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Urteil: Gericht bestätigt Anspruch auf bedarfsgerechte Hilfsmittel!

13 Jul 2024 22:28 - 13 Jul 2024 22:29 #1 von Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
Hallo,

vor einigen Monaten haben wir über das wegweisende Urteil des Rechtsanwalts Christian Au vor dem Sozialgericht Frankfurt bezüglich der Kostenübernahme für bedarfsgerechte Inkontinenzhilfsmittel berichtet.
Damals konnten wir noch kein Aktenzeichen nennen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Dies ist nun der Fall und es ist bemerkenswert, dass die Gerichtsbarkeit die rechtlichen Voraussetzungen genau benennt und das Urteil damit begründet, die wir seit Jahren genauso sehen und auch hier erwähnen.

Es ist beunruhigend, dass sich dieses Verfahren bis zur Klärung über drei Jahre hingezogen hat. Man benötigt eine erhebliche Ausdauer, die leider viele aus verständlichen Gründen nicht aufbringen können.

Wir halten dieses Urteil für wichtig, auch wenn es natürlich einen Einzelfall betrachtet, aber in seiner Begründung klar die gesetzlichen Grundlagen und Ansprüche nennt, die zumindest im gesetzlichen Anspruch nicht abweichen.

Hier das Urteil im Wortlaut: www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176119

Grüße
IKS e.V.
Folgende Benutzer bedankten sich: martinK, stephanw, MichaelDah

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14 Jul 2024 23:16 #2 von martinK
Hallo Matti

Ich bin Schweizer und das Urteil wird keinen Einfluss auf meine Situation haben. Dennoch habe ich den Gerichtsentscheid gelesen, weil ich von Deinem Einsatz sehr beeindruckt bin.

Herzlichen Glückwunsch und toll, dass Ihr durchgehalten habt! Das ist sicher eine grosse Motivation, auf dem Gebiet endlich ein gute Lösung zu erreichen. Meine Einstellung zur Situation ist, dass man die Unterstützung vom Einkommen der Betroffenen abhängig machen sollte. So würde der wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen sinken und diejenigen, welche sich Hilfsmittel ohne Zuzahlung nicht leisten können, würden die nötige Unterstützung erhalten. Aber das ist nur meine persönliche Meinung...

Herzliche Grüsse
Martin

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17 Jul 2024 13:49 #3 von Hilti75
Hallo,

das ist ein bemerkenswertes Urteil mit erfreulichem Ausgang. Ich habe es mit großem Interesse gelesen. Danke für den Link!

Leider sind wir derzeit mit einem ähnlichen Problem beschäftigt, dass ich keinen Lieferanten finde, der meine schwer inkontinente Tochter mit den medizinisch notwendigen Windeln versorgen will.
Unser bisheriger Lieferant hat sie plötzlich nicht mehr beliefert und auch das vorgelegte ärztliche Attest nicht anerkannt. Er würde uns nur mit einem Qualitätszuschlag aufgrund "Überversorgung" weiter beliefern. Inzwischen ist das alte Rezept dort abgelaufen.
Mit einem neuen Rezept versuche ich derzeit einen neuen Lieferanten zu finden, was bisher leider nicht erfolgreich war. Ein angeschriebener Lieferant schrieb mir, dass die Pauschale der Techniker Krankenkasse sich nur auf 18,45 Euro beläuft, was eine angemessene Versorgung unmöglich macht.
Ich weiß nicht, ob es mir noch gelingt einen Versorger zu finden, der meine Tochter mit ihrer schweren Inkontinenz über die Pauschale von 18,45 Euro hinweg angemessen zu versorgen.

Laut dem Urteil sollte meine Tochter ja das Recht dazu haben auch über die von der Kasse bezahlte Pauschale hinweg ohne Aufpreis für sie versorgt zu werden. Nur was fange ich mit dem Urteil an? Wie kann ich es bei der Krankenkasse anwenden?

Viele Grüße
Hilti

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