Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Urteil: Häusliche Krankenpflege

12 Jan 2008 15:42 #1 von matti
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) - Besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, so muss die Krankenkasse diese auch dann sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch nimmt, so dass Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 17.12.2007 – Az. L 1 KR 110/06

Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 01/08 des LSG Hessen vom 08.01.2008

Was war passiert?

Ein heute 44jährigen Mann aus dem Odenwald, der an Epilepsie und Diabetes leidet und in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für die mittägliche Insulinspritze verweigert, weil sie nicht beim Patienten zuhause, sondern an seinem Arbeitsplatz gesetzt werden müsse. Nach Auffassung der Krankenkasse beschränke sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden und könne nicht auf deren Arbeitsplatz ausgedehnt werden.

Dies sahen das Hessische LSG und im Übrigen die Vorinstanz zu Recht anders.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

24 Jan 2008 16:00 #2 von eckhard11 ✝
Häusliche Krankenpflege auch außerhalb des eigenen Haushaltes.

Siegburg/Berlin (kobinet) Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung erklärt, können pflegebedürftige Patientinnen und Patienten künftig häusliche Krankenpflege als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch an anderen geeigneten Orten als ihrem eigenen Haushalt beanspruchen (kobinet 14. Januar 2008).

Vor allem in Schulen, Kindergärten, betreuten Wohnformen oder am Arbeitsplatz gelte diese Richtlinie. Außerdem könnten Patientinnen und Patienten mit einem sehr hohen Versorgungsbedarf in Pflegeeinrichtungen - beispielsweise dauerbeatmete Menschen - diese Leistungen neben denen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Musste die häusliche Krankenpflege seither von einem niedergelassenen Vertragsarzt verordnet werden, kann nun der Krankenhausarzt die Verordnung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ausstellen. "Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten war mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) erweitert und der G-BA beauftragt worden, hierzu die notwendigen Regelungen zu beschließen", heißt es in der Presseerklärung des G-BA.

Die Entscheidung werde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung würden in Kürze im Internet veröffentlicht.

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

Und hier ein Link zu den Informationen des gemeinsamen Bundesausschusses :
Beschlüsse zur Richtlinie "Häusliche-Krankenpflege-Richtlinien"
http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... tlinie/11/

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.150 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 15

Gestern 2036

Monat 59803

Insgesamt 9873131

Aktuell sind 84 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden