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Mehr Qualität bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

09 Sep 2016 18:20 #1 von matti
Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat am letzten Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.

Der beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen. Dabei gehen wir mit
Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung in Modellvorhaben testen.“

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

• Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird.

• Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die
Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Zudem werden die Krankenkassen verpflichtet, auch bei der Hilfsmittelversorgung, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen ist, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

• Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben.

• Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen.

• Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.


• Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung befristet.

• Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die
Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist.

Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de
Folgende Benutzer bedankten sich: Jens Schriever ✝, hippo80, Günti, tigerschnegel, Bezzera

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16 Nov 2016 05:24 #2 von tigerschnegel
Hallo Ihr Lieben,

ich plaziere diesen Artikel aus der SZ mal in diesem Forum, weil ich nicht extra ein neues Thema aufmachen will:

www.sueddeutsche.de/leben/mareice-kaiser...erten-kind-1.3244082

Es geht darin auch um den Kampf um Hilfsmittel.

Ich selbst habe immer noch nicht die Kurve gekriegt, was die Finanzierung meiner Pants durch die DAK betrifft. Ich beschäftige mich z.Zt. mehr mit meinen anderen neurologischen Ausfallserscheinungen, für die ich auch eine (eventuell medikamentöse) Lösung bzw. Erleichterung suche.

Ich grüße Euch! :kiss:

Verena
Folgende Benutzer bedankten sich: Esther1

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16 Nov 2016 07:18 #3 von Esther1
Hallo Verena,

dieser Artikel stimmt einen schon sehr traurig. Als wenn Menschen mit Behinderung kein Recht auf Leben hätten.
Wir alle wissen doch gar nicht was in so einem Menschen vorgeht. Wie die Mutter schon schreibt, das Kind war sicher glücklich. Glück hat für jeden Menschen ja eine andere Bedeutung. Also sollte man jedem das auch zugestehen - Glück und Leben.

Ich persönlich bewundere die Eltern, die den Mut haben ein behindertes Kind anzunehmen und groß zu ziehen. Um ehrlich zu sein, ich weiß nicht ob ich den Mut dazu gehabt hätte.

Zum Glück stand ich nie vor dieser Entscheidung. Nachdem ich aus unbekannten Gründen mein erstes Kind Ende des vierten Monats verloren hatte, kamen schon Ängste auf, was wohl mit der nächsten Schwangerschaft kommt. Ich habe 2 Kinder (heute 32 und 29). Als dann bei der Geburt des einen plötzlich die Herztöne aussetzten bekam ich aber schon Panik. Aber ich hatte Glück, der Sauerstoffmangel im Gehirn hat keine größeren Schäden angerichtet. Es traf das Sprachzentrum. Das hatte zur Folge dass mein Sohn mit 3 Jahren noch immer nicht sprechen konnte. Mit viel Förderung und Geduld hat er dann das alles aufgeholt. Heute redet er wie ein Wasserfall.

Grüße

Esther
Folgende Benutzer bedankten sich: tigerschnegel

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