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Dauerkatheter

17 Aug 2016 18:38 #61 von annehanne
Hallo Ursel,
ich mische mich mal unbekannterweise ein.....also das bei einem Querschnitt keine Erwerbsfähigkeit wieder herstellbar sein sollte, das kann ich mir jetzt nicht so pauschal vorstellen.....Vielleicht nicht vollständig, das mag schon sein, das man mal nur noch Teilzeit arbeiten kann.

Spontan fallen mir aus dem Bekanntenkreis zwei Personen ein, die sowohl eine Querschnittlähmung haben, als auch erwerbstätig sind.

Und mal abgesehen davon: Bessern kann sich Deine derzeitige Situation durch eine gezielte Reha! Was ja der Kasse letztendlich auch zu Gute kommt, und sei es, weil Du weniger Medikamente und Hilfsmittel brauchst!

Sprich mit den Ärzten, es gibt doch sicher einen Sozialarbeiter in der Klinik, und setze mit deren fachlichen Hintergründen einen sachlichen Widerspruch auf!

Ursel, ich drück Dich unbekannterweise virtuell, lass den Kopf nicht hängen, Du bekommst das hin!
Wie lange bist Du noch in Aue? Ist das das Aue im Erzgebirge?

Liebe Grüße
Hanne

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17 Aug 2016 18:45 #62 von Bezzera
Hallo Ursel,

ich könnte mich gerade aufregen. Die Ablehnung der Reha ist eine Frechheit und wohl nur ein Versuch Geld zu sparen, weil viele Menschen nicht für Ihre Rechte kämpfen.

Egal ob kompletter oder inkompletter Querschnitt, eine Erwerbsfähigkeit ist immer zu erreichen, wenn der Patient dies möchte, eine Reha hilft dabei natürlich ungemein!
Schau Dir die vielen Menschen an, die trotz komplettem und teilweise sehr hohen Querschnitt mitten im Leben stehen und auch voll erwerbsfähig sind.

Meine Frau hat zwar keinen Querschnitt, aber die Auswirkungen durch die Spinale Muskelatrophie (Abbau der Muskulatur) sind eigentlich die Gleichen. Komplette Lähmung der Muskulatur in Beinen, Rumpf und Rücken, fast komplette Lähmung der Arme, nur die Unterarme kann sie 1-2cm selbstständig heben, sofern kein dicker Pullover oder eine Jacke stört, dann reicht die Kraft nicht. Heben eines Handys z.B. nicht mehr möglich, starke Kontrakturen in den Fingern, bis auf einen Daumen und einen Zeigefinger, sie hat Pflegestufe 3.
Weshalb ich das alles so aufliste: Trotz dieser starken Einschränkungen ist sie voll erwerbsfähig und arbeitet 35h/Woche in der freien Marktwirtschaft, also keine Werkstatt für behinderte Menschen, sondern einem Unternehmen mit >4000 Mitarbeitern.

Was ich Dir damit sagen und Dich damit aufmuntern möchte: trotz schwerster körperlicher Einschränkungen ist ein geregeltes und normales Erwerbsleben und auch privates Leben möglich. Und da Du schreibst, dass es sich um einen inkompletten Querschnitt handelt und ich Deinen Beschreibungen entnehme, dass die körperlichen Einschränkungen nicht so groß sind, sollte das für Dich erst recht möglich sein.

Für dich gilt es jetzt zu kämpfen, auch wenn das in dieser aktuell sehr frischen Situation schwer ist, aber Du kannst gegen den Bescheid Einspruch erheben und das so schnell wie möglich. Die Ärzte können Dir dabei helfen oder z.B. der VDK. Die Reha und weitere Behandlung ist wichtig, um Deinen körperlichen Status zu halten und im besten Fall sogar zu verbessern.

Liebe Grüße
Gregor

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17 Aug 2016 19:24 #63 von Karlchen
Hallo Ursel,

Ich wundere mich auch etwas, was die Begrünndung angeht. Vollkommener Blödsinn! Lass Dich DAVON nicht runterziehen.

Kann es sein, dass die Reha bei der Rentenversicherung beantragt wurde? Die Begründung hört sich danach an.

Sollte das der Fall sein, dann musst Du schnellstens bei der Krankenkasse anrufen und dort eine Reha beantragen. Die wissen zu 100% dass eine Reha grad bei einem inkompletten Querschnitt immer hilft und werden das nicht ablehnen. Ansonsten musst Du wirklich sofort Widerspruch einlegen.

Ich weiß, dass das alles fürchterlich nervig ist. Ich hätte das damals ohne meine Frau auch nicht geschafft. Da ist man schon vollkommen down und muss dann auch noch durch die Bürokratie. :evil:

Gruß vom Karlchen

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17 Aug 2016 22:36 #64 von Elkide
Hallo liebe Ursel, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Das ist ja eine diskriminierende Aussage! Warum soll denn eine Berufstätigkeit mit einer Behinderung (egal welcher Art auch immer) ausgeschlossen sein? Bestimmt verfügt die Klinik in Hamburg über eine Sozialberatung, die dir beim Widerspruch und evtl. einem neuen Antrag bei der Krankenkasse behilflich sein kann. Im Moment kann man so wenig für dich tun. Du tust mir so leid und ich kann mir gut vorstellen, wie verzweifelt du im Moment bist. Allgemeinplätze helfen dir jetzt leider auch nicht weiter. Schade, dass HH soweit weg ist, vielleicht würden dir Besuche und pers. Gespräche helfen. Evtl. gibt es ja eine örtliche Selbsthilfegruppe, die dir weiterhelfen könnten. Bin in Gedanken oft bei dir und mir ganz sicher, du schaffst es. Drücke dich!
Alles Liebe
Elke

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17 Aug 2016 22:54 - 17 Aug 2016 22:56 #65 von Günti
Hallo Ursel,

jetzt muss ich Dir auch noch schnell ein paar Zeilen schreiben. Hört sich für mich auch so an,
dass der Reha-Antrag über die Rentenversicherung gelaufen ist. Ich würde auf jeden Fall erst
einmal Widerspruch einlegen und dann aber auch bei der Krankenkasse anrufen und dort den
Reha-Antrag stellen. Lass Dir den für Dich zuständigen Sachbearbeiter geben und erkläre ihm
Deine Lage. Falls Du den Sozialen Dienst des Krankenhauses nicht in Anspruch nehmen kannst,
da es ja nach Hause geht, kann ich Dir auch den VDK empfehlen. Dort wird man Dir sicher weiter-
helfen können, wenn Dir der Kampf alleine im Moment zu stressig ist und zu schwer fällt. Ich habe
aber mit den Mitarbeitern von Güntis Krankenkasse bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Waren
alle sehr lieb und verständnisvoll, was aber nicht heißt, dass es ohne Kämpfe ging. Ohne Wider-
spruch haben wir nur das Motomed bekommen. Kann Dir aber sagen, das Kämpfen lernt man. Also den
Kopf nicht hängenlassen. Du schaffst das schon!! Die Ablehnung finde ich mehr als unverschämt.
Selbst wenn es so sein sollte, dass keine Erwerbsfähigkeit mehr hergestellt werden könnte, was ich
nicht glaube, ist das Ziel einer Reha doch,ein möglichst selbständiges Leben zu führen und Hilfsmittel
gezielt einzusetzen.
Günter war schon Rentner, als er die Reha genehmigt bekommen hat. Natürlich über die Krankenkasse und
nicht über die Rentenversicherung, weil Erwerbsfähigkeit war ja eh nicht mehr und Verlängerung gab es zwei Mal.
Er war insgesamt 12 Wochen weg. Die letzte vier Wochen Verlängerung allerdings auch nur mit Widerspruch.
Seitdem bekommt er zweimal die Woche Physio, Logo und Ergotherapie sowie Lymphdrainage. Und auch da
kann ich Dir nur raten, alles mit zu machen, was Dir gut tut.
Dass Du gerne an Nord- oder Ostsee möchtest, wegen der Familie, kann ich gut verstehen. Gerade, weil ja alles
noch so neu ist und Du viel Zuspruch benötigst. Kann Dir aber aus eigener Erfahrung meiner einzigen Reha
sagen, dass ich froh war, wenn ich einmal meine Ruhe hatte, während der Reha. War wegen schwerer Rückenprobleme
zur Reha und habe da wirklich alles mitgenoommen, was man mir angeboten hat. War den ganzen Tag über mit Therapien
zu und bin abends todmüde ins Bett gefallen. Die Wochenenden durfte man dann in den Fitnessraum, ans Fahrrad und ins
Schwimmbad, dann noch ein bischen spazierengehen und schon war wieder Montag und der Streß ging weiter. Für Familie
hätte ich gar keine Zeit gehabt. Aber das musst Du ja entscheiden, wie es für Dich das Beste ist. Mir wäre da wichtiger, die
beste Klinik zu bekommen, wenn möglich.

So nun wünsche ich Dir eine gute Heimfahrt und viel Kraft zum Kämpfen!!
Liebe Grüße und eine feste Umarmung
Petra
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19 Aug 2016 18:10 #66 von Ursel
Hallo ihr Lieben
Vielen lieben Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich bin gut zu Hause angekommen, aber es ist sooooooo schwer sich im Alltag zurecht zu finden. Jetzt ist die schützende " Käseglocke" Krankenhaus weg und alles wirkt so unecht. Heute kam noch ein Brief von der Bfa. Der war noch schlimmer. Er lautet wörtlich:
DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE REHABILITATION LIEGE BEI IHNEN NICHT VOR,WEIL IHRE ERWERBSFÄHIGKEIT DURCH LEISTUNGEN ZUR MEDIZINISCHEN REHABILITATION NICHT WESENTLICH GEBESSERT ODER WIEDERHERSTELLT ODER HIERDURCH DEREN W E S E N T L I C H E V E R S C H L E C H T E R U N G ABGEWENDET WERDEN KANN.
Wie soll man da positiv denken????? Ich rutsche gerade in eine Depression ab. Wie komme ich weiter, wenn man mir nicht helfen will?
Ganz liebe Grüße an alle
Ursel

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19 Aug 2016 20:00 #67 von Elkide
Hallo liebe Ursel,

es ist gut, dass du wieder zu Hause angekommen bist. Kann mir vorstellen, dass die Situation für die gesamte Familie eine große Umstellung bedeutet und von allen viel Verständnis und Geduld erfordert. Für dich ist es natürlich am Schwersten, vor allem, wenn man dann auch noch solche Post beim Nachhausekommen vorfindet. Was da im Moment auf dich einprasselt ist gewaltig. Gibt es in eurer Stadt oder evtl. bei der Diakonie/ Caritas allgemeine Beratungsstellen, an die ihr euch wenden könntet? Die könnten in schwierigen Lebenssituationen alle Hilfsmöglichkeiten die machbar sind für euch organisieren. Wichtig sind jetzt auch deine behandelnden Ärzte. Hoffe, dass du auch von denen alle notwendigen Hilfen erhältst.

Hast du eine liebe Freundin, bei der du dich auch mal ausweinen kannst, falls deine Familie damit noch nicht so gut umgehen kann? Such dir eine Psychotherapeutin. In akuten Fällen bekommst du sehr schnell Termine. Von mehreren Menschen mit Depressionen weiß ich, wie gut ihnen Gespräche mit Mitarbeitern der Telefonseelsorge geholfen haben. Sie sind rund um die Uhr erreichbar, können zuhören, haben Zeit und du kannst völlig anonym alles erzählen, was du auf dem Herzen hast.

Liebe Ursel, leider kann man so wenig für dich tun. Nehme dich ganz fest in meine Arme und schicke dir einen irischen Segenswunsch:

Gott schließt nie eine Tür, ohne eine andere zu öffnen.

Hoffe, dass du diese offene Tür bald findest.

Alles Liebe
Elke
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19 Aug 2016 20:50 #68 von Karlchen

Ursel schrieb: Wie soll man da positiv denken????? Ich rutsche gerade in eine Depression ab. Wie komme ich weiter, wenn man mir nicht helfen will?


Dazu kann ich Dir eine Antwort geben: Entweder man denkt positiv, oder eben nicht. Daran sind nie andere Schuld. Hört sich brutal an, ist aber definitiv so. Es ist die Einstellung mit der man an ein Problem rangeht. Soll jetzt keine Kritik an Dir sein, sondern eine Erklärung.

Wenn man Dir nicht helfen will? Doch, HIER wollen die eigentlich alle helfen! Das hast Du doch schon verstanden. Auch ich möchte das, sonst würde ich hier nicht schreiben. Es ist nur ganz einfach so, dass heutzutage Kranken- und Rentenversicherung wirtschaftlich geführte Unternehmen sind mit eigenen Interessen. Auch ich kenne von der Krankenkasse am Telefon vom Sachbearbeiter Sprüche wie "Wissen Sie eigentlich wie teuer Ihre OP war?". In dem Augenblick dachte ich "Mist, ich hätte das mitschneiden sollen". Was interessiert mich der Preis einer OP, wenn sie mir das Leben gerettet hat?????

So, jetzt aber weg vom allgemeinen Lamentieren, jetzt müssen Fakten her und ich (!!) wünsche mir, dass Du sie Dir zu Herzen nimmst. Ich weiss nicht, wer für den Reha-Antrag bei der BfA verantwortlich ist, aber das war offensichtlich der falsche Weg. Du MUSST, eventuell zusammen mit Deinem Arzt (egal welcher) einen Reha-Antrag bei Deiner Krankenkasse stellen und das ratzfatz und auf der Stelle! Vorher solltest Du auch bei der Krankenkasse anrufen oder direkt vor Ort dort vorsprechen. Nimm den Arztbericht aus dem Krankenhaus mit in dem die Diagnose "Inkompletter Querschnitt" steht. Du wirst sehen, dass das recht schnell geht dann.

Für mich ist das ein Rätsel wie das so kommen konnte. Als ich in der Charité mit dem inkompletten Querschnitt lag, da gab es dort einen sozialen Dienst, der SOFORT eine Reha beantragt hat und die Krankenkasse hat das auch SOFORT genehmigt und der Termin war wenige Tage nach dem Verlassen des Krankenhauses. Ich konnte den Termin zwar nicht wahrnehmen, weil noch eine Milzruption dazu kam, aber als das überstanden war ging es SOFORT zur Reha. Das SOFORT ist gerade bei dem inkompletten Querschnitt extrem wichtig. Das weiss jeder Arzt und das weiss auch die Krankenkasse.

Schlimm finde ich nachwievor, dass man kranke Menschen in solchen Situationen allein lässt. Sowas ist unverantwortlich, aber in diesem Fall leider nicht zu ändern. Die Charité hier in Berlin scheint da gut organisiert zu sein. Es geht sofort eine Info von der Station zum sozialen Dienst, der meldet sich, schlägt sofort Kliniken vor und beantragt sofort und macht allen Papierkram mit der Kasse. Das alles passiert noch während des Krankenhausaufenthaltes.

Nur mal am Rande: Bei mir war es so, dass nach 18 Monaten Krankschreibung sich die BfA gemeldet hat und mich zu einer Reha geschickt hat (meine dritte übrigens). Dies nur um festzustellen, ob ich überhaupt noch arbeitsfähig bin. Arbeitsfähigkeit legen Ärzte fest und keine Bürokraten bei der BfA. Arbeitsfähig bedeutet in dem Fall dann auch nur, die Krankenkasse ist weiterhin für Dich zuständig. Arbeitsunfähig heisst, die Rentenversicherung muss ab jetzt die Krankenversicherung bezahlen. Das ist ein Verwaltungsakt, nicht mehr und nicht weniger. In jedem Fall kann sowohl die Krankenkasse eine Reha übernehmen, als auch die Rentenversicherung. Es ist nur eine Frage der Argumentation.

Gruss vom Karlchen, der Dir ganz viel Kraft wünscht und sehr viel Erfolg!
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19 Aug 2016 21:44 #69 von Ursel
Guten Abend
Wenn ich zuviel gejammert habe, tut es mir leid. Ich meinte nur , die nicht stattfindende Hilfe von der BfA und vorher von den Ärzten. Eure Hilfe ist großartig. Ich weiß nicht, was ich ohne euren Rat bisher gemacht hätte. Dafür danke ich euch von Herzen.Ursel

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19 Aug 2016 21:48 - 19 Aug 2016 21:51 #70 von matti
Hallo Ursel,

ich muss zugeben das ich schon ein wenig sprachlos bin, wenn die von dir zitierten Aussagen der Kostenträger so mitgeteilt wurden.

Diese Aussagen sind hanebüchen und entbehren so direkt nach Diagnosestellung jeglicher Realität. In der Regel wird nach der Diagnose probiert, die inkomplette Querschnittlähmung mit einem krankengymnastischen Trainingsprogramm zu therapieren, oftmals in einer Rehabilitationsklinik und über mehrere Monate.

Eine generelle Prognose der Rehabilitationschancen bei einer inkompletten Querschnittlähmung lässt sich nur schwer stellen. Alleine deshalb ist es ja schon ein (sehr schlechter) Witz eine negative Prognose durch einen Kostenträger abzugeben.

Bislang hat man gar keinen langfristigen Therapieversuch bei dir unternommen. Wie auch, hast du die Diagnose doch erst vor ein paar Tagen gestellt bekommen. Das Krankenhaus hätte dich direkt verlegen sollen und zwar in ein Querschnittszentrum. Dies hat aus meiner Sicht gar nichts mit einer Rehamassnahme im eigentlichen Sinne zu tun, sondern um eine Akutbehandlung. Dafür benötigt es keinen Rehaantrag, sondern einer Einweisung.

Nun, du bist zuhause. Geh zu deinem Hausarzt oder besser zu einem Neurologen, nimm die Unterlagen mit und lasse dich in eine Neurologische Fachklinik über eine ganz normale Krankenhauseinweisung einweisen. Dies ist nichts anderes wie bei einer Blinddarmentzündung. Wenn akut eine Quetschung durch Unterversorgung der Blutbahnen stattfindet, ist dies ein Grund für eine Akutenweisung. Von dort läuft dann der weitere Weg.


Dein Versicherungsstatus ist mir unklar. Du bist Selbstständig aber bei der gesetzlichen Kassen und beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger versichert?

Hat sich seit der Diagnosestellung den etwas in deiner Motorik/ Sensibilität und den zuvor bestehnden Möglichkeite deinen Beruf auszuüben verändert? Dies habe ich nämlich nicht ganz verstanden. Der inkomplette Querschnitt ist doch jetzt kein Akutereignis, sondern nun endlich diagnostiziert worden, oder?

Ich erlaube mir als Rollstuhlfahrer einmal folgende Aussage: Durch die Feststellung der Ursachen hat sich körperlich ja nichts verändert.. Verantwortlich ist der nun diagnostizierte inkomplette Querschnitt. Was dir Kostenträger in ihrer dämlichen Art projezieren, ist für dich ohne Relevanz. Es ist dein Körper, es ist dein Kampf und es sind deine Möglichkeiten. Laß dich nicht runterziehen, sondern eröffne mutig die Gegenwehr.

Gegen Bescheide der Rentenversicherungsträger, mit denen du nicht einverstanden bist, etwa weil die Rentenversicherung die Gewährung einer Reha-Maßnahme mit der Begründung ablehnt, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht gegeben seien, kann Widerspruch und gegebenenfalls Klage zum Sozialgericht erhoben werden. Achte hierbei auf die Widerspruchsfrist und die Klagefrist, die jeweils einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids beträgt.

Du solltest Kontakt mit einem Fachanwalt für Sozialrecht aufnehmen. Dies kann man auch über den VDK machen. Wenn man dort bislang kein Mitglied war, zahlt man meines Wissens zwei Jahrebeiträge ein und hat dann sofort Anrecht auf Beratung und juristische Unterstützung.

Gruß

Matti
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