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Überprüfung meiner Inkontinenz durch die DAK (!)

28 Jun 2016 16:09 #11 von matti
Hallo,

wenn du diese Frage mit ja beantworten würdest, wäre die Kasse aus aller Leistungspflicht raus.





Matti
Anhang:
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28 Jun 2016 16:56 #12 von Waldemar69
Matti hat recht mit seinem Argument. Das ist der Fallstrick für dich vor der Kasse. - Viele Hilfsmittel bei Inkontinenz sind nicht billig, Einweg-Einlagen sind für die Kassen am günstigsten. (9 Millionen Inkontinente. Geht ins Geld.) Da versuchen einige Kassen diese auch an die Frau oder Mann zu bringen. Darauf muss man jedoch nicht unbedingt eingehen. Viele tun das wider besseres Wissens. Da der Arzt oder Urologe dein aktuelles Problem aus dem Befund des Krankenhausbericht (deinem Bild entnehme ich das) des Patienten kennen sollte, verordnet er die Hilfsmittel die für die jeweilige persönliche dir vorliegenden Harninkontinenz und für dich notwendig ist. Auch wenn nicht immer der Grad der Inkontinenz im gesicherten realen Zustand sofort feststeht. Tatsache ist immer dein unmittelbare Zustand deiner augenblicklichen Inkontinenz.

Neu ist mir, wenn ich deinen Anhang lese, dass du das selbst nach Anraten deiner Krankenkasse machen sollst und nicht dein Arzt. - Ich bin auch bei der D.A.K. - Nach meiner Prostata-OP hatte mein Urologe mir Einweg-Vorlagen verschrieben und nicht nach der Hilfsmittelverordnung meiner persönliche Ausgangssituation und dem Schweregrad der eigenen Inkontinenz angepasst.

Zu klären wäre das vom Arzt gewesen, nicht vom Patienten gegenüber der D.A.K., welcher Schweregrad von Inkontinenz im Eigentlichen bei dir vorliegt.

Ein Rezept bekommt man in der Regel, wenn die Inkontinenz

1. mindestens mittleren Schweregrad hat,
2. Folge einer Grunderkrankung wie Schlaganfall oder Diabetes oder
3. Folge einer Operation ist.

Lieferanten haben oder müssen mit Krankenkassen Hilfsmittelverträge abschließen. - Entscheidend ist, dass deine Hilfsmittel von der Krankenkasse in medizinisch erforderlicher Menge und Qualität zur Verfügung gestellt werden müssen. Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent und höchstens zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf dürfen laut Sozialgesetzbuch nicht überschritten werden. Das wird versucht immer wieder wegen Unwissenheit der Patienten zu umgehen. - Also Zuzahlungen bei Überbedarf des Lieferanten an den Patienten (Kunden) geht so einfach auch nicht.

Zudem wäre bei mir damals und auch Heute eine gravierende Minderung der eigenen Lebensqualität eingetreten hätte ich der Erstverordnung „Einweg-Einlagen“ damals zugestimmt und nichts weiteres dagegen unternommen. Als Lehrender in der Öffentlichkeit nach meiner Operation wäre damit sicherlich mein damaliger Beruf nicht mehr auszuüben gewesen. - Wie auch? - Mit feuchten Vorlagen vor versammelten Auditorium?

Also empfehle ich dir eben auch, deine unmittelbare soziale persönliche Situation immer mit vorzutragen. (Viel außer Haus. Beruflich, Täglich unter vielen Menschen. Was auch immer du brauchst, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.) oder wie immer sich deine Situation darstellt. Darauf kommt es auch an. - Der Zettel der D.A.K. erscheint mir dafür nicht ausreichend genug, da er meiner Meinung nach zu pauschal verfasst ist. Außerdem muss dein Arzt letztlich darüber entscheiden und deine Hilfsmittelrezeptur (7) ausstellen. Und wenn du „Pants“ brauchst, dann brauchst du sie. Alles eine Frage der Begründungslage. Deiner eigenen Situation angepasst. Das entscheidet der Arzt, nicht die Kasse.

Du solltest bei Ablehnung der Kasse auch Widerspruch dagegen einlegen. In der Regel ist das aber bei richtiger und notwendiger Bedarfserklärung durch deinem Arzt nicht notwendig. - Du solltest ihn auch darauf hinweisen falls er das nicht tut.

Kleiner Tipp am Rande: Deine Adresse mit voller Anschrift im Anhang solltest du vorher einschwärzen oder unkenntlich machen. Deine Anonymität ist sonst dahin und jeder kann diese mitlesen und damit machen was er möchte. - Auch wenn du nichts zu verbergen hast. ;)
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28 Jun 2016 17:02 #13 von tigerschnegel
Hallo Matti,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ja, ich hab mir schon so etwas gedacht... auf der Pants-Verordnung stand ja auch drauf "Zur Erhaltung der Gesellschaftsfähigkeit" oder etwas ähnliches.
Da sind wahrscheinlich noch ein paar mehr Fangfragen dabei, deshalb bin ich ja auch zögerlich mit der Beantwortung der Fragen.

Ich glaube, ich werde der zuständigen Sachbearbeiterin jetzt erst mal eine Email schicken.
Eigentlich ist doch so ein Fragebogen dann eine Unverschämtheit, oder???

LG
Verena

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28 Jun 2016 17:20 #14 von Elkide
Hallo Verena,
Ich bin auch bei der DAK versichert und erlebe sie nur sehr kulant und großzügig. Mein Hausarzt stellt mir die Rezepte aus, auf denen die genaue Anzahl, die genaue Bezeichnung und Größe steht. Die Uniklinik - Urologie hat mir eine Dauerbescheinigung ausgestellt, auf der das genau vermerkt war einschließlich des Mehrbedarfs. Die DAK hat noch nie Probleme gemacht. Ich denke auch, das Problem liegt an den Ärzten, die vielleicht nicht so genau über die Rezeptierung Bescheid wissen. Sprich doch nochmal mit deinem Arzt. Wünsche dir viel Erfolg! Schön, dass es dir wieder besser geht. Drücke die Daumen, dass es so bleibt.
Liebe Grüße
Elke
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28 Jun 2016 17:26 #15 von tigerschnegel
Lieber Waldemar,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Ich kannte Dich ja noch gar nicht! Ich bin seit letztem Oktober gezwungen Pants zu tragen, inkontinent bin ich schon seit ca. Frühjahr 2012.

Leider hat sich die Inkontinenz letztes Jahr auch noch verschlimmert - und das obwohl ich 2014 eine schwere Halswirbelsäulen-OP machen lassen musste. Der Operateur sagte damals, die vorher entstandenen Schäden (die vollständige Harn- und teilweise Stuhlinkontinenz sowie eine Tetraspastik) würden trotz OP bestehen bleiben, davon, dass sich die Inkontinenz nach der HWS-OP auch noch verschlimmern würde, war nie die Rede gewesen.

Grunderkrankung ist bei mir eine schwere rheumatoide Arthritis, die Halswirbel waren jetzt derart degeneriert und verschoben gewesen, dass mein Spinalkanal an zwei Stellen im HWS-Bereich auf nur noch 3mm zusammengequetscht worden war.

Ich habe jetzt schon seit letztem Oktober die verschiedensten Pants getestet - und bis heute alle selbst bezahlt. Wäre ich nicht von Kopf bis Fuß schwer geschädigt, wäre ich ja auch schon weiter in meinem Kampf um die Windel.
Ich werde diesen DAK-Fragebogen jetzt erst mal meinem Urologen schicken und dazuschreiben, was ich genau brauche, wie viel davon und warum.
Auf eine Klage vor dem Sozialgericht habe ich mich gedanklich schon eingestellt.

Das mit der Adresse fiel mir durchaus noch ein, aber dann habe ich vergessen, die Daten zu entfernen. Nur habe ich wirklich nichts zu verbergen... :-)

Ich grüße Dich!
Verena
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28 Jun 2016 17:40 #16 von tigerschnegel
Hallo Elke,

das klingt ja positiv, was Du da über "Deine" DAK schreibst!

Es kann durchaus sein, dass der Urologe, der mir das Rezept ausgestellt hatte, weder wirklich Ahnung hatte, noch Lust, sich mit solchen Fragen näher zu befassen. Ich habe ihn sowieso als recht hinterwäldlerisch und bequem empfunden. Ich war auch nur bei ihm gewesen, weil er nur 10 Minuten mit dem Auto von mir entfernt ist.

2014 und 2015 hatte ich einen anderen, besseren Urologen, der aber leider fast eine Stunde entfernt von mir ist. Ich werde wohl zu diesem zurückkehren und versuchen, alles, was möglich ist, per Email mit ihm zu klären.

Liebe Grüße
Verena

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28 Jun 2016 18:16 #17 von matti
Hallo Verena,

auf den Seiten der DAK ist zu lesen:

Die wiederverschließbaren Modelle reichen in der Regel aus, da Inkontinenzunterhosen keinen therapeutischen Vorteil bieten.


Du solltest also schon deshalb dir eine gute Argumentation vorbereiten bzw. angeben.

Pass aber ein wenig auf: Wenn du beisielsweise schreibst, dass du damit Selbstständiger bist, muss sich dies auch mit deinen Angaben bezüglich der Pflegesituation (MDK Prüfung Pflegestufe) decken.

Gruß

Matti
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28 Jun 2016 19:17 #18 von Waldemar69
Liebe Verena,

kein schönes Schicksal für dich. - Bin seit Anfang April 2016 hier im Forum und das was wir gemeinsam teilen ist unser gemeinsames Schicksal der Behinderung und die Tapferkeit eines jeden Einzelnen wie wir alle unser Schicksal annehmen können, um uns gegenseitig Hilfe und Trost zu geben. Ich bin sehr gern hier und schnell Mitglied geworden und habe nicht lange gezögert. Das Forum ist in seiner Art wirklich einmalig und nach meiner Erfahrung mit anderen sozialen Netzwerken und auch anderen Foren nicht zu vergleichen. Mit zeigt es auch, dass Tausende Besucher jeden Tag auf der Suche nach Hilfe ihrer Beschwerden sind und lesen was wir zu schreiben haben.

Dir drücke ich beide Daumen das dein Vorhaben klappt.

Freue mich auch wenn ich dir etwas weiterhelfen konnte.
:)

Lieben Gruß

Waldemar
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28 Jun 2016 19:48 #19 von tigerschnegel
@Matti

Ohjeohjeohje, Matti!

Eine Pflegestufe habe ich ja nach wie vor nicht und ich will zum jetzigen Zeitpunkt auch keine haben (obwohl ich sicher problemlos mindestens Stufe 1 bekäme). Die Gründe dafür möchte ich jetzt hier nicht aufzählen, dies ist mir jetzt zu privat.

Und genau weil ich keine Pflegestufe habe, müsste ich doch angeben können, dass ich mit den Pants selbständiger bin, weil ich eben niemanden brauche, der fürs Windeln Anlegen mehrmals am Tag zu mir nach Hause kommt.

Ich habe so die Schnauze voll von dieser Scheisse!!!!

LG
Verena

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28 Jun 2016 23:17 #20 von Horsty
Liebe Vera,
deine letzte Reaktion kann man durchaus verstehen, sicherlich haben schon einige von uns ähnliche Situationen erlebt. Bitte, bitte jetzt nicht verzweifeln und wenn ich auf dein Avatar schaue, bin ich mir sicher, dass du nicht so schnell aufgibst.
Den Fragebogen solltest du keinesfalls selbst ausfüllen, sonder von den Arzt deines Vertrauens beantworten lassen.

Falls ich nichts übersehen habe, so muss ich annehmen, dass du weder ein perfektes Einzelrezept noch ein Dauerrezept von einem Arzt mit folgenden Angaben hast: Diagnose, Kennzeichnung als Hilfsmittelrezept,
Hersteller und Produktname, Hilfsmittelnummer, PZN, Stückzahl und Verordnungszeitraum und es muss „aut idem“ angekreuzt werden.

Außerdem muss die Begründung angegeben werden. Dürfte bei dir kein Problem sein. Es ist ja nicht nur die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sondern auch die Behandlung einer Krankheit bzw. Prävention bei schweren Funktionsstörungen maßgeblich.

Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass sich da einige Ärzte leider sehr schwer tun bzw. absolut sich nicht auskennen… Einzelheit erspare ich mir.

Es gibt also auch die Möglichkeit, dass z.B. ein Hausarzt das Rezept ausstellen kann.

Nur mit einem ordnungsgemäßen Rezept hat man die Möglichkeit die erforderlichen Hilfsmittel zu erhalten und Einspruch bei der Krankenkasse einzulegen, falls diese sie nicht bewilligen.

Wichtig wäre noch, dass man alles schriftlich macht, insofern es vor dem Sozialgericht landet.

Soweit in aller Kürze meine Vorgehensweise/Vorschläge. Bitte, liebe Vera, nicht verzweifeln.
Melde dich wieder, falls etwas unklar formuliert wurde oder noch was offen ist.

Es grüßt Horsty
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