Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

AOK Sachsen/Thüringen

18 Okt 2008 16:25 #1 von Sebald
Hallo zusammen,

ich bekam unlängst Post von der AOK. Die Verlosung ist jetzt auch hier (= in Dresden) durch. Belieferer ist jetzt Abena.

Das heißt erstmal: Schwein gehabt. Weil ich deren Produkte bereits nutze. Insofern also wohl keine 'Paßprobleme' zu erwarten sind.

Jetzt aber gilt es, die Sache mit Leben zu füllen (wie Eckhard andernorts so schön sagte...)

Welche Produkte bieten die mir an? Und zu welchen eventuellen Zuzahlungen? Vor allem bin ich gespannt, ob ich gleich den ganzen Quartalsbedarf abnehmen muß. - ...wird wahrscheinlich so sein.

Aber ich kriege ja erst noch den Beratungsanruf des Mitarbeiters. Bin jedenfalls gespannt, wie sich die Sache entwickelt. Aus Berlin hört man ja nicht so Dolles.

Schönste Grüße,
Sebald

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

18 Okt 2008 17:11 #2 von Chris08
Hallo Sebald,

ich kann dich nur beglückwünschen - mit Abena hast du ein großes Los gezogen!!

Ich selbst beziehe seit 2004 von Abena und bin echt begeistert. Du bekommst fast Alle Artikel für die sog. Coop Pauschale - ich bin bei der TK, kann mir aber kaum vorstellen, dass die AOK grundlegend andere Konditionen hat. Für die nicht enthaltenen Artikel ist die Zuzahlung äußerst günstig (bislang für den Karton Pants mit 84 Stk. ca. 20€) Das bedeutet in der Praxis:

die verordnete Stückzahl des Produktes deiner Wahl aus dem Programm von Abena - also Slip oder Vorlage zum Monatspauschalpreis (ca. 3,80€) Von deinem Arzt bekommst du eine Dauerverordnung, schickst das Rezept an Abena und rufst Kartonweise ab - kostenlose 0800er Nummer und ein paar Tage später hast du per DPD oder anderem Paketdienst die Sachen frei Haus.

Übrigens - auch das Rezept geht per Freiumschlag an Abena - also ganz bequem.

Für mich neu ist, dass seit neuestem offenbar auch Pants zum Lieferprogramm ohne Zuzahlung gehören - frag mal nach, ob das ggf. auch für dich gilt.

Also mach dir keine Gedanken, Abena ist ein Superlieferant - nach meiner Erfahrung und die Damen an der Hotline sind sehr kompetent und hilfsbereit.

Viel Glück

Chris

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

18 Okt 2008 19:19 #3 von matti
Hallo,

ich will euren "Jubel" ja nicht schlecht reden, allerdings würde ich Sebald unbedingt einmal um Rückmeldung bitten, wenn den die erste Lieferung gekommen ist.

Mir ist bekannt, dass durchaus auch ein großer Hersteller aus dem Süden Deutschlands sich an Ausschreibungen beteiligt und diese auch gewonnen hat. Allerdings liefert dieser nicht sein "Premiumprodukt" sondern ein dem Ausschreibungspreis "angepasstes" Produkt und dies noch nicht einmal unter seinem eigenem Namen.

Bei Chris bin ich davon überzeugt das er seine qualitativ hochwertige Versorgung auch deshalb relativ zuzahlungsfrei erhält weil über den Festbetrag, welcher ja doch noch einen gewissen Spielraum zulässt, vertraglich abgerechnet wird. Wenn dies erst mal um Ausschreibungen geht (und da gewinnt keiner der nicht unter 30 € Monatsbedarf bereit ist zu liefern) kann sich das ganz schnell mit der Zufriedenheit ändern.

Sehen wir optimistisch in die Zukunft und warten einmal auf die Rückmeldung von Sebald.

Es grüßt

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

18 Okt 2008 19:54 #4 von Sebald
Hallo Matti,

... ja, ich meld' mich dann nochmal. Versprochen! Jetzt glauben wir erstmal an das Gute im System. Wo die Gefahrenpunkte liegen, ist mir ja bekannt.

Im übrigen betrifft das ganze Trara vorerst ja 'nur' die saugenden Hilfsmittel. Wenn die AOK erstmal die Katheter für sich entdeckt, dann wird es nochmal richtig lustig.

Schönste Grüße,
Sebald

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

19 Okt 2008 13:01 #5 von matti
Da täuschst du dich !

Es ist richtig, dass die Krankenkassen vor allem bei den aufsaugenden Hilfsmitteln bislang Ausschreibungen durchgeführt haben. Allerdings schreiben verschiedene Krankenkassen mittlerweile auch andere Hilfsmittel aus, beispielsweise Dekubitussysteme oder Stomaversorgung. Grundsätzlich sind alle Krankenkassen, nach aktueller Gesetzeslage, dazu verpflichtet !!! ab dem 1. Januar 2009 ALLE Hilfsmittel auszuschreiben. Dazu zählen dann sowohl Katheter wie auch Rollstühle, Pflegebetten etc.

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

20 Okt 2008 00:03 #6 von eckhard11 ✝
Bevor ich zu dem WDR-Dreh fuhr, war ich noch bei meinem Sanitätshaus, um mich etwas kundiger zu machen.
( Es hätte ja gut sein können, dass der WDR bei diesem Thema nachfragen würde, was aber nicht geschah )

Im Sanitätshaus erläuterte man mir, dass z.B. die Barmer Ersatzkasse mit einem Hersteller im Süden unserer schönen Republik einen Vertrag geschlossen habe.
( Auch ich nutze einen Artikel dieses Herstellers, eine Vorlage, allerdings in der Premiumqualität )

Man bedeutete mir, die gelieferte, zuzahlungsfreie Qualität der Vorlagen besagter Firma sei so extrem schlecht, dass viele Kunden darauf verzichten und eine sogenannte “Hausmarke” erwerben würden, welche den Ansprüchen viel mehr gerecht würde.
( Jedes vernünftige Sanitätshaus hat eine “Hausmarke” )

Es scheint ergo keineswegs so, als wenn wir uns auf schlechte koreanische oder chinesische Ware einstellen müssten, diese können große, eigentlich auf Qualität bedachte, deutsche Firmen anscheinend ebenfalls liefern......

Gruß
Eckhard

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

23 Okt 2008 21:23 #7 von Novalis
Bundestag für Verlängerung der Übergangsfrist - Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln weiterhin in Gefahr


Berlin, 22. Oktober 2008 - Der Bundestag hat am 17. Oktober Nachbesserungen zu den Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Hilfsmittelbereich verabschiedet. Kurzzeitig können viele gesetzlich krankenversicherte Hilfsmittelnutzer aufatmen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr ist in den meisten Fällen eine Versorgung durch die gewohnten Leistungserbringer noch bis zum 31. Dezember 2009 möglich. Dennoch ist die Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln weiterhin in Gefahr. Nach wie vor haben die Krankenkassen die Möglichkeit, die Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln öffentlich auszuschreiben und an einen exklusiven Vertragspartner zu vergeben. Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Ausschreibung, bleibt dem Patienten keine Wahl. Entweder er akzeptiert die Versorgung durch den exklusiven Vertragspartner der Kasse oder er muss gegebenenfalls seine Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Nach den nun beschlossenen Änderungen sind die Krankenkassen allerdings nicht mehr zwingend zu Ausschreibungen verpflichtet. Alternativ können sie gleichberechtigt Verträge aushandeln, zu denen alle qualifizierten Versorgungspartner bei Interesse beitreten können. In diesem Fall bleibt für die Patienten zumindest die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Leistungserbringern erhalten. Ob die Krankenkassen diese Alternative zu Ausschreibungen im Sinne der Versicherten nutzen, bleibt allein ihnen überlassen.

Betroffenen-Vertreter zeigen sich skeptisch. „Die ersten Erfahrungen mit Hilfsmittelausschreibungen zeigen, dass der Patient dabei auf der Strecke bleibt. Bei Qualität, individueller Betreuung und Beratung wird knallhart gespart“, kommentiert Hartwig Eisel von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. und Mitstreiter im Aktionsbündnis „meine Wahl!“. „Wir appellieren nachdrücklich an die Krankenkassen, jene kurzfristigen Preiseffekte, die sich möglicherweise mit Ausschreibungen erzielen lassen, nicht über nachhaltige, am Wohl des Patienten orientierte Lösungen zu stellen. Das Recht der Versicherten auf Mitbestimmung muss auf jeden Fall respektiert werden.“

Auch wenn keine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat besteht, wird die Länderkammer das neue Gesetz voraussichtlich am 7. November beraten. Neben der Verlängerung der Übergangsfrist und der Lockerung der Ausschreibungsregelung soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Abstimmung mit Dachorganisationen der Leistungserbringer definieren, in welchen Fällen Ausschreibungen zweckmäßig sind. Außerdem ist ein Präqualifizierungsverfahren vorgesehen, um ein Mindestmaß an Qualität festzuschreiben und Bürokratie abzubauen. Auch soll es zukünftig eine Informationspflicht der Krankenkassen über Vertragsinhalte und ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen geben.



Pressekontakt:

Bärbel Hestert-Vecoli
Aktionsbüro »meine Wahl!«
c/o Weber Shandwick
Schönhauser Allee 37, Geb. P
10435 Berlin

Tel.: +49 (0)30 203 51-27
bhestert@webershandwick.com

www.buendnis-meine-wahl.de

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

27 Okt 2008 13:18 #8 von Sebald
Hallo Novalis,

vielen Dank für den aktuellen Bericht!

Wennn ich das richtig lese, wird hier zwar ein Zeichen für die weiterhin indivduelle Versorgung gesetzt, aber eben keine Lanze gebrochen.

Die Kassen können also weiterhin Losverfahren einrichten und bezirksweise zentralisieren. Sie müssen es freilich nicht. (Aber wer verdient eben nicht gerne Geld? Zumal die Kassen jetzt auch pleite gehen können...)

Also der typische Effekt solcher Regelungen, daß es zu keiner einheitlichen Verfahrenspraxis kommt, sondern Unterschiede und Sonderfälle bestehen bleiben. Von Kasse zu Kasse, von Region zu Region.

Macht einen auch nicht wirklich glücklich.

Trotzdem schönste Grüße,
Sebald.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

27 Okt 2008 16:06 #9 von Novalis
Hallo Sebald,

ja, dem ist leider so.

Auch wird der von der Schätzerkommission des Bundesgesundheitsministeriums festgelegte Einheitsbeitrag von 15,5 % für den Gesundheitsfonds auf Dauer kaum ausreichen, um den GKV kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen. Der Staat entledigt sich immer mehr seiner Pflichten zur Daseinsvorsorge, indem er den Kassen in den letzten Jahren ständig neue versicherungsfremde Leistungen aufdrückt. So "entlastet" der Bund seinen Etat, indem er für "Hartz IV"-, Sozialgeld- und Grundsicherungsempfänger nur eine monatliche "Kopfpauschale" von 118 Euro überweist, obwohl das bei weitem nicht die durchschnittlichen Kosten eines Versicherten deckt. Andererseits verhindert die Pharmalobby das Einfrieren von Preisen. Ganz zu schweigen von einer allgemeinen Pflicht zur GKV ohne Ausnahmen. Es ist offenbar einfacher, Beiträge zu erhöhen und Leistungen einzuschränken.

Siehe auch Pressemitteilung des Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel ( http://www.igsf-stiftung.de/html/pm_kurzendf.HTM ). Langfassung unter http://www.igsf-stiftung.de/PM110_lang.pdf .

Beste Grüße

Novalis

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

06 Nov 2008 16:59 #10 von Angieberlin

eckhard11 schrieb: Bevor ich zu dem WDR-Dreh fuhr, war ich noch bei meinem Sanitätshaus, um mich etwas kundiger zu machen.
( Es hätte ja gut sein können, dass der WDR bei diesem Thema nachfragen würde, was aber nicht geschah )

Im Sanitätshaus erläuterte man mir, dass z.B. die Barmer Ersatzkasse mit einem Hersteller im Süden unserer schönen Republik einen Vertrag geschlossen habe.
( Auch ich nutze einen Artikel dieses Herstellers, eine Vorlage, allerdings in der Premiumqualität )

Gruß
Eckhard


Hallo Eckhard,:)

was hat das da mit dem WDR Dreh auf sich? Wo kann ich ggf mehr darüber lesen?


Das ist interessant, -nach meiner Kenntnis schrieb die Barmer bisher nur den Vetrag für IKM aus und nahm als Gewinner und bundesweit zuständigen Monopolisten die MOHAGE in's Boot. Allerdings ist MOHAGE KEIN HERSTELLER, sondern beliefert mit diversen Produkten vieler Hersteller, dies allerdings mit den hier nachzulesenden Servicemängeln.
MOHAGE ist bekanntlich hier in Berlin mit Haupt(oder einzigem) Firmensitz ansässig, also kaum im "Süden".
Bin ich evtl. falsch informiert ?

Gruß
Angie

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: MichaelDah
Ladezeit der Seite: 0.207 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 55

Gestern 2206

Monat 41137

Insgesamt 9921036

Aktuell sind 107 Gäste und ein Mitglied online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden