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Anfrage bei der DAK bezgl. Pants

28 Apr 2016 17:19 #21 von tigerschnegel
Liebe Petra,

danke für Deine aufmunternden Worte! Ich habe mir schon als kleines Kind angewöhnt, im Rahmen meiner chronischen Erkrankung immer auch das, was alles eintreffen könnte auszumalen, um dann darauf vorbereitet zu sein. Zum Glück hat man als Kind noch keinen sehr weiten Horizont...

Also noch drei Mal in neue Modelle urinieren und dann geht´s an Eingemachte!
Ich möchte ja schließlich die Pants komplett bezahlt bekommen, und wenn diese neuen drei Modelle wieder nicht passend für mich sind, eine andere Lösung durchfechten.

Außerdem möchte ich noch eine Rückerstattung der Kosten für die selbst finanzierten Windeln seit Rezeptausstellung letzten November.

Ich grüße Dich herzlich!
Verena

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03 Mai 2016 00:29 - 03 Mai 2016 09:46 #22 von tigerschnegel
Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten bzgl. meiner Pants-Anfrage, aber ich möchte zuerst einmal noch auf ein paar Aussagen von Mitgliedern eingehen, die mir zu meinem Forumsbeitrag Teil 1 ihre Meinungen schrieben,

Zwei Mitglieder schrieben mir, sie meinten, die DAK würde mein Schreiben einfach ungerührt "abheften" - nun, wie ihr seht, ist dies nicht geschehen, und es hätte mich auch sehr gewundert. Es kommt natürlich auch auf die Art der Anfrage an bzw. auf die Schwere der körperlichen Schäden des Betroffenen.

Im Zeitalter von Internet und starken Selbsthilfe-Organisationen kann es sich auch keine Kasse leisten, Anfragen ihrer Mitglieder einfach zu ignorieren, da dies sofort weite Kreise ziehen würde. Vor 20 Jahren war dies sicher noch anders aufgrund der Isolation vieler Schwerkranker.

Ich bin seit einiger Zeit auch Mitglied in zwei Schwerbehinderten-Selbsthilfegruppen bei Facebook und kann nur sagen, dass dort haarsträubende Anfragen gestellt werden von Menschen, die nicht wirklich körperlich schwer geschädigt sind.

Unlängst fragte eine Frau dort an, wie sie eine Parkerlaubnis für die Schwerbehinderten-Parkplätze bekommen könne, sie hätte einen GdB von 50% und das Merkzeichen G. Sie könne nur noch 500 Meter am Stück laufen, danach müsse sie eine Pause machen. Ich schriebe zurück, die Schwerbehinderten-Parkplätze seien für Menschen gedacht, die nur noch ca. 15 Meter unter großer Anstrengung zurücklegen könnten.

Zweites Beispiel: Eine Frau, ebenfalls GdB 50%, Merkzeichen G, wollte eine komplette KFZ-Steuerbefreiung für das Fahrzeug, mit dem ihr Mann(!) jeden Tag zur Arbeit fährt. Ich antwortete, dass dies unmöglich wäre, aus mehreren Gründen - die ich ihr aufzählte. Danach schrieb sie mir, das wäre doch alles Blödsinn, was ich da schreibe, ich hätte ja keine Ahnung. Bei solchen Idioten fällt es mir dann durchaus schwer auch nur ein Fünkchen Empathie zu empfinden. Die Frau hat sich mit ihrem Anliegen danach nie mehr in der Gruppe gemeldet...

Und zum Schluss noch ein paar Worte zum Thema Treppenlift. Es stimmt nicht, dass man eine Pflegestufe haben muss, um eine Bezuschussung für einen Treppenlift (oder auch für andere Umbauten) zu bekommen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe, muss die Pflegekasse zahlen, ansonsten ist die Krankenkasse dafür zuständig oder auch ein anderer Kostenträger, z.B. bei Ursache Arbeitsunfall etc.

Es macht ja selbst aus Sicht einer Krankenkasse keinen Sinn, einem solche Umbauten zu verweigern. Durch Umbauten wie Treppenlift, barrierefreie Dusche etc. kann zumindest einigen Personen weiterhin ein selbstständiges Leben ermöglicht werden. Es wäre sicher wesentlich teurer, einen Pflegedienst zu finanzieren, der einen tagtäglich mehrmals die Treppen hoch oder hinunter trägt oder einen in eine Badewanne hievt. Wenn ich keine Treppen mehr steigen kann oder auch nur die Sturzgefahr enorm hoch ist, heißt das ja nicht zwingendermaßen, dass ich auch alles andere nicht mehr kann.

Liebe Grüße an alle
Verena

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03 Mai 2016 09:50 - 03 Mai 2016 12:05 #23 von matti
Huch Verena,

dir scheint ja eine mächtige Laus über die Leber gelaufen zu sein.

Zunächst möchte ich dir den Hinweis geben, dass ich deinen letzten Beitrag und deinen vorherigen Beitrag, zum gleichen Thema, zusammengeführt habe. Es macht ja wenig sinn, sich in einem neuen Thread auf einen Älteren zu beziehen, ohne eine Verknüpfung herzustellen.

Nun, ich bin ganz froh, dass wir hier eine völlig andere und bessere Kultur und Gemeinschaft pflegen, wie offensichtlich in den von dir genutzten Facebook Gruppen.

Aber selbst da, scheint es mir sehr unangebracht, einen Menschen der eine Frage hat oder einen auf diese Frage antwortenden, als Idioten zu bezeichnen, der sich vielleicht oder selbst offensichtlich im Irrtum befindet.

Es soll aber einmal nebensächlich sein was dort ist, denn wir sind ja hier.

Hier beantworten Menschen völlig selbstlos die unterschiedlichsten Fragen und geben Antworten, ja und manchmal sind die Antworten auch nicht ganz richtig oder schlichtweg falsch. Sie sind damit aber ganz weit weg von Idioten. Sie sind in Wahrheit alles „kleine Helden“, die den Sinn und Wert eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches schätzen gelernt haben, sich in ihrer Freizeit der Probleme Anderer annehmen und nach besten Wissen und Gewissen sich hier engagieren.

Dies ist der Selbsthilfegedanke! Höhere Ansprüche kann man hier nicht stellen und sollte auch niemand stellen. Wir sind hier weder Dienstleiter noch ersetzen wir professionelle Beratungen.

Deine Argumente, sind bei genauer Betrachtung auch nicht vollständig richtig.
Wo steht im Gesetzestext beispielsweise etwas von 15 Metern Gehfähigkeit, als Kriterium für die Anerkennung zur Nutzung eines Parkplatzes mit Ausnahmegenehmigung?
Dies ist dort schon ein wenig anders formuliert und der Kreis der Berechtigten umfasst eben gerade nicht ausschließlich die von dir Erwähnten, auch wenn sehr strenge Kriterien gelten.

Es macht aber wenig sinn, hier über Diskussionen in anderen Foren oder Gruppen zu diskutieren, weil der Zusammenhang fehlt.

Mit der Kostenübernahme eines Treppenliftes gebe ich dir grundsätzlich recht. Es gibt tatsächlich weitere Kostenträger, die ich in meiner Antwort nicht einbezogen hatte. Dies ist aber immer sehr auf den Einzelfall bezogen. So können beispielsweise auch die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall Kostenträger sein. Bei Wehrdienst- und Kriegsverletzungen können auch Versorgungsamt bzw. die Hauptfürsorgestelle verantwortlich sein.
Bei Unfällen im privaten Bereich kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers mitunter genutzt werden. Auch zur Wiedereingliederung in das Berufsleben kann der Kostenträger unterschiedlich sein. Je nach Einschränkung können in diesem Fall die Treppenlift Bezuschussung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Hauptfürsorgestellen beantragt werden.

Insgesamt ist es aber leider so, dass Rechtsempfinden sich nicht immer mit tatsächlichen Rechten deckt. Bei der Krankenkasse als Kostenträger handelt sich um den Pflegekostenzuschuss (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), der bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Die Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Ist das der Fall, kann der Zuschuss pro Person bis zu 4.000,- EUR betragen. Darüber hinausgehende Kosten muss man allerdings bei diesem Kostenträger selber tragen.

Gruß

Matti

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03 Mai 2016 11:09 #24 von Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Danke Matti !!!!

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03 Mai 2016 13:21 - 03 Mai 2016 13:21 #25 von Ano
Zitat Tigerschnegel:

Ich schriebe zurück, die Schwerbehinderten-Parkplätze seien für Menschen gedacht, die nur noch ca. 15 Meter unter großer Anstrengung zurücklegen könnten.


Liebe Verena!
Diese Aussage stimmt so nicht.
Mein Mann ist blind und hat ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis, auch für Parkplätze.
Auf der zusätzlich zum Parkausweis immer mitzuführenden schriftlichen Ausnahmegenehmigung steht in der Überschrift folgendes:

Ausnahmegenehmigung Nr.: 8
zur Gewährung von Parkerleichterungen
für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder
Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen
nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO


Auch wir sind schon öfter angesprochen worden nach dem Motto, wir säßen doch nicht im Rollstuhl oder wären schwer gehbehindert und uns stünde solch ein Parkplatz deshalb gar nicht zu. Darauf antworte ich dann immer: "Mein Mann ist blind - wollen sie mit ihm tauschen? Dann würden wir gerne einen ganz normalen Parkplatz in Anspruch nehmen". Meist kam dann eine gemurmelte Entschuldigung ...

Nur weil auf dem Ausweis dieses Symbol abgebildet ist ...



... heißt das noch lange nicht, dass damit nur Menschen im Rollstuhl gemeint sind.

LG, Ano
Anhang:

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03 Mai 2016 13:29 #26 von Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Hallo,

Ich habe vor kurzem einen orangen Behindertenausweis bekommen und darf somit auch auf diesen Parkplätzen parken.

Nicht in allen Bundesländern aber bei uns und das reicht.
V.G.Gabi

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03 Mai 2016 14:03 - 03 Mai 2016 14:04 #27 von matti
Hallo Gabi,

ich hoffe, dass du dich da einmal nicht täuschst.

Selbst die von Ano bildlich dargestellte Parkerleichterung, reicht alleine nicht aus. Sie ist nur der öffentliche Nachweis. Erlaubnis erhälst du nur durch die Ausnahmegenehmigung. Diese wird zwar durch das Austellen des blauen Parkausweises erteilt, aber eben nur dann.

Selbst bei vorhandenen Merkzeichen und somit eigentlich vorliegender Berechtigung, ist die alleinige Anerkennung im Schwerbehindertenausweis keine Erlaubnis einen Behindertenparplatz zu nutzen. Dies kann nur die zu beantragende Ausnahmegenehmigung!

Es gibt Gemeinden in Deutschland, die Parkerleichterungskarten ausstellen. Zumeist sind dann nicht die Kriterien erfüllt, die ein Parken auf einen Parkplatz mit Rollstuhlsymbol erlauben. Dabei geht es dann darum, dass ein ganz normaler Parkplatz genutzt werden darf, ohne beispielsweise Parkgebühren entrichten zu müssen, oder es wird dadurch die bestehende maximale Parkdauer ausser Kraft gesetzt.

Keinesfalls darf man aber damit auf einem Behindertenparkplatz parken.

Verfügst du über eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Sonderparkplätzen? Dies würde mich jetzt wirklich einmal interessieren, weil mir neu.

Gruß

Matti

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03 Mai 2016 14:08 #28 von Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Hallo Matti,

Du hast in allem Recht, was Du da so ansprichst.

Grundsätzlich ist ein Benutzen der Behindertenparkplätze mit einem orangen Ausweis nicht gestattet. Aber auf Länderebene ist dies möglich.

In Berlin,Brandenburg und bei uns ist dies gestattet.

Liebe Grüße Gabi

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03 Mai 2016 14:20 - 03 Mai 2016 14:25 #29 von matti
Hallo Gabi,

offensichtlich haben wir Beide recht.

Auf der Homepage von mobilista ist sehr anschaulich beschrieben welche Rechte sich aus der orangen Parkerleichterung für Behinderte (Amtsdeutsch: „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung))“ ergeben.

Ganz explizit wird dargestellt und darauf hingewiesen, dass für den orangen Parkausweis "die Nutzung von ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen (Rollstuhl-Symbol) grundsätzlich nicht statthaft ist".

Allerdings mit zwei Ausnahmen:

Durch Landesrecht kann dies genehmigt sein. In Berlin und Brandenburg dürfen Inhaber einer orangen Parkerleichterung diese Parkplätze ebenfalls nutzen.
Bei einem Besuch, beispielsweise in Hessen, dürftest du dann allerdings nicht damit auf einem Sonderparkplatz parken. Mit dem blauen Ausweis hingegen Europaweit, wobei sich auch hier länderspezifische Unterschiede ergeben können.

Danke für deinen Hinweis, habe ich bislang nicht gewußt.

Gruß

Matti

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03 Mai 2016 14:30 #30 von Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Hallo Matti,

Ich bin im Stoma-Forum drauf gestossen und habe den Ausweis dann einfach beantragt. Ich freue mich, daß ich den Ausweis nutzen kann weil durch die Stuhlinkontinenz ja oft Probleme mit der TOI suche einhergehen.

In meinem Heimatkreis ( liegt in Sachsen ) hab ich den Ausweis auch problemlos nutzen dürfen. Es gab mal eine Anfrage beim Versorgungsamt( da habe ich auf einem Behindertenparkplatz im Einkaufscenter geparkt)

Und ich brauchte dann keine Strafe zahlen. Es wird in den meisten Fällen geduldet.

Mittlerweile nutze ich den Ausweis auch in Dresden und hatte bisher keine Probleme.

Liebe Grüße Gabi

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