Hallo Sydney,
Transanale Irrigation und die Verabreichung von Spritzen zählen zur sogenannten Behandlungspflege. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von Pflegekräften auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Da es sich hierbei um medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Tätigkeiten handelt, werden diese über eine ärztliche Verordnung abgerechnet.
Im Rahmen eines Pflegegrades werden hingegen sogenannte grundpflegerische Leistungen erbracht. Diese umfassen Hilfeleistungen bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Behandlungspflege gehört nicht dazu und wird separat über die Krankenversicherung abgerechnet.
Die Verordnung für “Häusliche Krankenpflege” (HKP) umfasst verschiedene Leistungen, die in drei Hauptkategorien unterteilt werden können: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Hier ein detaillierter Überblick der einzelnen Kategorien und deren typische Leistungen:
Behandlungspflege
Diese Kategorie umfasst medizinische Leistungen, die von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden müssen und die ärztlich angeordnet sind. Typische Leistungen sind:
Wundversorgung: Anlegen und Wechseln von Verbänden, Wundkontrolle.
Medikamentengabe: Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Infusionen.
Injektionen: Subkutane, intramuskuläre oder intravenöse Injektionen.
Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Stomaversorgung: Versorgung und Betreuung eines Stomas.
Katheterversorgung: Einführen, Wechseln und Pflege von Kathetern.
Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder -verbänden.
Enterale Ernährung: Versorgung bei Magensonden, PEG-Sonden.
Grundpflege (dies wäre der Fall wenn kurzfristg und zeitlich begrenzt diese Pflegetätigkeiten anfallen, aber kein Pflegegrad vorliegt)
Die Grundpflege umfasst Maßnahmen, die zur Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse notwendig sind. Diese können unter anderem folgende Tätigkeiten beinhalten:
Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden.
Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Zubereiten von Mahlzeiten.
Mobilisation: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen oder Lagern.
An- und Auskleiden.
Blasen- und Darmentleerung: Unterstützung bei der Toilettengang, Wechseln von Inkontinenzmaterial.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Diese Leistungen können ebenfalls verordnet werden, sofern sie im direkten Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung stehen:
Einkauf von Lebensmitteln und notwendigen Haushaltsartikeln.
Reinigung der Wohnung: Grundreinigung, Wischen, Staubsaugen.
Wäschepflege: Waschen, Bügeln und Falten der Wäsche.
Zubereitung von Mahlzeiten.
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Ärztliche Verordnung: Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist eine Verordnung durch einen Arzt, die begründet und notwendig sein muss.
Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse muss die häusliche Krankenpflege genehmigen. Bei akuten Fällen kann die Leistung auch rückwirkend beantragt werden.
Zeitliche Befristung: In der Regel ist die häusliche Krankenpflege zeitlich befristet und orientiert sich an der Dauer der Krankheit bzw. der notwendigen medizinischen Behandlung.
Spreche mit deinem Hausarzt über die notwendigen Anforderungen und lasse die entsprechende Verordnung ausstellen. Anschließend kann diese Verordnung bei einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingereicht werden, der die weiteren Schritte mit der Krankenkasse koordiniert.
Gruß
Matti