Hallo Bea,
soweit ich es weiß, schreibt das SGB IX bisher keine konkrete Frist vor, innerhalb derer die Betroffenen einen Ausweis erhalten bzw. über den Antrag entschieden werden soll.
Die Partei Die Linke hat bereits 2011 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Bearbeitungszeit auf maximal fünf Wochen beschränken soll. Natürlich sind die anderen Parteien nicht darauf eingegangen, weil sie halt keine Volksvertreter, sondern Posteninhaber sind und man Eingaben und Vorschläge der Linken generell ablehnt.
Das führt zum Teil zu Wartezeiten von durchschnittlich einem viertel Jahr, in Einzelfällen von bis zu einem Jahr. Wird die Schwerbehinderung festgestellt, geschieht dies allerdings rückwirkend auf den Tag der Antragsstellung.
Um über den Antrag entscheiden zu können, werden aktuelle ärztliche Unterlagen benötigt.
Liegen diese bei Antragstellung bereits vor, sollte man diese dem Antrag beifügen.
Das Versorgungsamt fordert ansonsten bei den Stellen, die man benannt hat (z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger) Befundberichte und andere medizinische Unterlagen an.
Dies kann die Bearbeitung und Entscheidung um Wochen verzögern.
Nach hunderten positiven Berichten kann ich bei der Antragsstellung die Sozialverbände, beispielsweise den VDK, empfehlen. Dort muss man dann aber zahlungspflichtiges Mitglied werden.
Für umme (umsonst), gibts nur bei uns
, dann allerdings auch nur sehr pauschal.
Matti