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Ermässigung

01 Feb 2007 11:34 #1 von klaro ✝
Ermässigung der Strassensteuer
Mit dem Formular "Gesuch um Ermässigung der Verkehrsabgaben", das beim Strassenverkehrsamt
erhältlich ist und auch dort wieder eingereicht wird, kann man mittels eines ärztlichen Zeugnisses (Dia-
gnose, viele Therapien, ärztliche Kontrollen etc.) um Ermässigung der Strassensteuer ersuchen. Man er-
hält eine Verfügung und verpflichtet sich, Aenderungen innerhalb eines Monats zu melden.

Wer z.B. 3x in der Woche mit dem Auto in die Therapie fährt und noch verschiedene Arzttermine hat, kann bis zu 70% Ermässigung bekommen

Dies ist halt in der Schweiz so. Selber bin ich in den Richtlinien und Rechten und Pflichten der Invalidenversicherung am stöbern. So Vieles ist so unklar.

dass man Steuerbefreit wird, (= Strassensteuer) wusste ich, wenn man selber im Rollstuhl ist oder ein Familienmitglied im Rollstuhl fährt im Auto.

(Bedarf aber eines Antrages, das wird keinem einfach so gesagt )
--

Was ich zudem noch eben las über " Verfügungen* wo wir alle immer wieder aufpassen müssen.

befristete Verfügungen laufen " automatisch" ab nach der angegebenen Frist und müssen ein einem neuen Antrag, beantragt werden.

Also immer die Ablaufstermine gut sich merken. Dies wusste ich auch lange nicht, vieles läuft automatisch, aber längst nicht alles.klaro :wink:

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