort auf “ Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel” klicken, dann finde ich ganz oben diese “Verordnungsfähigkeit Inkontinenzhilfsmittel”, ganz verschämt über der grossen, roten Überschrift
“
AUFSAUGENDE INKONTINENZHILFSMITTEL”.
Ich habe “Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel” schon häufig geöffnet ( und sogar Korrektur gelesen ), aber diese “Verordnungsfähigkeit Inkontinenzhilfsmittel” ist mir noch nie aufgefallen.
Da dieses Thema sicherlich für viele Benutzer interessant ist, sollte wir derlei Beiträge an exponierterer Stelle einstellen.
Wie dem auch sei :
Tomcar schreibt, dass ihn seine See-Krankenkasse gezwungen hat, seinen Lieferanten zu wechseln, der Tomcat bisher zur Zufriedenheit beliefert hat.
Jetzt sollte ihn eine Firma Unizell GmbH versorgen, welche mit der See-Krankenkasse den Deal gemacht hat, Tomcat´s Bedarf in Höhe von 180 Stück Windeln für 42,00 EUR zu decken.
Wenn ich davon ausgehe, dass Tomcat die goldene Mitte ist, nämlich Verwender der Größe 2 ( saugende Inkontinenzhosen ), dann beträgt bei 180 Stück Windeln der Festbetrag 90,00 EUR
Bei der Ermittlung des Festbetrages gilt der höchste Preis des
unteren Preisdrittels der am Markt befindlichen Wettbewerber.
Ergo sind in diesem Preissegment die Windeln sicherlich schon nicht die besten.
Dieselbe Menge an Windeln für weniger als die Hälfte des Festpreises, der ja schon nur der höchste Preis im
unteren Preisdrittel ist, liefern zu wollen, kann nur bedeuten, dass die Qualität dieser Windel unter aller Sau und der Krankenkasse dies auch herzlich egal ist.
Aufgrund dieser Zahlen sind wohl auch die vier anderen Lieferanten abgesprungen, da diese Firmen derartig erbärmlich schlechte Windeln nicht im Programm haben resp. auch nicht verkaufen wollen.
Aber wie verträgt sich der Erlass des Festpreises, dem die Krankenkassen zugestimmt haben, mit dieser Maßnahme ?
Ich meine, wie kommt eine Krankenkasse dazu, den Festbetrag - der ja festgeschrieben ist - ( daher wohl auch der Name ), noch derartig zu unterlaufen ?
Man gönnt dem Inkontinenten ergo nicht einmal die vorgeschriebene Mindestqualität, sondern zwingt ihn, sich mit Müll zu behelfen, um noch mehr Geld einzusparen.
Und wenn sich dann herausstellt, dass diese Firma Unizell GmbH auch noch sehr unzuverlässig arbeitet, setzt sich die Krankenkasse - vertreten durch eine kleine, sesselfurzende Sachbearbeiterin - auch noch auf das hohe Ross und stellt die Versorgung ein.
Dies muss man sich einmal richtig vor Augen führen !!
"Wenn Du den Müll nicht haben willst, den wir Dir bezahlen, dann bekommst Du eben gar nichts."
Völlig unverständlich ist mir die Reaktion des Sozialgerichtes, welches sich ganz sicher nicht die Mühe gemacht hat, auf das eigentliche Problem einzugehen, ( den eklatanten Preisunterschied zwischen Festbetrag und dem Angebotspreis von Fa Unizell GmbH an die Krankenkasse ) sondern einfach nach Aktenlage und Paragrafen entschieden hat.
Nur das die Paragrafen wohl etwas anderes aussagen, als das Sozialgericht in seiner Stellungnahme andeutet.
Es kann doch nicht angehen, dass eine Krankenkasse - aus Geldgier - Müll als qualitative Mindestanforderung betituliert und jede andere Leistung, welche auf dem Festbetrag basiert, einfach ablehnt !!
Tomcar, Du solltest Einspruch gegen den Bescheid einlegen, die Klage aufrecht erhalten und ggfls. eine Instanz höher gehen.
Solltest Du hier finanzielle oder juristische Unterstützung brauchen, dann melde Dich. Ich beteilige mich.
Eine solche Ungerechtigkeit können und wollen wir nicht durchgehen lassen.
( Genau dafür steht nämlich dieser Verein :
"Helfen, informieren und fördern" )
Jetzt leg ich mich aber wieder nieder
Eckhard