hallo INTERESSIETE Schweizer
ich weiss nicht recht wie schreiben. Ich möchte einmal den Stand der Dinge benennen, die weder Anwälte ( ich hatte 2 verschiedene für Trennung/Scheidung)
und daneben Kolleginnen, die sich ebenfalls scheiden liessen.
Da bei der Scheidung, das Pensionskassengeld des Mannes, ca .knapp hälftig auf ein Freizügigkeits konto der Frau überwiesen werden muss,= Gerichtsurteil.
daraus ergibt sich das Problem für GEschiedene IV Bezüger Frauen, welche EL ( ERgänzungsleistungen beziehen).
Im September bekam die Iv ALLE angeforderten Unterlagen von mir und klar auch das rechtsgültige, komplette Scheidungsurteil. Daraus ALLE finanziellen
ECKDATEN, hervorgehen.
Nun kam eine Verfügung dann im Oktober, wo mir dank der Einreichung, weiter EL zugesprochen wurde, wiederum eine Neue, auf Dezember.
Am 28.Januar erhielt ich wiederum ein schreiben der AHV/ IV /EL, welche mir bekannt gab in einer Verfügung ( WOHL ABER OHNE BERECHNUNGSGLATT)
Dass sie der Meinung seien, dass ich über das erhaltene Pensionskassen geld FREI verfügen könne und SOMIT die EL Leistungen per Ende Januar 2007 eingestellt werden.
PUNKT! ( Wahnsinng)
Darauf hin gerät man fast in Panik. Weiss ich von einer Kollegin, dass SIE gerade DAS mit einer Anwältin bis vor Gericht geschleppt hat, diese aber den
Prozess verloren haben. Sie hatte dummerweise erst das Geld freisprechen lassen, und DANACh die Anwältin und Gericht, so geht das natürlich NICHt.
Dass dies so ist, bezeugten weitere IV Bezüger, die Geschieden sind.
ABER: Es ist eine feine Masche der Invalidenversicherung. ACHTUNG. Via Gratis Rechtsauskunft von pro Mente Sana, in Zürich, sagte mir ein Jurist
( zu welchem ich sehr grosses Vertrauen habe, ich kenne ihn indessen telefonisch schon länger, er ist sehr kompetent und setzt sich voll ein für UNSER Interessen als Invalidenrentner ) TOLL
Die Ergänzungsleistung kann und WIRD eingestellt, weil... das Geld effektiv freigegeben werden KANN. ABER, dies liegt im eigenen ERmessen, jedes IV_EL Bezügers, ob er das schlussendlich auch will. Resp. ob es dringenst notwendig ist. Odre ob man es schafft, auf diese Altersvorsorge Gelder noch zu verzichten und sich
Mit "Gürtel noch enger schnallen" über die Runden bringt. ( Ich habe mich nun DAZU entschieden.. weil.... )
Das Auf ein Freizügigkeitskonto gelegtes pensionskassen geld, KANN nur ( Betonung auf NUR ) freigegeben werden, WENN der REntner, VOLLE Invalidenrente bezieht.
Da meine Gesundheit sehr variabel ist auch, und eh alle 2 Jahre neu geprüft wird, kann es durchaus sein, dass auch mein Zustand sich doch mal verbessert.
Falls ich bei der nächsten Revision oder halt übernächsten, (egal wann) auf eine 3/4 Rente zurückfalle und arbeiten könnte was weniges. Von da an, DARF und KANN nicht mehr über das Altergeld verfügt werden, auch von Seiten der invalidenversicherung kann und darf es nicht mehr als solchen, dann angesehen werden.
Es bleibt dann Altersvorsorge.
Würde ich es jetzt, mit einer Unterschrift freigeben, hätte ich es für mich, wobei schon mal die hälfte ( so hab ich ausgerechnet ) als Schulden überall rückbezahlt werden müss/ten.
Was die Einsprache nun enthalten muss, " ist die Frage und Anforderung einer detaillierten Budget abrechnung, so wie es bei JEDER EL, Verfügung eigentlich gängig und normal ist" ( diese hat diesmal aber gefehlt!!!! )
Der Jurist machte mich drauf aufmerksam, dass dies Geld, solange ich es nicht freisprechen lasse, NICHt als mein Vermögen gilt, wohl aber in der EL Berechnung
wie gewohnt zu 1/15 mit eingerechnet werden kann pro Jahr. Als Einkommen. Ist dann die Differenz... der Einnahmen grösser, fällt die EL klar weg.
SO DER FALL BEI MIR. Es tangiert um einige Franken. Na toll! Aber macht nichts. Da der Kampf mit der EL, eh zu meinen grössten Strapazen gehörte, schnalle ich mal lieber den Gürtel enger und denke eben doch ans umziehen. Seit die Kinder auch ausgezogen sind, ist die wohnung halt zu gross + zu teuer.
also, Passt auf.... wegen Pensionskassengeld freigeben.. dies kann jede/R Betroffene machen..später zu jeder Zeit, solange man VOLL Rentner ist.
Danach aber nicht mehr. Bei 3 / 4 Renten , dann halt, wenn Vermögen wieder 25`000 nicht übersteigt, sofort EL Antrag neu starten.Mit Kindern erhöht sich dieser Freibetrag um weitere je 25 `000 Franken.
ich bin gespannt, was mir die IV zurückschreiben wird, und wie es weiter geht, JEDENFalls.. bin ich NICHT in diese Falle getreten, WEIL ich es schon seit 2 Jahren von anderen Betroffenen weiss.
Jedoch wusste NICHT mal der Richter und der Anwalt Bescheid.. letzterer wollte mir das eh nie glauben.
Also .. ich hatte nen super guten Anwalt, aber niemand ist Allwissend.
Mit meiner Def.Scheidung, ging dann wie schon gesagt, auch die IV REnte, UND die IV-Kinderrenten jeweils massiv in die Höhe.
ich kämpf mal weiter und bin gespannt, was NOCh alles so auf mich zukommt. Hoffe ihr konntet was "mitlernen" liebe Grüsse klaro
der Jurist auf por mente Sana hat sich mächtig geärgert, dass die IV das mit so vielen Rentnern macht.
Man ist gar nicht informiert über seine RECHTE als IV Rentner, alles muss man alleine heruasfinden.. Wahnsinn!!