Hallo Aliana,
die nach gesetzlichen Vorgaben erfolgte Feststellung eines Pflegebedarfs verpflichtet keinen Pflegedienst zur Übernahme einer einzelnen Person. Hier zeigt sich das Dilemma des allgegenwärtigen Pflegenotstands sehr deutlich.
Den ambulanten Pflegediensten fehlt es mittlwerweile dramatisch an Personal. Teilweise stimmen die Grundbedingungen nicht, teilweise ist dieser "Zustand" meiner Meinung nach aber auch hausgemacht. Eine Steigerung der Attraktivität für den Beruf finden von keiner Seite statt.
Als ich im März nach Berlin zog, immerhin die größte Sadt Deutschlands, hätte ich mir niemals vorstellen können wie schwierig es werden würde einen neuen Pflegedienst zu finden. Kein Einziger hatte mehr Kapazitäten frei und dies bei einer dauerhaften Versorgung, täglich, welche dem Pflegedienst tausende Euro im Jahr einbringt. Wo kein Personal mehr vorhanden ist oder gefunden werden kann, kann kein Neukunde dazukommen. So einfach, wie traurig.
Verhinderungspflegen fallen dann natürlich erst recht hinten runter.
Es gibt einige Reiseveranstalter, welche betreute Einzel- oder Gruppenreisen anbieten. Hier wäre die Pflege gesichert. Nachteil, diese Reisen sind meist unglaublich teuer. Mitunter kann man den pflegerischen Anteil über die Verhinderungspflege abrechnen.
Diese Reiseanbieter führen auf ihren Homepages aber auch die Urlaubsquartiere auf. Daran orientiere ich mich mitunter, weil sehr detailierte Angaben zur Barrierefreiheit bei der Vorstellung gemacht werden.
Dies könnte euch vielleicht helfen. Ein Hotel, welches aufgrund des barrierefreien Angebotes viele Menschen mit Behinderung im laufe des Jahres beherbergt, hat häufig gute Kontakte zu örtlichen Pflegediensten und kann vermitteln. Einige Pflegedienste haben daher dann auch genau für die Verhinderungspflegen der Urlauber Personalkapazitäten vorhanden.
Generell möchte ich darauf hinweisen, dass es in der Regel nicht ausreicht ausschließlich beim An- und Ausziehen eine Hilfestellung zu benötigen, um einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen. Wenn dies 14 Tage als einzige Leistung der Verhinderungspflege abgerechnet wird, ist die nächste MDK Prüfung nicht mehr all zu weit.
Welcher Pflegegrad besteht den?
Hier einmal einige Anbieter:
www.accamino.de/reisen/art/deutschland/
www.runa-reisen.de/reisen/reiseziele.php
www.drk-seniorenreise.de/
www.hausrheinsberg.de/
www.weitsprung-reisen.de/
Viel Glück!
Matti