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Reziprozität

09 Mär 2015 07:28 #1 von NiemeyerStein
Die gesetzlichen Krankenkassen berufen sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V. Das allgemeine Gebot der Verhältnismäßigkeit führt auf die Reziprozität dieses Gebots: Die Wirtschaftlichkeit muss auch für den Versicherten gelten. Wenn die Kasse dem Versicherten unnötig Mühe macht statt ordentlich zu leisten, wird dieses Gebot verletzt.

:sick: Wer hat damit Erfahrungen, dies gegenüber der Kasse durchzusetzen?

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09 Mär 2015 22:07 - 09 Mär 2015 22:16 #2 von matti
Hallo NiemeyerStein,

es ist sicher hilfreich, seine Fragen etwas verständlicher zu formulieren. Dann steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Antwort.

Um der Reziprozität gerecht zu werden, gerade wenn dir Ungerechtigkeit widerfährt, hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) eine Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen herausgegeben.

Vielleicht kannst du darin Anhaltspunkte finden:


Dateianhang:

Dateiname: Argumentat...ikel.pdf
Dateigröße:37 KB



Gruß

Matti
Anhang:

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