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Katheter setzen

13 Sep 2024 17:41 #11 von AngelikaS
Hallo David,

Ich habe den GdB 60 nach meinem Erstantrag erhalten.
Eine Änderung wurde von mir bisher nicht beantragt.

Ein Merkzeichen hatte ich damals gar nicht beantragt, da keines der angegebenen auf mich zutrifft.

Wenn das Merkzeichen H für dich infrage kommt, dann würde ich das beantragen.

Ich wünsche dir alles Gute!

LG Angelika

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13 Sep 2024 17:54 #12 von ogghi
Ich weiß eben nicht ob H zutreffend ist. Aber ich probiere es mal damit, sonst sollen die mich eben anrufen.

Danke und schönes Wochenende
David

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14 Sep 2024 12:36 #13 von Matti
Hallo David,

vieleicht habe ich deine Gesamtsituation nicht auf dem Schirm, aber das Merkzeichen H ist an ganz bestimmte Kriterien geknüpft:

Die Anerkennung des Merkzeichens "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis erfolgt in Deutschland nach strengen Kriterien. Das Merkzeichen "H" wird errichtet, wenn eine Person aufgrund einer schweren Behinderung in außergewöhnlich hohem Maße hilflos ist und ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Hier sind die Hauptvoraussetzungen, die für die Anerkennung des Merkzeichens "H" erfüllt sein müssen:

Ständige Hilfe in den wesentlichen Bereichen des täglichen Lebens:

Die Person muss in den meisten alltäglichen Lebensverrichtungen dauerhaft und regelmäßig Unterstützung benötigen. Zu diesen Verrichtungen gehören unter anderem:
- Körperpflege (Waschen, Anziehen, Toilettengang)
- Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken)
- Mobilität (Bewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung)
- Haushaltsführung

Erheblicher Pflegebedarf:
Meist wird das Merkzeichen "H" anerkannt, wenn die Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch) in einem hohen Pflegegrad (ab Pflegegrad 3) festgestellt wurde.

Medizinischer Nachweis:
Die Hilflosigkeit muss durch ärztliche Gutachten und Befunde nachgewiesen werden. Die medizinischen Unterlagen müssen belegen, dass die Hilflosigkeit aufgrund der bestehenden Behinderung vorliegt.

Schwere Behinderung:
Der Grad der Behinderung (GdB) spielt eine Rolle, wobei ein hoher GdB (mindestens 50) in Zusammenhang mit spezifischen gesundheitlichen Einschränkungen das Vorliegen einer Hilflosigkeit nahelegt.

Der Antrag auf das Merkzeichen "H" wird in der Regel bei den zuständigen Versorgungsämtern gestellt. Die Überprüfung erfolgt dann durch Gutachter, die alle relevanten medizinischen Unterlagen und eventuelle Pflegegutachten auswerten.

Gruß
Matti

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14 Sep 2024 12:48 #14 von ogghi
Hi Matti,

Dann ist nur die Frage was und ob ich angeben kann um einen Nachteilsausgleich zu bekommen...
Geht mir ja in dem Sinn nur um mögliche Steuerersparnis mit so einem Ausweis...

Viele Grüße
David

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14 Sep 2024 13:35 #15 von Matti
Hallo David,

ich kann deine Absicht nicht ganz nachvollziehen. Die Bestätigung eines Nachteilsausgleichs ist keineswegs ein "Bonus", den man zusätzlich zur Anerkennung einer Schwerbehinderung erhält, um Steuern zu sparen. Zunächst bedarf es einer Einschränkung, die dann auch anerkannt werden muss. Man wählt sich sein Merkzeichen doch nicht nach dem Steuerfreibetrag aus; vielmehr wird der Nachteilsausgleich gewährt, weil man eine der folgenden Einschränkungen aufweist:

G (erheblich gehbehindert):
Personen, deren Gehfähigkeit infolge einer Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule deutlich eingeschränkt ist.
Voraussetzungen können u.a. Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Bein- oder Hüftarthrose, etc. sein.
Steuerlicher Freibetrag: 1.440 € (Stand: 2023).
aG (außergewöhnlich gehbehindert):
Personen, die sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Hauses bewegen können. Dies trifft in der Regel auf Rollstuhlfahrer oder Personen mit vergleichbaren Einschränkungen zu.
Steuerlicher Freibetrag: 3.840 € (Stand: 2023).
H (hilflos):
Personen, die infolge einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Dabei muss die Hilfsbedürftigkeit dauerhaft und nicht nur vorübergehend sein.
Steuerlicher Freibetrag: 3.840 € (Stand: 2023).
Bl (blind):
Personen, die vollständig blind oder auf einem Auge blind und auf dem anderen Auge hochgradig sehbehindert sind.
Die Sehkraft muss weniger als 2 % betragen.
Steuerlicher Freibetrag: 7.680 € (Stand: 2023).
Gl (gehörlos):
Personen, die taub sind oder an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit leiden und Schwerhörigkeit mit mindestens 50 % GdB (Grad der Behinderung).
Steuerlicher Freibetrag: 1.520 € (Stand: 2023).
RF (Rundfunkbeitragsermäßigung):
Personen, die schwerbehindert sind und einen GdB von mindestens 80 % haben und entweder hilflos sind (Merkzeichen "H") oder blind (Merkzeichen "Bl").
Diese Personen können Ermäßigung oder Befreiung von Rundfunkbeiträgen beantragen.
B (Begleitperson):
Schwerbehinderte Menschen, die für die Teilnahme am öffentlichen Leben regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Im Schwerbehindertenausweis wird dann "B" für die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Feststellung eines Merkzeichens auf Grundlage einer ärztlichen Untersuchung und umfassenden Prüfung durch das zuständige Versorgungsamt erfolgt.

Trifft den irgendetwas aus dem Aufgeführten auf dich zu?

Gruß
Matti

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14 Sep 2024 13:45 #16 von ogghi
Hi Matti,

ich habe das nur aufgrund von Angelika's Nachricht mal angefragt.

Wenn mir da gar nichts zusteht kann ich mir das ja sparen...

Viele Grüße
David

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