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Überprüfung meiner Inkontinenz durch die DAK (!)

06 Jul 2016 20:39 #41 von Karlchen
Hallo Verena,

kurz eine kleine Kritik: Wenn Du schon Deinen eigenen Namen aus-xt (wie schreibt man das?), dann mach das doch bitte auch mit anderen Namen. Bei dem Doc sicher nicht so schlimm, aber das nur mal am Rande. Dass Du Deinen Namen nicht öffentlich machen willst, dafür haben hier sicher alle Verständnis!

Ich kann ansonsten Deine Erfahrungen so gut nachvollziehen, dass es mich vorhin geschüttelt hat. Speziell, dass man irgendwann das Gefühl hat, dass viele Ärzte irgendwie leicht neben der Spur sind. Ich habe gerade die letzten Tage wieder darüber nachgedacht, ob ich gewisse Erlebnisse im Krankenhaus wirklich erlebt habe, oder ob das doch nur Träume waren oder Fieberwahnsinn. Da waren so skurrile Erlebnisse dabei, dass mir das manche sicherlich nicht glauben werden. Das übrigens, obwohl das Erlebte inzwischen über 10 Jahre her ist.

Was das Umgehen mit den Windeln angeht..nunja...da sind wir nicht beieinander. Ich habe das Thema für mich abgehakt. Gestern war ich grad wieder bei meinem Urologen und er sprach mich wieder auf eine mögliche OP an. Ich: Bitte keine weitere OP! Egal ob Minimalinvasiv oder grösser. Was ich definit nachvollziehen kann ist der Frust vonwegen Krankenkasse und den mistigen Hilfsmitteln ohne Zuzahlung. Wenn ich dazu die Relation sehe vonwegen 0,2% des Etats für Hilfsmittel (nicht nur für Inkos!!!!!!), aber ca. 5% für die Verwaltung der Krankenkassen, da schwillt mir der Hals! Jede grosse Firma mit so einem Verwaltungsetat würde sofort an vielen Schrauben drehen um auch nur 0,1% der Kosten zu vermeiden.

Um nur mal Milchmädchen zu bemühen: 0,1% von ca. 200 Milliarden Kosten der gesetzlichen Krankenkassen sind 200 Millionen. 400 Millionen gehen demnach für die Hilfsmittel drauf. Rechnen wir mal rund 8 Mio. Inkos, also 10% der Einwohner, dann sind das 50€ pro Inkontinentem, wenn man die ganzen anderen Hilfsmittel mal aussen vor lässt. Pro Jahr!!!!! Merkt ihr was? Rechenfehler?

Noch eine Milchmädchenrechnung: Man würde mir also eine OP bezahlen, dem vorher gehen sicher noch ne Menge Untersuchungen. Rechnen wir mal mit ca. 10.000 € für den ganzen Mist. Ich persönlich benötige ca. 40€ für meine Windeln pro Monat. 10.000 / 40 = 250. 250 Monate sind abgerundet 20 Jahre. Ich bin jetzt 62, ich müsste also 82 werden, damit sich die OP rechnet. Da ich extrem vorbelastet bin, werde ich das wohl kaum schaffen die nächsten 20 Jahre zu überleben. Was soll also der Mist? Warum will man mich mit einer OP quälen bei der die Erfolgsquote bei ca. 50% liegt?

So, jetzt aber genug der Wut von einem Bürger und Betroffenen. Mein Urologe wollte mir also nicht helfen, werd mal meinen Hausarzt fragen.

Trotzdem mal eine Frage an Dich, Verena: Wir haben etwas gemeinsam: Spinalkanalstenosen. Ist Dir mal eine Erklärung gekommen, woran sowas liegt? Ich weiss nur, dass ich z.B. auf dem Fuss und auf der Schulter auch so merkwürdige knöcherne Auswüchse habe. Aber noch niemand konnte mir erklären woher das kommt. Die Stenosen sind ja quasi knöcherne Auswüchse der Wirbel in Richtung Knochenmark.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg und viel Kraft!

Gruss vom Karlchen
Folgende Benutzer bedankten sich: tigerschnegel, Tara

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13 Jul 2016 02:01 #42 von tigerschnegel
@Karlchen

Hallo Karlchen,

vielen Dank für Deine Antwort! Ich brauchte ein paar Tage Inkontinenz-Auszeit (natürlich nur vom Schreiben über Inkontinenz, ansonsten ist "sie" ja immer bei mir...), deshalb kommt meine Antwort erst jetzt.

Du kritisiertest das unkenntlich machen meines Nachnamens. Das war sowieso Quatsch, da mein Profil hier einen direkten Link zu meiner Facebook-Seite hat, die ich unter meinem richtigen Namen betreibe.

Den Namen des Oberarztes, den ich angeschrieben hatte, habe ich absichtlich nicht unkenntlich gemacht - für den Fall, dass ein anderer Betroffener sich ebenfalls an diese Klinik wenden möchte.

Ich würde nur den Namen eines Arztes nicht nennen, wenn ich ihn öffentlich kritisieren würde. Das, was ich alles in der UK Köln in der Neurochirurgie erlebt habe, möchte ich eigentlich immer noch zu Papier bringen! Mein Zorn ist nach wie vor riesig!

Du fragtest nach meiner Spinalkanalstenose - bei mir ist ganz klar die Ursache meine Grunderkrankung rheumatoide Arthritis. Die RA befällt im schlimmsten Fall alle Gelenke, aber von der Wirbelsäule nur den obersten Abschnitt, also die HWS.
Warum das so ist, ist wohl bis heute noch ungeklärt. In der Hauptsache treten Spinalkanalstenosen wohl im Alter auf, so habe ich es mal gelesen. Leider habe ich immer noch niemanden gefunden, der solche Stenosen als Rheumapatient(in) erlitten hat.

Für heute liebe Grüße
Verena

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13 Jul 2016 02:13 #43 von tigerschnegel
Hallo Ihr Lieben,

am 30. Juni 2016 hatte ich ja mal wieder meiner Sachbearbeiterin beim für mich zuständigen Hilfsmittel-Kompetenzzentrum der DAK geschrieben. (Siehe meinen Beitrag #29931 in diesem Thread hier.)

Nun bekam ich vor ein paar Tagen Post von der Sachbearbeiterin - sie hätte jetzt meine Anfrage an den MDK weitergeleitet. Ich bin mir nach ein paar Tagen des Überlegens immer noch nicht sicher, ob ich das jetzt gut oder schlecht finden soll.

Ich habe ihr noch nicht wieder geantwortet, werde es aber hoffentlich morgen tun. Ich werde ihr mitteilen, dass ich durchaus bereit bin, einen Arzt des MDK persönlich aufzusuchen, gegen Erstattung der Fahrtkosten.. Ich glaube, ein persönliches Gespräch mit jemandem vom MDK könnte durchaus hilfreich sein, was mein Anliegen der kompletten Finanzierung aller von mir benötigten Pants betrifft. Vielleicht könnte ich mir dadurch ja sogar die Klage vor dem Sozialgericht sparen.

Ich grüße Euch!
Verena

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13 Jul 2016 08:10 #44 von Waldemar69
Hallo Verena,

ich würde erst einmal abwarten was dir der MDK (sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) antwortet. Selbst neige ich auch immer lieber das direkte Gespräch zu suchen, aber was deine Sachbearbeiterin dir sagt, muss nicht in jedem Fall „deckungsgleich“ mit dem übereinstimmen was der MDK oder wie das die Hauptzentrale der D.A.K selbst sieht. Habe da auch meine Erfahrungen gemacht. Der Klageweg bleibt dir immer noch offen.

Lieben Gruß, Waldemar
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13 Jul 2016 23:17 #45 von Horsty
Hallo Verena,

wegen einer infektiösen Augengrippe war es mir nicht möglich in den vergangenen Tagen im Forum präsent zu sein. Mit einem hergestellten Auge, aber nicht blauäugig und abklingenden Fieber, will ich versuchen aus dem Stehgreif aus meiner Sicht auf die letzten Beiträge kurz einzugehen.
So wie Waldemar, habe ich ebenfalls mehrfach Erfahrungen mit dem MDK gemacht. Auch hier gab es völlig konträre Ansichten zwischen KK und MDK, die sich aber zu meinen Gunsten entwickelten.

Zur Argumentation würde ich noch folgendes ins Feld führen:
Die für dich geeigneten Hilfsmittel dienen nicht deiner persönlichen Behaglichkeit oder Bequemlichkeit, sondern ausschließlich aus medizinischen Anlässen. Also Vermeidung weiterer gesundheitlicher Probleme, wie Hautirritationen, Pilzinfektionen oder zusätzlicher Harninfektionen und damit weiteren Schaden für die Solidargemeinschaft abwenden.

Die finanziellen Forderungen würde ich zunächst noch nicht anführen; diese ergeben sich dann aus der bewilligten ärztlichen Verordnung.

Du hattest dich gewundert, dass so wenig Klagen beim Sozialgericht anhängig sind, dem ist aber so.

Hier ein – vielleicht schon bekanntes- Beispiel aus Berlin-Brandenburg:
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande...omHL=true#focuspoint
Daraus einige Passagen, die auch für dich interessant sein dürften:

Leitsatz
Der Versicherte ist nicht auf die Hilfsmittelleistungen durch den Vertragspartner der Krankenkasse nach § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V beschränkt, wenn dessen Lieferungen keine ausreichende Versorgung im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V darstellen.

Da sie inkontinent war, benötigte sie Windeln und wurde bis Juli 2008 auf Kosten der Beklagten mit Windeln „S + Größe L“ versorgt. Die Windeln wurden ihr jeweils von ihrem Hausarzt verordnet.

Es lag also eine gültige Verordnung vor.

Die Versicherte war nicht gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V auf eine Windellieferung durch den Vertragspartner der Beklagten beschränkt, weil dessen Lieferungen unzureichend waren:
Aus § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ergibt sich ein Anspruch auf passgerechte und mängelfreie Windeln in ausreichender Stückzahl:
Windeln sind zum Ausgleich der Inkontinenz ungeeignet, wenn sie trotz ordnungsgemäßen Anlegens nicht so passen, dass sie dicht halten.

Dies trifft sicherlich aufgrund deiner Vorerkrankung auch zu.

Gleiches gilt, wenn sie sich während des Tragens teilweise auflösen und beispielsweise Füllmaterial austritt.


Falls es deine Zeit erlaubt, kannst du dir auch den Gesamten Text ansehen und die für dich zutreffenden Abschnitte heraussuchen.


Wie bereits von Karlchen und Waldemar ausgeführt, ist es nicht zu fassen, welche „ Prüfmethode“ für das Fassungsvermögen angewandt wird. Obwohl die ISO Rothwell-Methode 11948-1 Tauchtest keine rechtliche Verbindlichkeit hat, wird sie oft zur Bestimmung der erforderlichen Menge herangezogen.

In der Praxis müsste es so aussehen, dass man das betreffende Hilfsmittel freischwebend und plangelegt ständig zwischen die beiden großen Zehen positionieren müsste. Außerdem darf man sich weder hinsetzen noch liegen und keinesfalls bekleidet sein…etc… einfach unvorstellbar!!!

Infolgedessen, so meine Erinnerungen, sind schon vor Jahren realistischere Prüfverfahren erarbeitet worden, die zumindest die Druck- und Einnässungsverhältnisse annähernd nachempfinden, jedoch leider noch nicht, trotz der enthaltenen Schwächen, übernommen wurden.

Hinzu kommt noch, dass unabhängig vom Fassungsvermögen des Produktes die Dichtigkeit eine entscheidende Rolle spielt; also die Passform des Produktes. Es ist daher äußerst problematisch die jeweils unterschiedlichen anatomischen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Bei auftretenden Undichtigkeiten muss unbedingt in kürzeren Intervallen gewechselt werden.

Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass der obere Grenzwert für eine Hautschädigung bei 5ml/m² liegt, also ein durchaus niedriger Wert, den man kaum spürt.
Dies würde ich beim Gespräch mit dem MDK mit erwähnen.

Es grüßt Horsty
Folgende Benutzer bedankten sich: Waldemar69

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14 Jul 2016 04:54 - 14 Jul 2016 04:55 #46 von Horsty
Hallo nochmals,

gestern hatte ich vermerkt:

…dass der obere Grenzwert für eine Hautschädigung bei 5ml/m² liegt..


Hier liegt ein Irrtum vor, denn der Wert muss um den Faktor 3 erhöht werden. Als „Eselsbrücke“ hatte ich mir die Fläche einer Vorlage von ca. 330cm² gemerkt, ergo 15 g/m².

Horsty

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14 Jul 2016 08:21 #47 von Waldemar69
Um Horsty`s Ausführungen noch zu ergänzen und wie so etwas bei einem vom Gericht bestellten „Gutachterprozess“ für dich ausgehen könnte:

Mein erster Klageprozess vor dem Sozialgericht wurde nach meiner Prostataektomie 2007 beim Sozialgericht bzgl. besserer Inkontinenzversorgung und Klage zur höherem GdB wegen starker Belastungsinkontinenz von mir geführt.

Grund: Mir wurde nach Ziehung des ersten Katheders nach der Operation und kompletten Harnverschluss und akutem Notfall vom Chefarzt selbst der Katheder der vorher nicht in der Blase, sondern außerhalb in den Bauchraum gesteckt wurde fixiert. Dabei wurde mein Sphinkter (Schließmuskel) dermaßen verletzt, dass ich seitdem dauerhaft irreversibel inkontinent bleiben werde. Die alleinige Findung bis zu diesem Punkt der „Vertuschung“ im Gesundheitssystem würde ein Buch füllen. Weder das MDK noch die KK haben das jemals ernstlich überprüft. Mein Hausurologe hatte dass letztlich wegen eines erneutem Sphinkterverschluss mit einer Videountersuchung herausgefunden. - Eine Erhöhung des GdB wurde jedoch erst einmal abgeschmettert.

Bei meiner Klage und Anhörung dagegen vor dem Sozialgericht danach von 50 auf 80 GdB erhöht, um mich nach der 5-Jahresregelung wieder auf 50 Prozent (erwarteter Heilungsprozess nach 5 Jahren) zurückzustufen. Nach diversen anderen Erkrankungen habe ich jetzt wieder den 80 GdB und dauerhaft. - Bei meiner letzte Klage vor dem Sozialgericht ging es u.a. wegen meines dauerhaften GdB um einen geldlichen Ausgleich. (Minderung der GEZ ab 80 GdB, „für Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde“.) wegen meiner dauerhaften Einschränkungen am öffentlichen Leben teilzuhaben. - Abgeschmettert! Mache ja dennoch Selbsthilfe im öffentlichen Bereich, für das „öffentliche Allgemeinwohl“. - Geht doch! Das „Ehrenamt“ zählt wie von mir beschrieben überhaupt nicht für die „Sozial!“Gerichte. - Es geht um Fakten, welche auch immer?

Ein ärztlicher vom Sozialgericht bestellter Gutachter zeigte mir gleich zu Beginn „wie der Hase“ bei gerichtlichen Gutachterprozessen läuft.

Es geht bei gerichtlichen Gutachterprozessen auch weniger um die Notwendigkeit bei deiner Behinderung. Insoweit zählen nicht einmal deine vielen dem Gericht vorliegenden ärztlichen Bulletins, sondern wie du dort erscheinst, also eigentlich nebensächliche „subjektive“ Dinge wie Alter, Kleidung, Gepflegtheit, Verschmutzung deiner Vorlage, deine Kompromissbereitschaft. Bei der Anhörung zählen deine eigenen Ansichten darüber nur bedingt, sondern vielfach die zu Gunsten des Gerichts bestellten Gutachters.

„Was noch?“, immer zwischen deinen Antworten. - Bei „nicht einsichtigen Antworten?“ diktierte dieser „Doktor“ des Gerichts auch sofort deine Uneinsichtigkeit auf seine Fragen. (Klagender zeigte sich uneinsichtig. Klagender ist nicht in der Lage meinen Ausführungen folge zu leisten.) Das Gericht folgt in der Regel immer den Ausführungen des gerichtlich bestellten Gutachters. Würde mich heute ohne eine Anwalt dort nicht mehr sehen lassen. Also „menschlich“ allein ohne Anwalt miteinander reden wollen? - Eine Illusion! Und wenn, eher ein „Zufallstreffer, wenn du dort vorfindest. Wenn du zu sehr mit Einwänden vor Gericht nervst, könnte dir das Sozialgericht außerdem vorschlagen, doch ein eigenes privates Gutachten erstellen zu lassen. Das zahlst du dann aus eigener Taschen.

Freundlicherweise werden dir die Kosten dafür auch als Hilfestellung schriftlich gleich mitgeteilt, um dich vor weiteren „kostenlosen“ Klagen für dich vor dem Sozialgericht abzuhalten. - Im Grunde ein zutiefst menschlich zynisches Verfahren.

Ich habe das hier angeführt um dir aufzuzeigen, dass so etwas jedem auch passieren könnte. - Und auch passiert. Die meisten Betroffenen schweigen darüber. - Einige eben nicht mehr. Die findest du/ihr hier.

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14 Jul 2016 09:12 - 14 Jul 2016 09:24 #48 von Matti
Lieber Waldemar,

vielen Dank für deine Darstellung. Traurig, aber so sieht die Realität aus. Recht empfinden und Recht erhalten ist ein himmelweiter Unterschied, leider.

Bei der Anerkennung eines Grad der Behinderung zählt die Ursache viel weniger als die Folge. Sprich, welche Einschränkungen zieht die Behinderung für dich persönlich nach sich. Dies heißt deshalb ja auch Nachteilsausgleich. Im Prinzip wirst du immer mit einer fiktiven Personengruppe deines Alters verglichen und deine Nachteile (durch die Einschränkungen) werden dann bewertet.

Die Argumentation darf niemals lauten: Ja, ich bin doch Rheumapatient oder Prostataektomiert. Nein, sie muss lauten: Dies sind meine persönlichen Einschränkungen, mein Nachteil gegenüber einen vergleichbar Gesunden meines Geschlechts und Alters.

Das dir das Merkzeichen RF nicht anerkannt wurde, kann ich allerdings nachvollziehen, auch wenn ich dir dies grundsätzlich "gegönnt" hätte. Ich bekommen dies auch nicht und habe einen GdB von 100 und zudem Pflegestufe 3. Da bricht uns unsere Selbsthilfearbeit das "Genick", aber eben nicht ausschließlich.
Letztlich, nehme ich an, bist du eben auch nicht dauerhaft von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Ich bin froh, dass dies bei mir so ist, da "verzichte" ich gerne auf diese Anerkennung.

Ich kenne eine Person die über ein Jahrzent in ihrer Kindheit missbraucht wurde. Die Person hat einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Der Täter ist bereits lange verstorben. Er starb 10 Tage nach der Tatendeckung. Deshalb wurde damals kein Prozess angestrebt. Dieser Prozeß der Opferentschädigung und die Antwort der Gutachter und des Versorgungsamtes, ist der erniedrigenste Prozeß den ich jemals erlebt habe. Letztlich wurde unterstellt, dass dies alles aus der Fantasie entstanden wäre, Kinder hätten nun einmal eine solche. Selbst die Tatsache, dass die Mutter in den Raum kam und dabei den Täter erwischte wie er sein Geschlechtsteil in den Mund des Kindes steckte (was den 10jährigen Missbrauch dann sofort beendete), wird als Gefälligkeitsaussage gewertet. Klage wird allerdings jetzt vorbereitet.

Insgesamt eine wirklich gute Darstellung. Sehr gut.

Gruß

Matti

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18 Jul 2016 23:29 #49 von Horsty
Hallo nochmals,
nach ein paar Tagen Sendepause versuche ich noch aus meiner Sicht und persönlicher Erfahrung einige praktische Tipps zur Vorbereitung sowie Verhalten für die Unterredung mit dem MDK anzufügen.

Anregungen zur möglichen Verhandlungen beim Sozialgericht bleiben außen vor, zumal bis dahin unendlich viel Zeit verrinnt, ohne dass sich für den Betroffenen eine akzeptable Lösung anbietet. Die Krankenkasse zieht die Angelegenheit mit großer Geduld bis zur letzten Instanz durch, wie bereits dargestellt. Die entstehenden Kosten trägt die Solidargemeinschaft.

Falls ich nicht fehlgehe, haben Günti/Petra sowie hippo80 die erforderlichen Hilfsmittel auch ohne Klage beim Sozialgericht „erstritten“.

Die Kontaktaufnahme mit dem MDK birgt sicherlich auch Chancen die unbefriedigende Situation zu verbessern.
Im Einzelnen sind die Aufgaben des Medizinischen Dienstes im §275 des Sozialgesetzbuch verankert.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehört es u.a. die Krankenkassen zu beraten und auch Einzelfallgutachten anzufertigen. Es ist also durchaus denkbar, dass bei möglichen Streitigkeiten vor dem Sozialgericht ein (unabhängiger) Gutachter aus dem MDK herangezogen wird. Waldemar hat bereits sehr anschaulich beschrieben, welche wichtige Rolle dieser Gutachter dann spielt.
Die ärztliche Behandlung wird vom Gutachter des MDK nicht beeinflusst. Ebenso obliegt die Entscheidung zur Leistung bei den Krankenkassen und hier zählen nur Fakten, die sich aus dem Gutachten der MDK ergeben.

Zur Vorbereitung der Unterredung sollte u.a. nachfolgende Unterlagen überschaubar zusammengestellt werden: Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalte einschließlich Entlassungsberichte, aktuelle Hilfsmittel, Medikamente und Therapien, Reha-Maßnahmen…
Nützlich wäre es auch sich ein Hintergrundwissen zur gegenwärtigen Sachlage /Entwicklungstrends der Krankenkassen anzueignen. Dieses Wissen sollte jedoch nicht in den Vordergrund rücken, oder gar zum Auftritt als Besserwisser dienen. Allerdings sollte man auch nicht als wehklagender Bittsteller auftreten, sondern als gleichberechtigtes Mitglied der Solidargemeinschaft. Man ist auf der Suche nach geeigneten Hilfsmitteln. Die bisherigen intensiven Bemühungen haben noch nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht, deshalb hofft man, dass der Gutachter aufgrund seiner Erkenntnisse und Erfahrung bessere Lösungen anbietet, denn das MDK ist auch als Berater tätig.

Zum aktuellen Hintergrundwissen:
Nach nunmehr 23 Jahren sah sich aufgrund des intensiven Drucks von Betroffenen, Patientenverbände und nicht zuletzt von Selbsthilfegruppen der GKV-Spitzenverband veranlasst/gezwungen endlich das Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzhilfen zu überarbeiten. Von nun an werden nur noch hochwertige Inkontinenzhilfen zugelassen, so der GKV-Spitzenverband. Den Herstellern wurde ein Jahr Zeit gegeben, Preise und Qualitäten gemäß zu korrigieren.
Man müsste annehmen, dass sich auch die Krankenkassen darauf einstellen und den Patienten die erforderlichen Bedingungen schaffen. Dem ist aber in der Regel nicht so; wie das folgende Beispiel der Knappschaft zeigt:
www.neue-allgemeine.de/index.php?id=82&t...659c1d4a2af2ba60e978

u.a. wird hier folgende veröffentlicht

Ungerührt kündigte sie die Vereinbarung über die Pauschalversorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum 31. Mai 2016 auf. Zahlte sie vorher eine Versorgungspauschale von netto 21 Euro pro Monat, so zahlt sie ab dem 1. Juni 2016 nur noch netto 15 Euro. Eine Absenkung um fast 30 Prozent! Richtig ist, dass sie damit immer noch nicht die Kasse mit der niedrigsten Pauschale ist. Falsch ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt aktiv geworden ist.


Verhalten beim Gespräch:
Man sollte stets bemüht sein freundlich zu bleiben, um eine gute Atmosphäre zu bewirken. Während man offen und ehrlich inhaltlich miteinander ringt, sollten gegenstandslose Spannungen grundsätzlich vermieden werden.
Bewährt hat sich auch, dass man während des Gespräches durchblicken lässt, dass man dankbar für das angebotene Beratung ist.
Man sollte sich bemühen glaubhaft, wahrheits- und zeitgemäß den vielschichtigen wechselnden Alltag aufzuzeigen.
Es sollte nichts geschönt oder verharmlost werden, aber auch nicht übertrieben dargestellt werden.

Man sollte auch selbst einige Fragen vorbereiten, z.B. wie man trotz körperlicher Behinderung die Hilfsmittel optimal anlegen könnte, oder ob spezielle Hilfsmittel angeboten werden, die individuelle Anatomien berücksichtigen.

Man zeige sich kooperativ und kompromissbereit.

Extratipp zur Argumentation
Oft ist man sich uneins, wie trocken bzw. nass die Haut sein darf.

Zur besseren Veranschaulichung soll nachfolgende Überlegung dienen.
Ausgehend vom Tropfenzähler zur Dosierung von Medikamenten kann man davon ausgehen, dass 20 Tropfen etwa 1 ml ergeben. Bezogen auf eine Fläche von 100cm² ergeben sich bei einer Benetzung von 15ml/m² drei Tropfen auf 10 cm mal 10cm.
Wenn also derartige Benetzungen auftreten (Austritt an den Rändern bzw. Rücknässung durch Überschreitung der Absorptionfähigkeit) entstehen dermatologische Schädigungen.

----
Wie bei jeder Verhandlung ist es relative unvorhersehbar wie Verlauf und Ergebnis, aber deswegen führt man ja auch Gespräche und verhandelt dabei auch.
So verhält es sich auch mit den vermeintlich grünen Daumen, der Erfolg im Garten bedeutet. Oft ist aber der Daumen nicht immer grün:





Es grüßt Horsty
Anhang:
Folgende Benutzer bedankten sich: Matti, Ano, hippo80, Günti, Waldemar69

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19 Jul 2016 00:19 - 19 Jul 2016 00:19 #50 von Matti
Lieber Horsty,

ein Klick auf Danke reicht mir diesmal nicht aus. Dies hast du ganz hervorragend geschrieben, erläutert und begründet. Ganz toll!

Gruß

Matti

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