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Über 50 % Chance aufs Laufen bei inkomplettem Querschnitt ?

31 Mär 2016 07:45 #51 von Maulwurf
Also, ich antworte jetzt noch ein mal, danach erst dann wieder, wenn neue Erkenntnisse bestehen, du also in irgendeiner Form tätig geworden bist, oder Nachfragen, die nicht schon beantwortet sind.
Alle Antworten sind natürlich meine subjektive Einschätzung . Letztlich wirst du ihr nur zu Ergebnissen kommen, wenn du etwas ausprobierst.


Frage A:
Was wäre wenn meine Angehörigen gegenüber dem Sozialdienst behaupten würden, dass ich angeblich stark suizidal sei oder gefährlich oder sonstwas. Würde der Sozialdienst das zur Kenntnis nehmen und es dadurch Schwierigkeiten bei einer Vermittlung geben?

Das ist kaum zu beantworten. Es kommt auf soviele Faktoren an. Welche Person sitzt da vom Sozialdienst? Was genau wird behauptet und wie glaubwürdig? Welchen Eindruck machst du auf deinen gegenüber? Natürlich würde es bei deiner Vorgeschichte zur Kenntnis genommen. Aber ich persönlich vermute, mehr auch nicht. Die Leute haben ja Erfahrung und genug erlebt um das einschätzen zu können.

Generell ist es meines Wissens nach in Deutschland extrem schwierig jemanden Suizidngefährdung zu unterstellen so dass daraufhin Maßnahmen ergriffen werden.

Woher sollen deine Eltern überhaupt wissen mit wem und worüber du dort sprichst? Es gibt ja dafür eine Schweigepflicht.


Frage B:
Ist Suizidalität (egal ob echte oder nur behauptete) ein Ablehnungsgrund für ein Heim oder eine betreute Wohneinrichtung?

Das weiß ich nicht. Prinzipiell gelten aber meine Ausführungen unter A.


Frage C:
Ist Aggressivität oder andere (fälschlicherweise) behaupteten Verhaltensauffälligkeiten ein Grund für ein Heim oder betreutes Wohnen einen möglichen potentiellen Bewohner abzulehnen?

Das weiß ich nicht. Prinzipiell gelten aber meine Ausführungen unter A. die Heime sind voll mit aggressiven Bewohnern, also glaube ich nicht, dass das eine Rolle spielt.

Frage D:
Wie könnte man solche falschen Behauptungen verhindern bzw. wie könnte man das glaubwürdig richtigstellen?

natürlich bist du aggressiv, zumindest gegenüber deinen Eltern, also wäre es nicht fälschlicherweise behauptet.

Frage E:
Gibt es sowas wie einen sozialen Dienst auch unabhängig von Krankenhäusern und Rehas? Wäre das dann der "medizinische Dienst" ?

Es gibt verschiedenste Einrichtungen . In deiner Lage wäre aus meiner Sicht der medizinische Dienst der Krankenkassen der erste Ansprechpartner, da er Kostenträger ist. Darüber hinaus gibt es Schutzverbände, Beratungsstellen wie pro famila, Vereine etc. oder du rufst in einem Heim an, schilderst deine Lage und bittest um Unterstützung.

Oder du gehst in Reha, dabei würden dich deine Eltern ja unterstützen , und organisierst deinen Umzug von dort aus. Und besprichst dort deine Ideen bzgl. Sterbehilfe und deine Probleme mit deiner Verwandtschaft. Ich habe hundert mal über Sterbehilfe diskutiert, ich bin weder eingeliefert worden noch sonst was. Die Psychologin hat mir gesagt, wenn sie das wollen, können sie sich doch jederzeit in ein Taxi setzen und in die Schweiz fahren. Sie sind ein freier Mensch.


So nun noch mal zusammen gefasst:
Komm in die Gänge. Ja deine Lage ist beschissen. Aber nur du bist für dein Leben verantwortlich und damit auch für die Informationen über Schweizer Vereinigungen. Ja, deine Eltern bekommen Geld und helfen dir in dem Punkt nicht. Wenn dich das stört, ändere es. ZB in dem du dir Selbstständigkeit erarbeitest, ausziehst, etc. was würdest du machen, wenn sie dich nicht waschen, dir nicht beim abführen helfen, etc? Glaub mir, du würdest schnellstmöglich nach einer Änderung suchen. Sag der Krankenkasse dass du mit der Pflege und Assistenz durch deine Eltern nicht zufrieden bist und eine Änderung verlangst.
Immer weiter auszuführen warum alles nicht geht hilft dir nicht weiter. Und wenn Auszug oder ähnlich scheitert an Ihnen, was hast du dann verloren? Dann bist du in der gleichen Lage wie jetzt. Schlimmer kann es doch nicht werden? Dann suchst du halt nach einer anderen Möglichkeite.

Ich denke du bist in einer Art Komfortzone. Kenne ich. Ist zwar alles beschissen, aber läuft ja irgendwie. Also sucht man nach Ausreden, warum eine Änderung nicht möglich ist. Ich habe jedenfalls von dir nicht einmal gehört, ja gute Idee, versuche ich mal.

Und Psychotherapie dauert Jahre bis sie anschlägt (also unter Umständen). Und wenn du keine Medikamente willst, lehnst du sie ab. Mach ich auch so.
Du brauchst ganz ganz dringend eine solche Therapie.
Dieses Thema wurde gesperrt.
31 Mär 2016 13:15 #52 von FluffInTheNavel
@ Maulwurf
Danke für die Antworten. Deine Einschätzungen helfen etwas weiter.

Maulwurf schrieb: natürlich bist du aggressiv, zumindest gegenüber deinen Eltern, also wäre es nicht fälschlicherweise behauptet.

Ich rede von grundloser Aggression. Sie könnten mir GRUNDLOSE Aggression und Verhaltensauffälligkeiten unterstellen. Dies ist bei mir nicht der Fall, deshalb das "fälschlicherweise".
Alle meine gelegentlichen "Ausfälle" sind Reaktionen auf ganz eindeutige lang anhaltende ungerechte Behandlungen. Sowas ist normales menschliches Verhalten.
Stell dir vor jemand würde deinen Angenörigen oder deinem Haustier oder DIR Unrecht antun. z.B. Freiheitsberaubung oder sogar körperlichen Angriff (wie z.B. die Mutter an mir), dann würdest du eventuell auch im ersten Moment selbst körperlich einschreiten und aggressiv werden. Das wäre eine ganz normale menschliche Reaktion auf ungerechte Behandlung.
Was die Angehörigen mir aber gegenüber den Heimen oder dem Sozialdienst unterstellen könnten ist grundlose Aggression gegenüber alles und jeden, was eindeutig nicht der Fall ist.

Aber du hast Recht. Das mit der Schweigepflicht habe ich noch gar nicht bedacht. Ich müsste as Gespeäch einfach heimlich aufsuchen.

Maulwurf schrieb: was würdest du machen, wenn sie dich nicht waschen, dir nicht beim abführen helfen, etc?

(Waschen müssen sie mich nicht, sondern nur etwas dabei helfen, z.B. Gegenstände reichen).
Dann würde es halt jemand anderes tun.
Aber das ist es ja. SIE haben freiwillig zugestimmt die Pflege zu übernehmen. Ich glaube nicht, dass bei so einer Pflegeübernahme von Angehörigen gleichzeitig automatisch auch ein erzieherisches Recht ausgesprochen wird, das ihnen erlaubt zu entscheiden was nun "richtig" und "falsch" für mich sei. Wenn sie sich für die Pflegeübernahme entscheiden, dann für ALLE Aufgaben die damit zusammenhängen und dazu gehört nunmal auch der Briefverkehr, soweit nötig.

Maulwurf schrieb: Und Psychotherapie dauert Jahre bis sie anschlägt (also unter Umständen). Und wenn du keine Medikamente willst, lehnst du sie ab. Mach ich auch so.
Du brauchst ganz ganz dringend eine solche Therapie.

Meine "Schäden" sind durch den Neuroleptikaeinfluss etwas tiefgehender, als nur auf psychologischer Ebene. Das Zeug macht im MRT sichtbare biochemische Veränderungen des Gehirns. Psychologische Behandlungsmethoden einer Psychotherapie können da gar nicht mehr greifen und ansetzen.
Wie gesagt, ich bin durch mit dem ärztlichen Psychozeug :)


Ich werde wohl nochmal versuchen meine Vereinbarung vorzuschlagen und durchzusetzen, um juristischen und familiären Stress zu vermeiden. Wenn das schon wieder nicht klappen sollte, dann werde ich wohl die Schritte aus deiner Zusammenfassung in die Wege leiten müssen.

Danke auch an alle anderen für die Beiträge!


Was mich noch abschließend interessieren würde...

Maulwurf schrieb: Ich habe hundert mal über Sterbehilfe diskutiert, ich bin weder eingeliefert worden noch sonst was. Die Psychologin hat mir gesagt,...

Weshalb war/ist das Thema Sterbehilfe bei DIR so präsent?
Und weshalb bist du in psychologischer Behandlung? Aus welchen Einschränkungen und Lebensumständen heraus, falls ich fragen darf?

Gruß
Dieses Thema wurde gesperrt.
31 Mär 2016 13:22 - 31 Mär 2016 13:50 #53 von matti
Hallo,

eigentlich wollte ich mich an dieser Diskussion hier nicht mehr beteiligen, weil ich sie zumindest mit dem Fragesteller für relativ sinnlos erachte. Allerdings wird diese Diskussion hier im öffentlichen Bereich geführt. Deshalb möchte ich hier einige Missverständnisse aufklären, auch damit weitere Leser hier keine geballten Fehlinformationen vorfinden. Im konkreten Fall besteht wohl etwas Naivität, netter ausgedrückt ist es wohl Unwissenheit.

Die Vorstellung man würde den Wunsch nach einem Platz in einem Heim oder im betreuten Wohnen nur äußern müssen und hätte ihn damit schon so gut wie sicher, ist ein ziemlicher Irrglaube.
Neben der Aufnahmebereitschaft durch das Heim oder den betreuenden Dienst, spricht hier vor allem der Kostenträger ein entscheidendes Wort mit.

Wie läuft ein Aufnahmeverfahren konkret ab?

Zunächst muss die Bewerbung eines Antragstellers beim Heim oder Dienst eingehen. In einer Leitungskonferenz wird „der Fall“ besprochen. Daran nehmen zunächst einmal, falls vorhanden der Vorstand, die Geschäftsführung, Sozialdienst, Therapieleitung und Pflegedienstleitung teil.
In dieser Konferenz wird der Bewerber vorgestellt (nach meist zuvor erfolgter persönlicher Vorstellung des Bewerbers) und zwar in allen medizinischen und pflegerischen Aspekten. Ärztliche Unterlagen und Gutachten werden ebenso wie die pflegerische Dokumentation herangezogen, um eine Beurteilung einer potentiellen Aufnahme zu beraten.

Da in diesem Fall hier die Eltern und weitere Angehörige die Pflege übernommen haben, wird auch mit diesem Personenkreis ein Gespräch geführt. Das hat nichts mit der Aushebelung von Datenschutz oder Selbstbestimmung zu tun. Es ist ein Gesamtbild erforderlich.
Durch die Eintragung der Pflegenden bei der Pflegekasse ist die Pflegekasse berechtigt und die Pflegenden sind verpflichtet über die Pflegesituation Auskünfte einzuholen bzw. abzugeben.

Die geschieht ja auch bereits jetzt. Alle Menschen mit einer Pflegestufe, die ausschließlich Pflegegeldleistungen erhalten, werden in regelmäßigen Abständen zu einem Beratungsgespräch verpflichtet.
Rechtsgrundlage für den Beratungseinsatz ist der Absatz 3 des §37 SGB XI. In §37 SGB XI wird das Pflegegeld geregelt. Absatz 3 schreibt vor, dass Empfänger von Pflegegeld mehrmals jährlich einen Beratungseinsatz durch einen zertifizierten Dienstleister (meist: einem ambulanten Krankenpflegedienst) in Anspruch nehmen müssen – bei Pflegestufe I und II alle 6 Monate, bei Pflegestufe III sogar alle 3 Monate.
Bei diesen Beratungseinsätzen wird die Pflegesituation erfasst und die Sicherstellung der Pflege beurteilt. Eine Beurteilung der Pflegesituation wird der Pflegekasse mitgeteilt. Ist die Pflegesituation nicht gewährleistet wird von Amtswegen gehandelt.

In diesem Zusammenhang auch der Hinweis das Pflegegeld immer an den Versicherten direkt ausgezahlt wird! Du müsstest also über die Höhe und die Verwendung des Pfleggeldes bescheid wissen und nicht vermuten.

Sollte sich der Bewerber als potentiell geeignet für eine Aufnahme herausstellen, wird zumeist über den Sozialdienst der Einrichtung ein Kostenübernahmeantrag gestellt.
Ich glaube das hier auch die Situation falsch eingeschätzt wird. Mit größter Wahrscheinlichkeit geht es bei dieser Beantragung und Unterbringung und/oder Betreuung um Eingliederungshilfe.
Eine ausschließliche pflegerische Heimunterbringung (einmal davon abgesehen, dass es so gut wie keine Plätze für junge Menschen in Deutschland gibt), wird vom Kostenträger nur in Palliativsituationen oder vollständig austherapierten Fällen befürwortet. In allen anderen Fällen steht die Eingliederungshilfe im Vordergrund.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII wird - je nach individuellem Bedarf und benötigten Leistungen – entweder durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreien Städte) oder durch überörtliche Träger der Sozialhilfe erbracht. Hier ist beispielsweise der LWL oder bei uns in Hessen der LWV (Landeswohlfahrtsverband) zuständig. Dies ist der zuständige überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Die Ermittlung des genauen Bedarfes, insbesondere die Klärung der Frage, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind, erfolgt vorab in einem speziellen Hilfeplanverfahren unter Beteiligung des behinderten Menschen und der Fachleute. Dafür beruft der Kostenträger eine Hilfeplankonferenz ein.

Daran beteiligt sind:
- ein/e Vertreter/in des Sozial- oder Gesundheitsamtes der Mitgliedskörperschaft (kreisfreie Stadt/Kreis)
- ein/e Vertreter/in einem ambulanten Betreuungsdienst für behinderte Menschen in der Stadt/dem Kreis
oder
- ein/e Vertreter/in einer stationären Wohneinrichtung für behinderte Menschen in der Stadt/dem Kreis

Gegenstand und Grundlage dieser Konferenz ist die Ziel- und Maßnahmenplanung.
Dafür wird zuvor ein Erhebungsbogen (Anamnese, behinderungs- und Pflegesituation, persönliche Situation, Ressourcen und Einschränkungen uvm.) erstellt. Eine persönliche Stellungnahe des Antragstellers wird eingeholt.
Darüber hinaus ist eine "Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht" und ein "Antrag auf Sozialhilfe (sog. Grundantrag) einzureichen bzw. zu stellen.

Deine Fantasie, man könne sich dort anders darstellen, wie man wirklich ist, verheimlichen, verleugnen oder schlichtweg die Unwahrheit erzählen, wird wohl schnell durchschaut. Da sind Profis beteiligt, keine Dummköpfe.

Zu deinen konkreten Fragen:

Was wäre wenn meine Angehörigen gegenüber dem Sozialdienst behaupten würden, dass ich angeblich stark suizidal sei oder gefährlich oder sonstwas. Würde der Sozialdienst das zur Kenntnis nehmen und es dadurch Schwierigkeiten bei einer Vermittlung geben?


Wie ich dir dargestellt habe, trifft nicht der Sozialdienst die Entscheidung. Kommt den Entscheidungsträgern allerdings Zweifel bei dem Punkt der Suizidalität auf, werden vorhandene ärztliche Unterlagen und/ oder ein neu erstelltes sozialpsychiatrisches Gutachten einbezogen.

Ist Suizidalität (egal ob echte oder nur behauptete) ein Ablehnungsgrund für ein Heim oder eine betreute Wohneinrichtung?


Immer dann wenn es sich um eine offene Betreuungs- oder Wohnform handelt, wird eine Suizidalität immer Ausschluss Kriterium Nummer Eins sein. Bei dir ist es ja auch keine „behauptete“, sondern sowohl aufgrund deiner Vita, wie aufgrund deiner immensen Anstrengungen bezüglich der Möglichkeit des begleitenden Sterbens fakt.

Ist Aggressivität oder andere (fälschlicherweise) behaupteten Verhaltensauffälligkeiten ein Grund für ein Heim oder betreutes Wohnen einen möglichen potentiellen Bewohner abzulehnen?


Jeder Heimbetreiber hat eine Fürsorgepflicht für andere Bewohner und seine Mitarbeiter. Leidest du unter ständigen oder häufigen Kontrollverlusten wird eine offene Wohnform nicht möglich sein. Du solltest dich aber auch nicht darin täuschen, wie schnell deine Aggressivität für dich Folgen haben können. Wenn du dich nicht unter Kontrolle hast, wird sehr schnell auch deine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel gezogen. Dann entscheiden andere (Richter) über deine Unterbringung und Selbstbestimmung und geeignete Maßnahmen. Dies geht schneller als du denkst.
Hinweis, weil wir dies erst gerade in unserer Einrichtung hatten: Selbst ein unter Betreuung stehender Mensch ist strafrechtlich haftbar. Bei Unzurechnungsfähigkeit oder eingeschränkter Geschäftsfähigkeit wird zwar nicht nach den Maßstäben eines Zurechnungsfähigen ge- und verurteilt, aber es werden entsprechende Maßnahmen fremdbestimmt.

Wie könnte man solche falschen Behauptungen verhindern bzw. wie könnte man das glaubwürdig richtigstellen?


Indem man sich wie ein 28jähriger mit normalen Verstand und Sozialisation verhält! Laut eigener Darstellung mangelt es dir aber daran.

Gibt es sowas wie einen sozialen Dienst auch unabhängig von Krankenhäusern und Rehas? Wäre das dann der "medizinische Dienst"?


Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann. Der MDK ist also kein direkter Ansprechpartner für den Versicherten!

Ansprechpartner für behinderte und/ oder pflegebedürftige Menschen sind:
- Kranken- und/ oder Pflegekasse
- Pflegestützpunkte
- Sozialverbände
- Wohlfahrt

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet.
In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden.

Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile:
- Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
- Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die
- Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Alten- und Behindertenhilfe oder der Sozialhilfeträger.

Ein Hinweis noch zur Kostensituation:
Einen vollstationären Pflegeplatz wirst du nicht deutlich unter 6000 Euro im Monat erhalten. Evtl. vorhandenes eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 2600 Euro (insgesamt, also nicht pro Monat oder Jahr) eingesetzt werden. Deine Eltern sind nur zu einer Unterhaltverpflichtung von etwas über 32 Euro im Monat verpflichtet.

Du selbst erhältst ein Taschengeld von etwas über 100 Euro pro Monat und ein Kleidergeld von etwas über 30 Euro pro Monat. Sämtliche Einkünfte (Lohn, Gehalt, Rente, Pflegegeld) werden mit den Kosten der stationären Unterbringung verrechnet.

Exit oder Dignitas verlangen aber wohl grob 10 000 Euro für ihre „Hilfsbereitschaft“. Hinzu kommen Fahrtkosten in die Schweiz. Willst du vorhandene Kohle zuvor verbuddeln (wenn überhaupt vorhanden) oder wird dir die Naivität deines Begehrens selbst klar?

Bei mir kannst du dir es sparen, meine Antworten in unzählige Zitate aufzubrösseln. Sie interessieren mich nicht. Ich habe dir eine Antwort gegeben und werde es jetzt auch dabei belassen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, diesen Thread absehbar zu sperren, weil er aus meiner Sicht zu nichts führt.

Matti

Edit:

freiwillig zugestimmt die Pflege zu übernehmen...


Ja, ganz sicher. Weil du dein Leben wegwerfen wolltest. Sie feiern bestimmt jedes Jahr den Tag deiner freien Willensentscheidung und freuen sich über das Pflegegeld. Mensch, dazu kann man gar nichts mehr antworten. Wie ein Mensch die schwerwiegenden Folgen für seine Angehörigen so ignorieren und so schäbig über sie berichten kann, ist mir völlig unbegreiflich und erklärt sich wahrscheinlich nur durch die von dir selbst angesprochenen Hirnschädigungen. Ich bin wirklich fassungslos.
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Dieses Thema wurde gesperrt.
31 Mär 2016 13:51 #54 von Maulwurf
Hallo Matti,

Danke das du meine teils ungenauen und teils auch falschen Informationen korrigiert beziehungsweise mit Fakten unterlegt hast. Ich denke in der Sache sind wir zwei uns einig, dass es hier darum ginge, aktiv zu werden. Du hast jetzt ja noch gute Informationen gegeben, wie gesagt ich hab deutlich ungenauer oder sogar falsch dargestellt. Das liegt auch daran, dass ich selbst (zum Glück) über die Berufsgenossenschaft abgesichert bin und dort einiges anders läuft. So gibt es nicht den MDK sondern eine vergleichbare Organisationen, die einem aber auch in solchen Fragestellungen unterstützt.


Noch eine Antwort für den Threadersteller
Weshalb war/ist das Thema Sterbehilfe bei DIR so präsent?
Und weshalb bist du in psychologischer Behandlung? Aus welchen Einschränkungen und Lebensumständen heraus, falls ich fragen darf?

Wie bereits weiter oben erwähnt, bin ich selbst querschnittsgelähmt, c5/c6 tetraplegiker. Ich bin nicht sehr viel älter als du. Ich habe Familie, die ebenfalls sehr unter meiner Situation leidet. Meine Karriere ist ebenfalls beendet. Dies sind meine Lebensumstände, die mich ebenfalls sehr psychisch fordern.
Dieses Thema wurde gesperrt.
31 Mär 2016 15:19 - 31 Mär 2016 15:28 #55 von FluffInTheNavel
@Matti

Danke für die Mühe und die ausführlichen Infos!

Matti schrieb: eigentlich wollte ich mich an dieser Diskussion hier nicht mehr beteiligen, weil ich sie zumindest mit dem Fragesteller für relativ sinnlos erachte.

Warum? Zumindest für mich persönlich war es bisher doch sehr aufschlussreich und ich denke für andere Besucher, die in Zukunft hier drauf stoßen, wird es ebenfalls interessant und hilfreich sein.

Matti schrieb: Deine Fantasie, man könne sich dort anders darstellen, wie man wirklich ist, verheimlichen, verleugnen oder schlichtweg die Unwahrheit erzählen, wird wohl schnell durchschaut. Da sind Profis beteiligt, keine Dummköpfe.

Naja, wenn meine Angehörigen die Absicht haben das zu sabotieren und sich zu 3. oder mehr zusammenschließen und irgendwelche unwahren Behauptungen und Aussagen aufeinander abstimmen, dann bezweifle ich, dass diese "Profis" das so ohne weiteres durchschauen könnten.

Matti schrieb: Immer dann wenn es sich um eine offene Betreuungs- oder Wohnform handelt, wird eine Suizidalität immer Ausschluss Kriterium Nummer Eins sein.

Ich hatte bereits mindestens ein Gespräch mit einem solchen Dienst nach meiner Entlassung nach Hause. Dieser hat mir von einer betreuten Einrichtung in unserer Stadt für "psychisch Kranke" berichtet (nein, damit war nicht die Psychiatrie gemeint). Ich nehme mal an, dass zumindest dort eine Suizidalität nicht unbedingt zu den Ausschlusskriterien gehört.
Generell würde mir eine "nicht offene" Form, zumindest für den Anfang, auch nicht unbedingt viel ausmachen.


Matti schrieb: Bei dir ist es ja auch keine „behauptete“, sondern sowohl aufgrund deiner Vita, wie aufgrund deiner immensen Anstrengungen bezüglich der Möglichkeit des begleitenden Sterbens fakt.

Nicht im psychiatrischen Sinn. Bei der psychiatrischen Beurteilung geht es immer um "Eigen -und Fremdgefährdung". Ein Suizid gilt als "Störung der öffentlichen Ordnung" und dabei sind nunmal, je nach Methode, auch "fremde" in Gefahr.
Aber eine "Suizidalität" die daraus besteht, dass man bei einem entsprechenden Verein Mitglied werden möchte, um damit in der Zukunft selbstbestimmt entscheiden zu können, fällt nicht unter die psychiatrische "Eigen -und Fremdgefährdung". Viele Heimbewohner machen so ein entsprechendes Gesuch oder haben bereits eine Zusage in der Tasche, werden deswegen aber nicht gleich in eine geschlossene Form untergebracht.


Matti schrieb: ...aufgrund deiner immensen Anstrengungen bezüglich der Möglichkeit...

Die Anstrengungen resultieren ja nur daraus, dass es mir unrechtmäßig verwehrt wird. Ansonsten wäre es nur eine organisarorische Sache, die nicht viel Zeit beanspruchen würde und man mal ebenso nebenher machen könnte. Erst durch die Verweigerung wird diese Selbstverständlichkeit für jeden Schwerkranken oder Schwerbehinderten erst zur "Anstrengung".

Matti schrieb: Du solltest dich aber auch nicht darin täuschen, wie schnell deine Aggressivität für dich Folgen haben können. Wenn du dich nicht unter Kontrolle hast, wird sehr schnell auch deine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel gezogen. Dann entscheiden andere (Richter) über deine Unterbringung und Selbstbestimmung und geeignete Maßnahmen. Dies geht schneller als du denkst.

Da mache ich mir wenig Sorgen. Ich traue mich nur vor Angehörigen und Personen, die ich sehr gut kenne, offener zu reden und im Extremfall einer ungerechten Behandlung auch mal "aggressiv" zu werden. Bei fremden würde mir das nie in den Sinn kommen.

Matti schrieb: Indem man sich wie ein 28jähriger mit normalen Verstand und Sozialisation verhält! Laut eigener Darstellung mangelt es dir aber daran.

Dass man ständig wiederholt vollkommen grundlos persönlich wird, halte ich aber auch nicht unbedingt für "sozial normal". Inwiefern trifft dich so eine Entscheidung meinerseits oder gar eine mögliche Zusage von einem entsprechenden Verein denn persönlich, sodass du wehemment versuchst sowas durch alle möglichen Argumente als unmöglich oder auch als unerhört darstellen zu lassen? Ich sehe keinen Grund warum dich das persönlich so mitnehmen sollte.

Matti schrieb: Exit oder Dignitas verlangen aber wohl grob 10 000 Euro für ihre „Hilfsbereitschaft“. Hinzu kommen Fahrtkosten in die Schweiz. Willst du vorhandene Kohle zuvor verbuddeln (wenn überhaupt vorhanden) oder wird dir die Naivität deines Begehrens selbst klar?

Finanziell sehe ich da keine Probleme. Meine zur Zeit stillgelegte Firma lief recht gut. Ein Großteil der Einnahmen kam vom Verkauf von digitalen Produkten. Das wäre praktisch mit einem Knopfdruck wieder aktivierbar, wenns nötig werden sollte.
Warum soll das denn naiv sein? Glaubst du ich wäre dann der einzige pflegebedürftige deutsche, der mit einem grünen Licht aus der Schweiz leben würde? Davon gibt es in diesem Augeblick so einige. Außerdem bietet Dignitas selbst im Falle von nicht vorhandenen finanziellen Mitteln ein großzügiges Entgegenkommen an, bis hin sogar zur Befreiung der Gebühren.

Matti schrieb: Bei mir kannst du dir es sparen, meine Antworten in unzählige Zitate aufzubrösseln. Sie interessieren mich nicht. Ich habe dir eine Antwort gegeben und werde es jetzt auch dabei belassen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, diesen Thread absehbar zu sperren, weil er aus meiner Sicht zu nichts führt.

Tut mir Leid, das habe ich erst jetzt gelesen. Naja, vielleicht interessiert es ja andere Besucher.
Sperren kannst du es meinetwegen, fände ich allerdings ein wenig schade, denn jetzt findet tatsächlich mittlerweile ein "Austausch" statt, so wie sogar DU ihn ja zu Beginn gefordert hast.
Glaube da würde dann eher eine von dir persönliche Abneigung dahinter stecken als, dass es angeblich "zu nichts führe".
Außerdem sind wir hier ja sowieso in der "Plauderecke".

Aber ok, ... du hast hier das Hausrecht. Wenn du meinst, dass das ganze hier aus irgendwelchen Gründen nicht hier rein passt, dann muss man das akzeptieren.


Matti schrieb: Ja, ganz sicher. Weil du dein Leben wegwerfen wolltest. Sie feiern bestimmt jedes Jahr den Tag deiner freien Willensentscheidung und freuen sich über das Pflegegeld. Mensch, dazu kann man gar nichts mehr antworten. Wie ein Mensch die schwerwiegenden Folgen für seine Angehörigen so ignorieren und so schäbig über sie berichten kann, ist mir völlig unbegreiflich und erklärt sich wahrscheinlich nur durch die von dir selbst angesprochenen Hirnschädigungen. Ich bin wirklich fassungslos.

Du schreibst hier ellenlang von Paragraphen und Richtlinien wie was abläuft und letztendlich zählt bei dir doch wieder nur das Bauchgefühl.
Mir ist selbst klar, dass dieses "Schützen" von Seiten meiner Angehörigen auf menschlicher Ebene verständlich ist. Allerdings gibt es viele Dinge, die Eltern für ihr Kind nicht gutheißen. Wenn ein (erwachsenes) Kind z.B. einen absolut höchst lebensgefährlichen Base Jumping Kurs mit Wingsuit Flug absolvieren will und das für sich als richtig und notwendig betrachtet, dann heißen das die Eltern mit Sicherheit auch nicht gut. Trotzdem DARF es das Kind machen, vollkommen unabhängig davon was die angehörigen davon halten.
Vielleicht sprichst du ja aus der Perspektive eines Vaters, falls du selbst einer bist, ich weiß es nicht. Natürlich ist das verständlich. Man darf aber nicht vergessen, dass selbst Eltern, keinen ewigen BESITZanspruch auf ihr Kind haben.
Ich berichte "schäbig" über meine Angehörigen (falls du das meinetwegen so empfindest), als REAKTION darauf, dass sie meine individuellen Rechte und Freiheiten "schäbig" behandeln.

Maulwurf schrieb: Wie bereits weiter oben erwähnt, bin ich selbst querschnittsgelähmt, c5/c6 tetraplegiker. Ich bin nicht sehr viel älter als du. Ich habe Familie, die ebenfalls sehr unter meiner Situation leidet. Meine Karriere ist ebenfalls beendet. Dies sind meine Lebensumstände, die mich ebenfalls sehr psychisch fordern.

Das hatte ich wohl übersehen, tut mir Leid.
Danke für deine Offenheit. Nur noch kurz so viel: Wie ist es dazu gekommen? Unfall?
Falls es irgendwo einen Vorstellungs-Thread oder Beitrag von dir gibt, dann kannst du auch darauf verweisen. Habe auf die Schnelle nichts von dir gefunden.

Danke für den Austausch !
Dieses Thema wurde gesperrt.
31 Mär 2016 15:28 #56 von matti

Danke für den Austausch !


Da du tatsächlich auf jeden Kommentar selbst eine und wahrscheinlich die richtige Antwort parat hast, ist eigentlich alles gesagt und geschrieben.

Ich schließe jetzt hiermit diesen Thread.

Dir alles Gute!

Matti
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