Hallo Mogalle,
zunächst sei herzlich willkommen hier im Forum.
Zu Deinem Problem mit Attends stellt sich mir zunächst die Frage: Wie sieht Dein Rezept aus?
Im Idealfall hat Dein Arzt exakt das Produkt (in Deinem Fall also z.B. Attends Regular M/L 10), die Stückzahl/Monat und (ganz wichtig) das AutIdem-Kreuz aufgeschrieben.
Sollte ein solches Rezept vorliegen, dann ist eine wie auch immer geartete Zuzahlung (bis auf max. 10,00 €/Monat Rezeptgebühr!) illegal. Argumentationen, die behaupten wollen, es dürfe kein genaues Produkt rezeptiert werden, gehen ebenfalls fehl, denn noch legt der Arzt das benötigte Hilfsmittel fest.
Sollte Dein Rezept abweichen, würde ich mir zunächst ein neues Jahresrezept besorgen, welche die o.g. Kriterien erfüllt. Die Interessendurchsetzung wird allerdings ein Kampf - das kannst Du mir gerne glauben, ich führe diesen Kleinkrieg jetzt schon eine geraume Weile.
Das Vorgehen, welches sich empfiehlt, ist eher auf eine langfristige Lösung des Problems abgestellt, dafür wirst Du danach aber aller Voraussicht nach keine Probleme mehr bekommen:
- Du forderst bei Deiner Krankenkasse eine Liste mit den Vertragslieferanten an (ist ja schon geschehen; könnte aber für andere Leser interessant sein, auch einige folgende Punkte).
- An den Lieferanten, der Dein Hilfsmittel (und zwar das rezeptierte Hilfsmittel) führt, schickst Du das Rezept, am besten mit einem beiliegenden Attest, dass dieses und kein anderes Produkt notwendig ist.
- Zwei Varianten können eintreten: Der Lieferant liefert explizit das Produkt in der attestierten Menge oder (und das ist wahrscheinlicher) er wird versuchen, Dir eine Zuzahlung aufzuzwingen (welche unzulässig ist!!!)
- Dieses Schreiben (alles schriftlich erledigen) mit Antrag auf vollständige Kostenübernahme zwecks Ausgleich der Behinderung an Deine Krankenkasse schicken - ausdrücklich auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid für deren Entscheidung drängen
- Jetzt sind wieder zwei Optionen möglich: Die Krankenkasse entscheidet im Sinne ihres Versicherungsnehmers und bescheidet die Kostenübernahme oder (auch hier wieder wahrscheinlicher) verweigert diese mit einem höchst unangemessenen (aber für Dich wichtigen) Bescheid.
- Dieser Bescheid ermöglicht es Dir jetzt, einen Sozialrechtsanwalt aufzusuchen um Deine berechtigten Interessen vor einem Sozialgericht durchzufechten - es ist stark davon auszugehen, dass Du das Verfahren gewinnen wirst.
Diesen Weg habe ich nach Empfehlung eines Sozialrechtsanwaltes eingeschlagen und befinde mich jetzt auf dem Klageweg. Das alles ist sehr Zeit- und Nervenintensiv, es kann aber nicht angehen, dass wir Betroffene die unsäglichen Folgen der Ausschreibungspolitik tragen müssen.
Wenn Du noch Fragen zum Vorgehen hast oder sonstigen Rat benötigst, dann immer zu.
Gruß
Hannes