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Lohnt sich überhaupt der Antrag auf Zuzahlung bei der Krankenkasse?

28 Feb 2023 23:29 #21 von MichaelDah
Hi Matti,

soweit ich weiß SGB V §13 ff…

VG
Michael

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01 Mär 2023 17:17 #22 von Bruno
Hallo Matti,

Es ist bei mir in dem Sinne keine Auszahlung zur freien Verfügung. Es ist eine "Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget nach § 17 SGB IX". ich muss den Nachweis erbringen, dass ich entsprechend geeignete Artikel gekauft habe.

Gruß,
Bruno

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01 Mär 2023 21:48 #23 von MichaelDah
Hi Bruno,

bist du dir sicher das du den §17 meinst? Da geht es um Begutachtung… Ich denke das ist ehr der §8.2. Der §13.1 aus SGB 5 den ich meinte verweist ja explizit auf das SGB 9.

VG
Michael

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01 Mär 2023 21:53 #24 von Bruno
Hi Michael,

Ja schon. Habe es direkt abgeschrieben und eben nochmal nachgeschaut.

VG, Bruno

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14 Aug 2023 22:26 #25 von TimB
Auch ich bedanke mich für die ausführliche Erklärung. Ich bin gerade dran den Kampf mit der Krankenkasse aufzunehmen. Meine Ärztin hat mir ein Rezept mit konkreten Modellen ausgestellt. Ich habe vorher ausführlich getestet und eine Tabelle erstellt welches HM warum und warum nicht funktioniert. So ungefähr 15 Stk stehen da drauf.

Jetzt habe ich heute mit der Begründung für den Antrag abgefangen und es fällt mir unglaublich schwer die richtigen Worte zu finden. Gibt es irgendwo eine Formulierungshilfe oder ein Muster wo man eine Idee hat bekommt was da drinne stehen soll?

Gleiches gilt für den formlosen Antrag für die KK. Da sollte sich sicher auch die rechtliche Grundlage und ein paar bestimmte Formulierung verwendet werden.

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15 Aug 2023 13:02 - 15 Aug 2023 13:05 #26 von MichaelDah
Hallo Tim,

also einen Vordruck kenne ich leider nicht - wie auch immer - du benötigst drei Dinge.

1) Das korrekt ausgestellte Rezept
2) Die vom Arzt unterschriebene Begründung für das Hilfsmittel.
2) Den Antrag.

Der dritte Punkt ist sehr einfach. Da steht nur „Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme des rezeptierten Hilfsmittels, da die von ihnen genannten Versorger (a,b,c) dieses Hilfsmittel nicht Zuzahlungsfrei liefern können.“

Die Begründung ist deutlich komplizierter. Sie muss vom Arzt unterschrieben werden und zusammen mit dem Rezept und dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Eine Begründung könnte z.B. so aussehen:

Herr X, geboren am Y ist bei mir seit Z in Behandlung, er leidet unter x,y,z. (Wichtig: Neben den Diagnosen - hier auch ob gesichert - die Menge und Intervalle von Harn / Stuhlverlust benennen und wie sie festgestellt wurden z.B. UD, Miktionsprotokoll etc). Es wurde wie folgt therapiert x,y,z,. Ergebnis der Therapie. Die folgenden Therapien sind ggf. geplant: x,y,z

Herr X ist als xyz beschäftigt wo er (Tätigkeit beschreiben - z.B. Publikumsverkehr, eingeschränkte Möglichkeiten der Toiletten Benutzung, sitzende Tätigkeit etc..)

Um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten benötigt Hr. x ein Hilfsmittel das (z.B. unauffällig ist, längere Wechselintervalle ermöglicht etc..)

Die folgenden Hilfsmittel wurden von Hr. X nach fachlicher Beratung und Anleitung durch die Versorger a,b,c mit den aufgeführten Ergebnissen erprobt:

Ableitend:
- Hilfsmittel A: z.B. Hautreizungen am Penisschaft
- Hilfsmittel B: z.B. Schlauch abgegangen

Aufsaugend Vorlagen:
- Hilfsmittel A: z.B. bei erster Episode ausgelaufen

Aufsaugend Inkontinenz Hosen:
- Hilfsmittel A: z.B. Im sitzen nach einer Stunde ausgelaufen.
- Hilfsmittel B: z.B Scheuerstellen und Hautreizung am Oberschenkel

U.s.w.

Das folgende Hilfsmittel hat sich bei der Erprobung als geeignet und wirtschaftlich erwiesen da z.B. es bei angemessen Wechselintervallen nicht ausgelaufen ist, keine Hautreizungen verursacht hat und unauffällig zu tragen war - u.s.w. Ich bitte daher die Kosten für das notwendige genannte Hilfsmittel übernehmen
.

Wenn Du Arztbriefe hast kannst du die Diagnostik da abschreiben, wenn du das Problem schon länger hast hilft manchmal auch ein Blick in die elektronische Patientenakte der Krankenkasse, denn da stehen wenigstens die IDC Codes nach ca. einem Jahr auch drin. Im Zweifelsfall müsstest du es mit deiner Ärztin zusammen schreiben.

Alle drei Dokumente (Scan vom Rezept als pdf) kannst du dann am besten über das Portal der Krankenkasse elektronisch einreichen. Wichtig: Eine Kopie vom Rezept reicht für die Krankenkasse. Das Orginal brauchst du (manchmal) später für den Versorger. Wenn du weist was du willst, währe meine Empfehlung der Krankenkasse auch noch gleich den Versorger zu nennen von dem du das Produkt beziehen möchtest. In diesem Fall währe das am besten der Hersteller. Die Erfahrungen hat leider gezeigt, das Händler öfter mal Produkte auslisten und dann geht der ganze Zirkus mit der Suche nach einem Versorger wieder los. Deshalb bist du i.d.R. beim Hersteller besser aufgehoben.

Viele Grüße
Michael
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