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Zuzahlung bei Abena... mache ich was falsch?

26 Nov 2007 17:01 #1 von Struppi
Hallo alle zusammen,

ich benötige z.Zt. aufgrund der starken Durchfälle unter meiner Chemotherapie eine zuverlässige Versorgung mit Inko-Slips. Diese habe ich in dem Produkt "Abena AbriForm X-Plus Gr. Large" für mich gefunden. So weit gut und schön.

Ich hatte bereits bei meiner letzten Bestellung (Sanitätshaus; ist das günstigste im Raum Kiel nach div. Telefonaten, die gelben Seiten hoch und runter) eine in meinen Augen horrende Selbstbeteiligung gehabt (ca. 40,00 € - für 3 Kartons/108 Stk.)

Nun ergab auch die Anfrage direkt bei Abena-Deuschland GmbH, dass ich sogar nach Abzug der Leistungen meiner KK (AOK Schleswig-Holstein - zahlt 0,69 € á Stk.) eine Eigenbeteiligung/verbleibenden Restbetrag in Höhe von 86,00 € (!!! - Schock!) hätte bei einer Abnahme von 4 Kartons (144 Stk.).

Ein Anruf bei der KK war heute auch nicht sehr fruchtbar. Ich wurde zwar auf einen Sanitätshaus verwiesen, welches mit der AOK zusammen arbeitet, aber - und jetzt kommt das Aber - noch nie etwas von Abena gehört haben will. Und außerdem war er nicht Willens, für nur einen Abnehmer etwas dort zu bestellen. Die Unlust, sich mit mir überhaupt unterhalten zu müssen, war unüberhörbar. Na, tolle Wurst!

Bin ich einfach nur zu blöd oder sind die wirklich so teuer? Ich würde auf der anderen Seite nach diesem einmal genossenen "Luxus" ungern wieder auf ein anderes Produkt ausweichen.

Für ein kurzes - oder längeres - Statement wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Struppi

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26 Nov 2007 20:58 #2 von eckhard11 ✝
Nein, Struppi,

die Dinger sind so teuer.....

Geh mal in die Super - Suchmaschine Metacrawler, ( die durchsucht gleich mehrere andere Suchmaschinen, so auch Google etc. ),
http://www.metacrawler.de/

und gib dort die Bezeichnung "Abena AbriForm X-Plus Gr. Large" ein.

Der preiswerteste Anbieter, ( hat aber keine Wertungen ), liegt bei knapp 13,00 Euronen/12 Stück, der Mittelpreis liegt bei 16,86 Euronen/12 Stück.
Wenn Du jetzt mal hochrechnest, dann bist Du mit 40,00 Euronen richtig gut bedient.

Überleg mal, eine kostet Dich dann nur 37,70 Cent.....

Gruß
Eckhard

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27 Nov 2007 13:38 #3 von Chris08
Hallo Struppi,

wie sagt man so schön - Pech gehabt, falsche Kasse. Nach meiner Kenntnis, und dein Aruf bei Abena hat das ja bestätigt, hat deine AOK kein Abkommen mit Abena, und dann sind die so teuer. Ich habe das Glück, bei der TK versichert zu sein und "schwelge im Luxus", weil ich für den Bedarf nur 10€ im Quartal zahle.

Was hast du für Möglichkeiten ??
- mal bei der Kasse nachfragen, ob die nicht mit Abena einen Vertag machen wollen, wieso kann die TK und die AOK nicht (ich bekomme Größe M mit einem Betrag von 0,56€ und das geht ja auch)
- prüfen ob du wechseln kannst (denke aber mal, dass das sehr schwierig wird)
- da deine Inko mit der Grunderkrankung - CA - zusammenhängt und das ja noch nicht geheilt ist müßtest du unter die Chroniker Regelung fallen - dann dürfen max. 1% deiner Eikünfte für Zuzahlungen draufgehen - also bist du ein Fall für die Befreung ??

hoffe mal, dass ein paar Anregungen dabei waren, machs gut

Chris

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28 Nov 2007 13:41 #4 von Struppi
Hallo Eckhard,
hallo Chris,

vielen Dank für die schnellen und guten Antworten.

Ich bin heute wieder einen Schritt weiter - in dieser Frage kommt offenbar der Pitt-Bull in meiner Promenaden-Mischung zum Tragen und ich habe gestern erneut bei der AOK telefonisch "rumgenervt".

Ich weiß jetzt, dass die AOK einen Versorungsvertrag mit dem Sanitätshaus Henry Kruse GmbH in Kiel hat. Dieses Sani-Haus (das sich bislang unter meinen Radar bewegt hatte und auch nicht unter Sani-Haus in den Gelben Seiten zu finden war) ist nun verpflichtet, mir zu einer Pauschale von € 32,00 (?, bin nicht mehr ganz sicher, aber in dem Dreh sollte es sich bewegen) meine Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Na, das werde ich doch glatt mal ausprobieren. :wink:

Ich wurde von der Sachbearbeiterin sogar noch mal darauf hingewiesen, dass ich ja freie Produktwahl hätte und eine Zuzahlung/Eigenbeteiligung nicht entstehen sollte. Mal gucken, bin gespannt und warte jetzt auf den Rückruf der Firma Kruse.

@ Chris:
Danke für den 1. Rat, diese Hartnäckigkeit hat sich ja jetzt bereits ausgezahlt.

Zu den Punkten 2. und 3... mmmh, ein Wechsel der Krankenkasse sieht eher schlecht aus - und wenn ich ehrlich bin, würde ich mich an Stelle einer KK auch nicht als Versicherungsnehmer haben wollen. Hier hat die AOK leider die "Ar...-karte" gezogen :lol: .

Eine Zuzahlungsbefreiung liegt bei mir bereits seit April diesen Jahres vor, dies scheint aber nicht für die Selbstbeteiligung für die Inko-Slips zu gelten (? - wenn doch, habe ich mich jahrelang besch... lassen).

Danke und Gruß

Struppi

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28 Nov 2007 15:46 #5 von Chris08
Hallo Stuppi,

schön, das wir dir ein wenig weiterhelfen konnten.

In der Tat scheint es mir so, als wenn du besch... wurdest. Allerdings - du bist in der Verpflichtung, den Lieferanten von deiner Befreiung in Kenntnis zu setzen!!, die fragen selten danach.

Wenn meine Infos richtig sind, bezieht sich die genannte Pauschale genau auf die 3,30€ eigene Zuzahlung (10%) des Betrages, den der Lieferant von der Kasse bekommt - je Monat, das mal 3 macht die besagten 10€. Nun stellt sich die Frage, die du aber mit einem weiteren Anruf bei der Kasse endgültig klären kannst, ob genau dieser Betrag entfällt, da du ja Zuzahlungsbefreit bist - ich vermute ja!!!

Ob der Lieferant allerdings verpflichtet werden kann, für diesen Betrag auch Produkte zu liefern, für die eine sog. wirtschaftliche Zuzahlung für qualitativ bessere Produkte verlangt wird, das wage ich zu bezweifeln, aber auch das kann durch den Anruf bei der Kasse endgültig geklärt werden. Möglicherweise hilft ja der Hinweis darauf, dass eben die TK genau die Produkte von Abena zu diesen Vertragsbedingungen liefert - allerdings eben nicht alles, sondern nur die Standard Windeln und Vorlagen - also keine Air Produkte, Pants oder Wings. Diese allerdings in den verorneten Stückzahlen. Wenn du also wg. Chemo einen Bedarf von 8 Stk für den Tag und 3 für die Nacht hast, dann bekommst du eben 11-12 für die Pauschale je Tag geliefert.

Ich wünsche dir alles Gute

Chris

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28 Nov 2007 18:30 #6 von matti
Hallo Struppi und Chris,

ich glaube das ihr beide auf dem Holzweg seit. Mir scheint es so, das ihr die gesetzliche Zuzahlung und die wirtschaftliche Zuzahlung verwechselt.

Die neuen Festbeträge ändern nichts an der gesetzlichen Zuzahlung. Nach wie vor brauchen Kinder, Personen unter 18 Jahren und sonstige von der gesetzlichen Zuzahlung Befreite keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Von diesem Personenkreis kann aber die wirtschaftliche Aufzahlung in voller Höhe verlangt werden, und zwar Einkommensunabhängig. Auch die Art des Einkommens ist nicht relevat (Hartz 4, EU-Rente).

Wir haben eine Zweiklassenmedizin! Der "Arme" muss, wenn er nicht zuzahlen kann, sich mit einem billigeren, und zumeist schlechteren, Produkt zufrieden geben.

Eine Behinderung bedeutet auch nicht zwangsläufig das jemand chronisch Krank ist. Behinderte sind nicht pauschal krank!

Der Gesetzgeber sagt:
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe zwei oder drei vor.
- Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine

- lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
eine Verminderung der Lebenserwartung oder
- eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität auf Grund dieser Erkrankung zu erwarten ist.

Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Belastungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr. Die Absenkung der Belastungsgrenze gilt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert.

In der Regel verzichten die Krankenkasse bei Pflegestufe II und III auf den Nachweis der chronischen Erkrankung.

Mir scheint, als ob Struppi an einen besonders "kompetenten" Berater seiner Krankenkasse gelangt ist.
Menschen mit einer Pflegestufe können im Monat 33 € auf Nachweis für Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld abrechnen. Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Handschuhe oder Desinfektion. Windeln sind keine Pflegehilfsmittel! und haben mit dieser Pauschale überhaupt nichts zu tun!

Deine Kasse hat bislang 0,69 € pro Stück gezahlt, da scheint mir nichts mit "Verarschung". Wenn sie dies nicht haben, dann nennt man dies nicht "verarsche", sondern betrug. Mit jeder Pauschale unter mindestens 100 € lässt du dich "verarschen". Rechne mal 0.69 € pro Windel auf deinen Monatsbedarf hoch. Du willst doch nicht noch schlechter versorgt werden, oder?

Sicherlich haben manche Händler Verträge mit den Kassen abgeschlossen, welche besagen das für eine Pauschale X die Hilfsmittel geliefert werden müssen. Der Händler leifert aber dann auch nur Produkt X und dies ist bestimmt kein hochwertiges. Natürlich hast du freie Produktwahl, aber doch nicht bei einer Pauschale.

Von einem Wechsel der Krankenkasse würde ich dir ganz dringed abraten. Wechselspielchen können gesunde Menschen machen aber nicht schwer chronisch Kranke mit Pflegestufe (können schon, aber...). Hast du dir mal überlegt wieviele Hilfsmittel du benutzt, welche Eigentum deiner jetzigen Krankenkasse sind? Willst du einen Beantragungsmarathon bei deiner neuen Kasse machen? Die sind zwar gesetzlich verpflichtet dich aufzunehmen, schlagen aber bestimmt Purzelbäume, wenn du ihr Kunde werden willst. Du glaubst doch nicht das sich eine neue Kasse beispielsweise bei einem neuen Rollstuhl die Beine ausreist.
Zudem darf man nicht nur die 0,5% weniger Beitrag sehen, sondern die Leistungen. Auch wenn über 90% der Leistungen bei allen Kassen gleich sind, wenn du Krank bist merkst du den Unterschied.

Von Chris würde ich gerne einmal wissen, welches Produkt genau, er in welcher Stückzahl, für welchen Zeitraum, zu welcher Zuzahlung erhält. Das ist mir nämlich immer noch nicht klar. Hat das vielleicht auch was mit der Uni zu tun oder nur mit deiner Kasse?

Gruß

Matti

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28 Nov 2007 21:06 #7 von Struppi
Hallo Matti,

danke für Deinen Beitrag.

Ich erfülle sämtliche Kriterien, die Du aufgezählt hast

- Pflegestufe III
- GdB 100 % und Erwerbsunfähigkeitsrentner
- auch ohne mein CA-Rezidiv bin ich 12 Monate im Jahr in ärzlicher Behandlung (allein schon durch das chron. Schmerz-Syndrom).

Meine Einstufung als "Chronisch Krank" erhalte ich - wie Du bereits angeführt hast - ganz automatisch. Dies ist auch nicht Berechnungsgrundlage für die Zuzahlung zu meinen Inko-Produkten. So weit hatte ich das schon verstanden. Diese von mir zu leistende Pauschale (abhängig von meinem bzw. jetzt unserem Einkommen) mit anschließender Freistellung (z.B. von den Rezeptgebühren) ist durch meinen starken Medikamentenbedarf bereits im 1. Quartal eines Jahres erreicht.

Und da komme ich langsam hinter des Pudels Kern. Völlig korrekt zahlt meine Krankenversicherung die gesetzlich zugesicherten 0,69 € pro Stück bei benötigter Größe und Saugstärke - alles kein Thema bis dahin.

Was sich aber meinem Verständnis bislang entzogen hatte, war die wirtschaftliche Zuzahlung. Daher muß ich wohl als Fazit annehmen, dass meine bisherige Zuzahlung sich im erträglichen Rahmen hält.

Bislang war mir das in dieser Form nur nie aufgefallen, da ich mich primär mit einem Kondomurinal versorge und mein Bedarf an saugenden Inko-Produkten bis zum Beginn der Chemo nicht übermäßig hoch war... (selbige verwendete ich bis dahin nur zur Sicherheit wg. meiner Stuhlinko, wenn ich das Haus längere Zeit verlassen habe, z.B. Kino, Kneipe etc.).

Was den Wechsel der Krankenkasse angeht: Klar wird mich keine andere KK so schnell nehmen - und ich kann es ihr auch nicht verübeln noch habe ich die Absicht eines Wechsels. Ich bin bislang immer gut mit sonstigen Hilfsmitteln von der KK widerspruchslos versorgt worden. Ob es ein Pflegebett war, ein neuer Rollstuhl, Lifter oder aber eine AD-Matratze (mal abgesehen von dem ganzen "Kleinkram-Equipment"). Das alles war bislang nicht problematisch und insofern hege ich auch keinen Groll gegen meine Krankenkasse.

Nur diese verflixte wirtschaftliche Zuzahlung wollte nicht in meinen Dickkopf rein!

Danke noch mal für die ausführliche und vor allen Dingen auch für mich verständliche Antwort und Erklärung.

Schade nur, dass die Sachbearbeiterin nicht in der Lage war, mir das so einfach und schnell zu erklären und mich statt dessen auf völlige gedankliche Abwege gebracht hat... :?

Grüße

Struppi

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29 Nov 2007 14:01 #8 von Chris08
Hallo Matti, Hallo Struppi,

@ Matti - wir haben da keine Missverständnisse - wir meinen genau das selbe!!

zur Sache an sich - Viele Kassen haben Verträge mit Zulieferern, die im Sinne einer vernünftigen Versorgung und einfachen Abrechnung über ein Pauschalsystem abrechnen.

Das geht wie folgt:

viele Betroffene werden von der Kasse an den Vertagsversorger vemittelt. Dieser bekommt pro Fall eine Pauschale von der Kasse in Höhe von z.Zt. ca. 33-35€ je Monat, der Patient zahlt wenn er nicht befreit ist, seinen Anteil von 10% - 3,30€. Das geschieht unabhängig vom Bedarf der Betroffenen!!! - es sind etliche Produkte in der "Grundversorgung enthalten und nur bei einigen Produkten ist eine wirtschaftliche Zuzahlung für Wunschprodukte zu leisten. Durch die goße Fallzahl und die sich daraus ergebende große Stückzahl ist es möglich, dass ein solcher Vertragspartner nicht auf Basis der Einzelstückzahlen abrechnet, sondern pauschal abrechnen kann. Für die Patienten rechnet es sich auch weil sie oft Produkte ohne wirtschaftliche Zuzahlungen bekommen, und die 3,30€ in aller Regel auch anfallen. Dadurch, dass eben in ganz anderen Größenordnungen eingekauft werden kann, kann der Zuliefere immer noch Gewinn erwirtschaften - und das bei einer sehr guten Versorgung der Betrffenen.

Wie sieht das bei mir aus ?? - ich bekomme das "übliche" Rezept - ein Dauerrezept mit einem Tagesbedarf, Produktart (Windel), Größe und der Diagnose - nicht einmal dem Zusatz "zur Teilnehme am gesellschaftl. Leben". Das Rezept schicke ich an die Abena GmbH - mit Freiumschlag (bekomme ich auf Anforderung mit z.B. aktuellem Prospektmaterial). Das schicken die dann an die TK zur Genehmigung (Abena ist Vertragspartner der TK), die Genehmigung wird z.Zt. für 6 Monate erteilt (ges. Regelung) und dann rufe ich bei Abena im Rahmen der genehmigten Stückzahlen meinen Bedarf ab. Ich kann frei wählen aus dem Produktspektrum der Abena GmbH - also Abena Produkte - aber für einiges muß ich auch eine Wirtschaftliche Zuzahlung leisten - s.o. Pants und Wings, sowie Air Produkte. Frei sind Volagen und Windeln in der "normalen" Ausführung, aber der bekannten hochwertigen Qualität.

Beispiel: Rezept Tagesbedarf: 5 Stk. - 150 / Monat + Reserve = 170 Stk.
3 Pack a.14 Stk. je Karton = 42 Stk. - 3-4 Karton/Monat oder ähnliche Stückzahl/Wert anderer Produkte.

Im Sommer verwende ich gern die Vorlagen oder Pants - kein Problem, für den Karton Pants mit 84 Stk. zahle ich dann ca. 20.-€ zu und erledigt ist das für mich, Vorlagen kommen kostenlos, auch wenn die Stückzahlen dann an die Grenze gehen.

Noch Fragen ??

Machts gut

Chris

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11 Dez 2008 16:07 #9 von gabyk
*Ich wurde von der Sachbearbeiterin sogar noch mal darauf hingewiesen, dass ich ja freie Produktwahl hätte und eine Zuzahlung/Eigenbeteiligung nicht entstehen sollte. Mal gucken, bin gespannt und warte jetzt auf den Rückruf der Firma Kruse. *
Von wegen freie Produktwahl und die Firmen müssen das entsprechende Produkt vorhalten :twisted:
Das erzählen die AOK Mitarbeiter/innen immer. Ich habe grade 4 Monate Kampf hinter mir denn der Medi Markt hat mir in der passenden Größe ausschließlich die Teny lady mini plus angeboten,Zuzahlung insgesamt fast 18€
Selbst für das Billigstprodukt Nona forma care das für 18,50 auf dem Markt ist sollte ich einen Mehrwertaufschlag zahlen.
Nun habe ich für 26,95 von einer Onlineapotheke gekauft,liege also w e i t u n t er den 32 € den Medi markt erhält aber zahle trotzdem 10% zu womit ich jedoch gut leben kann. :wink:
Die AOK spart dadurch im Monat locker 10 € :!:
Leider haben die Mitarbeiter mancher Krankenkassen die unangenehme Angewohnheit alles auf die Anderen abzuwälzen............
LG
Gaby

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11 Dez 2008 16:09 #10 von gabyk
*Ich wurde von der Sachbearbeiterin sogar noch mal darauf hingewiesen, dass ich ja freie Produktwahl hätte und eine Zuzahlung/Eigenbeteiligung nicht entstehen sollte. Mal gucken, bin gespannt und warte jetzt auf den Rückruf der Firma Kruse. *
Von wegen freie Produktwahl und die Firmen müssen das entsprechende Produkt vorhalten :twisted:
Das erzählen die AOK Mitarbeiter/innen immer. Ich habe grade 4 Monate Kampf hinter mir denn der Medi Markt hat mir in der passenden Größe ausschließlich die Teny lady mini plus angeboten,Zuzahlung insgesamt fast 18€
Selbst für das Billigstprodukt Nona forma care das für 18,50 auf dem Markt ist sollte ich einen Mehrwertaufschlag zahlen.
Nun habe ich für 26,95 von einer Onlineapotheke gekauft,liege also w e i t u n t er den 32 € den Medi markt erhält aber zahle trotzdem 10% zu womit ich jedoch gut leben kann. :wink:
Die AOK spart dadurch im Monat locker 10 € :!:
Leider haben die Mitarbeiter mancher Krankenkassen die unangenehme Angewohnheit alles auf die Anderen abzuwälzen............
LG
Gaby

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