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Hilfsmittel-Konferenz von MedInform

31 Jan 2010 15:06 #1 von matti
Pressemitteilungen
Hilfsmittel-Konferenz von MedInform: „Die Qualität der Versorgung darf nicht auf der Strecke bleiben“

29.01.2010 - 09/10

Berlin. Qualitätsaspekte müssen in dem sensiblen Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln eine größere Rolle spielen und die Einhaltung der Qualitätskriterien dann auch überprüft werden. Das sagten Experten wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn, Maria Klein-Schmeink von den Grünen oder Carla Grienberger vom GKV-Spitzenverband auf der MedInform-Konferenz „Erstattung von Hilfsmitteln durch die GKV 2010plus“ am 28. Januar 2010 in Berlin. Einig waren sich in einer gesundheitspolitischen Diskussionsrunde alle Parteienvertreter, dass die Nachfrage nach Hilfsmitteln weiter steigen wird. Strittig sind dagegen die geeigneten Instrumente, um Effizienzreserven zu heben, ohne dass die Qualität der Versorgung leidet? Nach Ansicht von Unternehmensvertretern wie Alexander Rehm von Fresenius sind Ausschreibungen durch die Krankenkassen im Hilfsmittelbereich kein geeignetes Mittel.

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BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt sprach von einem immer noch hohen Versorgungsniveau im Hilfsmittelbereich, aber von großen Problemen für Hersteller und Leistungserbringer durch die „Novellierungssucht“ des Gesetzgebers. Dadurch fehle es in diesem sensiblen Versorgungsbereich an Kontinuität, Stabilität und damit Planungssicherheit. In die gleiche Richtung argumentierte die Hilfsmittelexpertin Carla Grienberger vom GKV-Spitzenverband: „Wir benötigen mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Rechtskontinuität. Und wir brauchen mehr Qualitätswettbewerb bei der Versorgung und eine Überprüfung der Erfüllung von Verträgen.“ Moderiert wurde die MedInform-Konferenz von Jana Künstner, Leiterin des Homecare-Referats beim BVMed. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Wie kann eine optimale Hilfsmittelversorgung unter den Rahmenbedingungen steigender Fallzahlen und sinkender Budgets aussehen? Dazu fand eine gesundheitspolitische Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (CDU), Dr. Marlies Volkmer (SPD), Jens Ackermann (FDP), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) statt.

> Jens Spahn (CDU) sprach bei Hilfsmitteln von einem wichtigen Bereich für die Patientenversorgung, der aber gemeinhin unterschätzt werde. Ziel der Ausschreibungen war es, Effizienzreserven zu heben, ohne die Qualität zu mindern. Dieses Ziel sei verfehlt worden. Deshalb habe der Gesetzgeber nachgebessert. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Präqualifizierung entwickle. Langfristig strebt Spahn ein eigenes Gesundheits-Wettbewerbsrecht an.

> Für Jens Ackermann (FDP) ist es besonders wichtig, dass der Patient im sensiblen Bereich der Hilfsmittelversorgung ein Mitspracherecht hat. Es dürfe zudem keinen Verdrängungswettbewerb geben. „Die Vielfalt spielt im Hilfsmittelbereich eine wichtige Rolle.“

> Dr. Marlies Volkmer (SPD) kritisierte die aktuelle Gesundheitspolitik und lehnte vor allem die Überlegungen zu Mehrkostenregelungen ab. Dies laufe auf eine Basisversorgung hinaus, die die SPD ablehne. „Mehrkosten dürfen nicht alleine dem Versicherten aufgebürdet werden“, so Volkmer.

> Viele Detailprobleme und Fragezeichen sieht Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) im Hilfsmittelbereich. Die Qualität müsse eine größere Rolle spielen, die wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden. „Wir brauchen Qualitätsverbünde unter Einbeziehung der Selbsthilfegruppen, also der Betroffenen als Experten in eigener Sache“, so die Grünen-Politikerin.

> Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) sprach von einer paradoxen Situation in der Hilfsmittelversorgung. Es gebe auf der einen Seite Rationierung, aber in bestimmten Bereichen wie den wiederverwendbaren Hilfsmitteln (Rollstühle oder Gehhilfen) auch „eine unglaubliche Verschwendung“. Der individuelle Bedarf der Patienten an Hilfsmitteln müsse gedeckt sein. Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern dürften nicht zu Lasten Dritter, der Patienten, gehen.

Carla Grienberger, Leiterin des Referats Hilfsmittel beim GKV-Spitzenverband, forderte „mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Rechtskontinuität“ im Hilfsmittelbereich. Gesetzesreformen wurden in diesem Bereich zuletzt „inflationär“ vorgenommen. Die Ausgaben für Hilfsmittel in Höhe von rund 5 Milliarden Euro seien für die Gesetzliche Krankenversicherung „in der Gesamtschau eher gering. Da ist es schon erstaunlich, wie groß die Regelungsdichte ist“, so Grienberger. Die Einführung von Ausschreibungen habe zum Ziel gehabt, mehr Wettbewerb einzuführen. In der Praxis habe es aber negative Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung gegeben. Daher seien die gesetzlichen Nachbesserungen sinnvoll gewesen. Die Krankenkassen können nun individuell entscheiden und gehen derzeit mit dem Instrument der Ausschreibungen sehr zurückhaltend um. Auch zuvor habe es schon eine Konzentration auf wenige Bereiche gegeben, beispielsweise auf aufsaugende Inkontinenzhilfen. In der Hilfsmittelversorgung müsse laut Grienberger beachtet werden, dass die Hilfsmittel-Teilmärkte sehr unterschiedlich organisiert seien. „Das macht die besonderen Schwierigkeiten im Hilfsmittelbereich aus.“ Von zentraler Bedeutung sei im Hilfsmittelbereich der Qualitätsaspekt. „Die Qualität der Versorgung darf nicht auf der Strecke bleiben.“ Man müsse dabei unterscheiden zwischen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Die Strukturqualität solle künftig über den Nachweis in einem Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer sichergestellt werden. Die Kriterien werden von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet. Derzeit befinden sich die Arbeiten in der Endabstimmung. Der Vertrag soll am 1. April 2010 in Kraft treten. Für die Prozessqualität werden Standards erarbeitet, die in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden und in Verträgen zu berücksichtigen sind. Grienberger: „Die Einhaltung dieser Standards muss dann aber auch überprüft werden.“

Krankenkassenvertreter Friedrich Stodt von der Knappschaft, die rund 1,7 Millionen Versicherte vertritt, nannte als eine aktuelle Herausforderung für die Krankenkassen die Rechtsunsicherheit bei Vertragsverhandlungen nach § 127 SGB V. Ausschreibungen sind möglich, wenn sie nicht unzweckmäßig sind. „Wenn ich als Krankenkasse glaube, dass eine Ausschreibung zweckmäßig ist, dann darf ich sie durchführen. Die Krankenkasse muss dann aber auch das sehr formstrenge EU-Vergaberecht anwenden“, so Stodt. Nach EU-Recht gebe es drei Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht: 1. Ein öffentlicher Auftraggeber. Das sind die Krankenkassen. 2. Der Schwellenwert (193.000 Euro seit 1. Januar 2010) muss überschritten sein. Dies sei bei den meisten Krankenkassen der Fall. 3. Ein öffentlicher Auftrag. Darüber werde derzeit noch gestritten. Nach Ansicht Stodts sind Bekanntmachungsverträge der Krankenkassen keine öffentlichen Aufträge, da keine Steuerung vorgenommen werde. „Wir wollen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer beteiligen, um den Markt gut abbilden zu können.“ Nach einem Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundeskartellamtes vom 12. November 2009 muss oberhalb des Schwellenwertes ausgeschrieben werden. Der Knappschaft wird aufgegeben, bei „fortbestehender Beschaffungsabsicht“ ein Vergabeverfahren durchzuführen. Gegen diese Entscheidung hat die Knappschaft eine Beschwerde beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt. Der Beschluss ist damit nicht rechtskräftig. Stodt: „Wir wenden die Verträge damit weiter an.“

„Die kurzfristig aufgelegten Gesetzesnovellen im Hilfsmittelbereich machen den Leistungserbringern das Leben schwer“, so Dr. Alexander Rehm, Geschäftsführer der Fresenius Kabi Deutschland GmbH. Fresenius ist in Deutschland nicht nur Hersteller, sondern auch Leistungserbringer, beispielsweise im Bereich Ernährungs- und Infusionstherapien. Ausschreibungen sind nach Ansicht Rehms – wenn überhaupt – nur in den wenigsten Hilfsmittelbereichen tauglich. Daher sei das Instrument der Bekanntmachungs- bzw. Beitrittsverträge (nach §127 Absatz 2 SGB V) ein guter Weg, auf den sich die Unternehmen einstellen. Problematischer sei das Instrument des Kostenvoranschlags (§127 III SGB V), da es sich um ein sehr zeitaufwändiges Verfahren handelt. Dies bedeute auf beiden Seiten höhere Kosten. Die Qualität sei früher Bestandteil der Vertragsverhandlungen gewesen und wurde in der Regel bezahlt. Heute stehe dagegen der Preiswettbewerb im Vordergrund. Bei Ausschreibungen sei der Preis das entscheidende Kriterium. Das Problem der Unternehmen der Medizintechnologie sei, dass auf der einen Seite die Kosten durch immer neue Vorgaben steigen, auf der anderen Seite die Erstattungspreise aber seit Jahren sinken. Rehm: „Die Regularien sind in vielen Bereichen übertrieben. Sie sind aufwändig, ohne dass sie zu einer besseren Versorgungsqualität der Patienten führen.“ Der Spagat zwischen gestiegenen Anforderungen und Kosten, sinkenden Preisen und gleicher Qualität gehe nur partnerschaftlich gut: „Alle Parteien müssen auf gleicher Ebene am Verhandlungstisch sitzen. Es darf keine einseitigen Vorgaben geben.“ Die Politik müsse deshalb „gleichlange Spieße für eine qualitätsgesicherte bezahlbare Versorgung“ sicherstellen, so Rehm abschließend.

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres@bvmed.de

Quelle:
Bundesverband
Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
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