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Behindertenparkplatz BG Krankenhaus

13 Apr 2016 08:02 #11 von matti
Guten Morgen,

schreibe nie mit Emotion im Bauch. Habe ich gestern, entgegen meiner eigenen Vorsätze, leider getan. Sturheit, wäre wohl die bessere Ausdrucksweise entgegen der "eselhaften Beharrlichkeit" gewesen. Sorry.

Vom Grundsatz meiner Aussagen weiche ich aber auch nach einer geschlafenen Nacht nicht ab.

Ja Sebald, da stimme ich dir zu. Es gibt nicht Wenige, die meinen bereits ab der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft auch berechtigt zu sein auf einen Behindertenparkplatz parken zu dürfen (allgemein und nicht auf Dietmar bezogen). Leider kostet es nur 35 Euro.

Gruß

Matti

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13 Apr 2016 08:48 - 13 Apr 2016 08:53 #12 von Bubi-Nora

Matti schrieb: . Leider kostet es nur 35 Euro.

Gruß

Matti


Das Leider Unterstreiche ich mal ganz dick und Fett, Hier in Emden gibt es z.b. beim Super Markt 3 verschiedene Parkplätze.

Wenn hinter der 35 noch eine Null wäre dann gäbe es mehr freie Behinderten Parkplätze.


Die Plätze mit dem Rollo Symbol, also nur für die Behinderten mit den Blauen EU Parkausweis
Dann gibt es Plätze die Das Rolli Symbol haben mit den ZUsatz +G

und dann die ganz normalen Plätze

Zum Beispiel beim Einkaufzentrum DOC in Emden sind die Parkplätze Privat, werden aber durch die Stadt Emden kontroliert und die Falschparker werden zur Kasse gebeten.

Zu deinen Beitrag werde noch Stellung nehmen muss aber jetzt weg, an sich habe ich die Woche Frei aber ein Kollege ist ausgefallen und ich muss die Kinder Fahren.

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13 Apr 2016 11:02 #13 von Sebald
Hallo nochmal,

jetzt, wo Matti es so ausdrücklich schreibt: Mit meiner Aussage über die Unkenntnis der Parkmodalitäten meinte ich natürlich auch nicht Dietmar.

Vielmehr habe ich folgende Gesprächserfahrung gemacht: "Ach, Du bist schwerbehindert? ... Oh, super, dann darfst du ja überall parken!"

Schön wär's.

Die Stadt Emden bzw. deren Ordnungsamt scheint aber schon ein bisschen eigenartig drauf zu sein, was das Parken und Kontrollieren angeht.

So mein Eindruck.

Beste Grüße,
Sebald

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14 Apr 2016 11:43 #14 von Jens Schriever ✝
Hallo Bubi - Nora

Die Antwort von Matti ist auch meine Antwort. Du glaubst nicht wie viele Rollstuhlfahrer Auto selber fahren. Ich habe schon sehr viele gesehen.
Besuch doch mal die Reha Care in Düsseldorf, und du wirst dich wundern wie viele da mit umgebauten Autos dort erscheinen.



Gruß Jens

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14 Apr 2016 21:17 - 14 Apr 2016 21:18 #15 von eckhard11 ✝
Hmm,

erschlagt mich nicht, aber ich sehe dies etwas anders, sagen wir, etwas pragmatischer :
Gehen wir mal davon aus, dass ein autofahrender Rollstuhlfahrer diese Klinik für eine erforderliche Untersuchung aufsuchen muss.
Was passiert ?
Er stellt den Wagen auf den ausgewiesenen Parkplatz, verlässt den Wagen, kommt eine Stunde später wieder zurück und fährt weg.
Dies bedeutet, der Parkplatz war eine Stunde lang belegt, niemand anderer konnte ihn benutzen.

Jetzt die zweite Situation :
Ein Fahrer bringt einen Rollstuhlfahrer in besagte Klinik, der Rollifahrer verlässt den Wagen, kommt eine Stunde später wieder zurück, steigt in den Wagen, der Fahrer fährt weg
Dies bedeutet, der Parkplatz war eine Stunde lang belegt, niemand anderer konnte ihn benutzen.

Es gab also keinerlei Unterschiede, ausser, dass in dem einen Wagen ein Mensch saß und wartete und der andere Wagen leer war........
Wieso sollte dann der Fahrer den Parkplatz räumen ?
Er könnte dies freiwillig tun, aber ich bin sicher, dass er dies nicht muss.

Natürlich ist es Voraussetzung, dass beide Fahrer, sowohl der Rollifahrer im 1. Beispiel als auch der Fahrer im 2. Beispiel, eine entsprechende Parkerlaubnis vorweisen können.

Warum ergo die Aufregung ?
Gefühltes Recht ersetzt doch nicht das tatsächliche Recht.

Das dieser Bubi-Nora etwas merkwürdig zu sein scheint, ist hier nicht entscheidend.

Gruß
Eck :sleep: hard

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15 Apr 2016 01:12 - 15 Apr 2016 01:45 #16 von matti
Naja Eckhard,

mit einfacher Logik stimme ich dir zu.

Der Unterschied besteht darin, dass der selbstfahrende Rollstuhlfahrer auf diesen besonderen Parkplatz angewiesen ist (er hat keine Alternative!) und der Taxifahrer in aller Regel diesen nicht nutzen muss.

Zudem täuschst du dich bezüglich des Rechts. In den Ausnahmegenehmigungen ist deutlich zu lesen, dass diese Parkplätze und weitere Ausnahmen immer nur gelten, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Die ganzen arienhaften Versuche meinerseits, den Unterschied zwischen einen öffentlichen und einem privaten Verkehrsraum zu erläutern schenke ich mir an dieser Stelle erneut. Zudem ist nämlich zu lesen: Die Parkerleichterungen gelten im Gültigkeitsbereich der StVO. Genau dies Zweifel ich bei dieser Parkplatzsituation aber an. Dies würde zwar dann auch für den selbstfahrenden Rollstuhlfahrer gelten, dafür gibt es aber ja offensichtlich eine Hausordnung.

Auch wenn gefühltes Recht nicht tatsächliches Recht ersetzt, hilft manchmal Moral, Anstand und gegenseitige Rücksichtnahme.

Matti

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